von g-spann » 16. Januar 2007 15:07
Hallo Ralf,
die Zulassung von Maschinen aus Beständen der NVA ohne Papiere ist problemlos, da auch auf deiner
Zulassungsstelle bekannt sein dürfte, daß NVA-Maschinen ohne Papiere ausgeliefert wurden...
Das Typenschild enthält das Kürzel "/A" (Armeeausführung), die TS/1 hat angeschweißte Halter für die Einzelsitze,
ist also leicht zu identifizieren...
Die Fahrgestellnummer ans Werk schicken, um das Baujahr zu identifizieren, woraus die Zulassungsstelle
ein fiktives Erstzulassungsdatum macht (meist 01.07.19XX)...
Kurzzeitkennzeichen, zum TÜV, Gutachten erstellen lassen, zur Zulassungsstelle, die fertigen einen Brief an,
fertsch!
Hab ich damals mit meiner auch so gemacht, ging problemlos, obwohl unsere Zulassungsstelle
bekannt ist für Zicken jeglicher Art...
War die Maschine jedoch schon einmal "zivil" zugelassen, gilt das, was Axel (ad 40) schreibt...
Gruß aus dem Niederbergischen,
Gerd
OT-Altbier-Partisane

Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)
Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981