Ich weiß, dass solche Anfragen bei der zuständigen KfZ-Zulassung besser aufgehoben sind, aber anscheinend haben alle Kompetenten Mitarbeiter in GR grade Urlaub.
Mir geht es darum ein vor mind. 2 Jahren vorrübergehend stillgelegtes Fahrzeug wieder zuzulassen (Landkreis GR in Sachsen)
-Bekomme ich das alte Kennzeichen wieder oder ein neues? (altes ist noch auf ZI)
-Reicht eine normale HU?
-Gibt es nach neuer Zulassungsverordnung nur noch das neue Kennzeichen, oder besteht die Möglichkeit der ausgabe des „alten“ weiterhin?