Ich glaub ganz so genau nehmen das die Kollegen in Tschechien nicht, es wäre vermessen zu verlangen das jemand eine Xenon- Lampe als Ersatz mit hat, die kann man eh nicht am Straßenran wechseln. Nichts desto trotz wollen die aber auch in einem PKW- mit Xenon ein Kästchen sehen, aber da reicht dann so sinnlos es auch sein mag z.B. H4.
In Polen brauchen polnische PKW einen Feuerlöscher an Bord, für ausländische zählt das meines Wissens nicht. außerdem muß man eine Vollmacht vom Halter mitführen, dass man das Fahrzeug benutzen darf, sofern man nicht selbst der Halter ist (gilt auch wenn der persönlich im Auto mitfährt, das Formular dazu kann man auf diversen Seiten Downloaden). Grüne Karte ist in Tschechien Pflicht, in Polen wird das Mitführen nur noch empfohlen. Wer noch kein EU Kennzeichen hat muß ein D- Schild mit offiziellen Abmaßen am Fahrzeug haben (Tschechien auf jeden Fall Polen bin ich mir nicht sicher), ein kleiner Aufkleber reict also nicht.
..aber eigentlich ging es ja um das Inland und da nehme ich neben Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch die kleine KArte mit, die es inzwischen bei den meisten Versicherungen gibt. Die ist zwar nicht Pflicht, aber im Schadensfall hat man die Daten sofort zur Hand
