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zulassung ts250/1 von nva ohne papiere?

BeitragVerfasst: 16. Januar 2007 11:46
von rallielmar
hallo erst mal !!!
ich habe eine ts250/1 in teilen erstanden und möchte sie jetzt fahrfertig machen. Technisch wird es wohl keine probleme geben aber wie geht das mit der zulassung bzw. abnahme wenn keinerlei papiere vorhanden sind?
Das einzige was vorhanden ist, ist das typenschild.
danke schon mal
ralf

BeitragVerfasst: 16. Januar 2007 12:08
von ad40
Hallo Ralf,
haben mein Nachbar und ich gerade mit einer Hercules K50 RL durch :
1 : Anfrage beim KBA in Flensburg ( über Google suchen, Formular kann auf der KBA Seite runtergeladen werden, Hersteller und Fahrgestellnummer laut Typenschild eintragen und zurück ans KBA ) Kommt per Einschreiben zu Dir und kostet ca. 15.- ?
2 : TÜV mit Vollabnahme, bei uns war es Wekstatt TÜV hat alles zusammen mit den Roten Nummern zum vorführen 83.- ? gekostet
3 : Mit der TÜV- Bescheinigung KBA- Anfrage und Deckungskarte zur Zulassungsstelle, kostet nochmal so um die 75.- ?
4 : Fertig !
Aber Achtung, die KBA- Anfrage hat nur eine begrenzte Gültigkeit, ich glaube so ca. 4 Wochen, die also erst stellen wenn das Moped TÜV- Fertig ist !
Viel Glück, Axel

BeitragVerfasst: 16. Januar 2007 15:07
von g-spann
Hallo Ralf,

die Zulassung von Maschinen aus Beständen der NVA ohne Papiere ist problemlos, da auch auf deiner
Zulassungsstelle bekannt sein dürfte, daß NVA-Maschinen ohne Papiere ausgeliefert wurden...

Das Typenschild enthält das Kürzel "/A" (Armeeausführung), die TS/1 hat angeschweißte Halter für die Einzelsitze,
ist also leicht zu identifizieren...

Die Fahrgestellnummer ans Werk schicken, um das Baujahr zu identifizieren, woraus die Zulassungsstelle
ein fiktives Erstzulassungsdatum macht (meist 01.07.19XX)...

Kurzzeitkennzeichen, zum TÜV, Gutachten erstellen lassen, zur Zulassungsstelle, die fertigen einen Brief an,
fertsch!

Hab ich damals mit meiner auch so gemacht, ging problemlos, obwohl unsere Zulassungsstelle
bekannt ist für Zicken jeglicher Art...

War die Maschine jedoch schon einmal "zivil" zugelassen, gilt das, was Axel (ad 40) schreibt...

BeitragVerfasst: 9. März 2007 00:15
von LamE
Also, ich hatte bei der Zulassung meiner ES/1 erfahren, dass sich da wohl was mit den KBA-Gutachten geändert hat.

Und zwar darf man seit 01.02.2007 das wohl nicht mehr selber beantragen, sondern die Zulassungsstelle muss das jetzt machen.

Wurde mir jedenfalls so gesagt.


MfG
LamE