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Gebrauchte Drossel einbauen?

BeitragVerfasst: 19. April 2012 15:38
von herrhorsto
Hallo liebes MZ-Forum,

ich habe vor mir eine MZ Rt 125 gebraucht zu kaufen, jedoch bin ich erst in ein paar Monaten 18 und würde daher gerne den Sommer
mit einer 80er Drossel fahren. Jetzt stellt sich wie die Überschrift es schon sagt die Frage, ob man eine gebrauchte Drossel kaufen
kann und sie dann in die MZ einbauen kann. Ich habe auch schon gegooglet und nur das hier gefunden : http://www.racing-shop-schuller.de/shop ... p?cPath=86
Dort kann man sich ein Teilegutachten kaufen würde dies in Combination mit einer gebrauchten Drossel funktionieren?

Vielen Dank im vorraus! Ich hoffe ihr könnt mir schnell bei der Sache helfen

MfG

Re: Gebrauchte Drossel einbauen?

BeitragVerfasst: 19. April 2012 20:37
von RenéBAR
Hallo Unbekannter,

grundsätzlich kannst Du so verfahren. Wenn Du die RT aber nur ein paar Monate gedrosselt fahren willst,
bis Du 18 geworden bist, dann lohnt sich der ganze Affentanz nicht.
Du hast jetzt erstmal die Kosten für Drossel, Gutachten, Änderungsabbnahme und Zulasungsstelle und wenn Du nach dem
18. offen fahren willst, nochmal die Kosten für mindestens Änderungsabnahme und Zulassungstelle. Manche a.a.S wollen
auch noch ein Gutachten für die offene Zündbox haben. Dann noch die schweineteuren Versicherungsprämien.
Musst Du halt selbst entscheiden.

Re: Gebrauchte Drossel einbauen?

BeitragVerfasst: 20. April 2012 14:31
von herrhorsto
Danke für die schnelle Antwort!
Ich würde sehr günstig an die Drossel rankommen somit würden nur die einbau kosten plus Anmeldung auf mich zukommen das sollte sich so um die 100 euro belaufen das wäre für mich noch okay... zurück zu der drossel : sie wurde aus einer mz sm 125 ausgebaut, sie sollte auch für die rt 125 funktionieren, oder? Also würde ich mich mit den Papieren hier : http://www.racing-shop-schuller.de/shop ... ts_id=1999 und der gebrauchten Drossel zur Werkstatt und danach zum TÜV zum begeben?

Nochmal vielen Dank!

Re: Gebrauchte Drossel einbauen?

BeitragVerfasst: 20. April 2012 14:42
von RenéBAR
Richtig,

und nach dem Tüv noch zur Zulaasungsstelle.
Dann beim Aufmachen noch mal die dieselbe Prozedure, um das rückgängig zu machen.