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				Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 11:07 
				von Stephan
				Ich weiß, dass solche Anfragen bei der zuständigen KfZ-Zulassung besser aufgehoben sind, aber anscheinend haben alle Kompetenten Mitarbeiter in GR grade Urlaub.
Mir geht es darum ein vor mind. 2 Jahren vorrübergehend stillgelegtes Fahrzeug wieder zuzulassen (Landkreis GR in Sachsen)
-Bekomme ich das alte Kennzeichen wieder oder ein neues? (altes ist noch auf ZI)
-Reicht eine normale HU? 
-Gibt es nach neuer Zulassungsverordnung nur noch das neue Kennzeichen, oder besteht die Möglichkeit der ausgabe des „alten“ weiterhin?
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 11:14 
				von P-J
				Stephan hat geschrieben:-Bekomme ich das alte Kennzeichen wieder oder ein neues? (altes ist noch auf ZI)
Normal ist das Kennzeichen nach 3 Tagen wieder für jeden zu haben es sei denn du hast es reserviert.
Stephan hat geschrieben:-Reicht eine normale HU? 
 Ja. 
 Stephan hat geschrieben:-Gibt es nach neuer Zulassungsverordnung nur noch das neue Kennzeichen, oder besteht die Möglichkeit der ausgabe des „alten“ weiterhin?
Wird als Wiederzulassung nur mit neuem Euro Kennzeichen angemeldet.
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 11:52 
				von surficus
				Du brauchst nur ne HU, wenn die letzte nicht länger als 6 Jahr (glaube war so) zurückliegt.
Du bekommst ein neues GR-kennzeichen zugeteilt, ZI ist nicht mehr. Soll aber evtl. ab nächstem jahr wieder werden...
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 12:29 
				von mzler-gc
				Stephan hat geschrieben:-Bekomme ich das alte Kennzeichen wieder oder ein neues? (altes ist noch auf ZI)
Kriegst ein GR-Kennzeichen. Weil wiederzulassung mit Neuerteilung vom Kennzeichen
Stephan hat geschrieben:-Gibt es nach neuer Zulassungsverordnung nur noch das neue Kennzeichen, oder besteht die Möglichkeit der ausgabe des „alten“ weiterhin?
Wenn du mit "alten" das Kuchenblech meinst, ja, da darfst du IMHO zwischen dem alten "Kuchenblech" und der neuen "Mißgeburt" wählen.
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 12:33 
				von Stephan
				Danke erst mal.
Ich hatte mich direkt an den Leiter in Zittau gewandt, weil da immer brauchbare Antworten bei rum kamen, jetzt hat mir eine Sachbearbeiterin aus Niesky  

  geantwortet. 
Auf die ersten beiden Fragen habe ich keine Antwort bekommen, auf die dritte dann, dass es nur noch das neue gibt und auch kein 125er-Schild möglich wäre nach Zulassungsverordnung.
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 12:51 
				von gas
				was für ein Fahrzeug willst du zulassen ?
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 12:56 
				von mzler-gc
				Stephan hat geschrieben:Sachbearbeiterin aus Niesky  [...] 
[...] auf die dritte dann, dass es nur noch das neue gibt und auch kein 125er-Schild möglich wäre nach Zulassungsverordnung.
Ist die überhaupt zuständig?
Nach Zulassungsverordnung mag das sein, aber das kann immernoch der Dekra-Mann festlegen. Das mit dem Kuchenblech wird im Landkreis Z so gehandhabt.
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 13:20 
				von Stephan
				Es ist ja ein Landkreis, aber wenn ich mich an einen bestimmten Mensche wende, erwarte ich zumindest eine kurze Erklärung. Egal.
Ich werde mal versuchen da telefonisch jemanden nächste Woche zu erreichen.
@Gerold: Die 250er ETZ.
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 13:26 
				von gas
				die Zulassungsstelle in Zittau zeigte sich bei meiner es150 sehr kooperativ . Ich bekam nach einigen hin und her sogar ein Kz für Leichtkrafträder.
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 13:31 
				von Stephan
				gas hat geschrieben:die Zulassungsstelle in Zittau zeigte sich bei meiner es150 sehr kooperativ . Ich bekam nach einigen hin und her sogar ein Kz für Leichtkrafträder.
Eben, der alte und der neue Leiter waren eigentlich recht offen gegenüber Kundenwünschen. Aber das können die ja im Waldmeer, Sandmeer, Nichts mehr gar nicht beurteilen 

 .
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 15:48 
				von flotter 3er
				mzler-gc hat geschrieben:Wenn du mit "alten" das Kuchenblech meinst, ja, da darfst du IMHO zwischen dem alten "Kuchenblech" und der neuen "Mißgeburt" wählen.
Nicht ganz, wählen kannst du nur zwischen dem Pseudoverkleinerten und dem leicht in der Breite gekürzten Kuchenblech (ich glaube 240er Breite). Das richtige Kuchenblech gibt es nicht mehr....
 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 16:07 
				von Ralle
				Stephan hat geschrieben:Es ist ja ein Landkreis, aber wenn ich mich an einen bestimmten Mensche wende, erwarte ich zumindest eine kurze Erklärung. Egal.
Scheint aber so üblich zu sein. Als ich wegen der FE1 bei der Zulassungsstelle Bautzen per Mail anfragte bekam ich die Antwort auch aus Kammenz. Gemerkt hatte ich das erst als ich eine persönliche Verabredung mit dem Herrn in seinem Amt wegen und mir die Freundliche Dame am Empfang sagte "hier in Bautzen gibt es keinen Herrn S.....
Auch egal, aus heutiger Sicht weiß ich das sich die Fahrt nach Kamenz mehr als gelohnt hat, denn die Zulassung verlief mehr als optimal und ich seither nachfrage bevor ich irgendwo hin losfahre 

 
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 17:42 
				von specht
				...nach neuer Fahrzeugzulassungsverordnung ist die Mindestgröße der Kennzeichen für Motorräder 18x20cm (BreitexHöhe) und die maximale Größe 24x20. Das alte Kennzeichen in Großschrift ist nachwievor erhältlich. Und die Rechtmäßgkeit der Verwendung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (Leichtkraftradkennzeichen) liegt in den Händen der Dekra. Ich hab das schonmal bei einer ETZ250A gesehen, da wird im Fahrzeugbrief unter zusätzlichen Bemerkungen "maximale Kennzeichenhöhe 130mm" eingetragen. Liegt wie gesagt in den Händen des Prüfers. Der freundliche trägt es so ein und verlangt 15eu Zusatzaufwand, dem unfreundlichen muss man nachweisen das die Umbaukosten ein großes Kennzeichen zu montieren 10% des aktuellen Fahrzeugwertes nicht überschreiten (habe ich mal gehört, weis aber nich genau obs stimmt).
			 
			
		
			
				Re: Fragen zur Wiederzulassung/ Kennzeichenerhalt
				
Verfasst: 
19. August 2011 19:00 
				von Momo1508
				Ich war bei der Zulassung meiner ETZ 250/a bei der Zulassungsstelle in Bernau bei Berlin.
Dort hat mir die freundliche Bearbeiterin von sich aus das kleine (Leichtkraftrad) Schild angeboten.
Ihre Frage ob ich das große ranbekomme, habe ich mit, weiß ich nicht und hoffe ich doch,
beantwortet.
Und die Frage ob ich das kleine möchte habe ich nach kurzem Zögern mit jaaa beantwortet.
Grüße
Mirko