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Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassung

Verfasst:
7. Mai 2012 21:32
von Stephan
Ich habe da mal eine Frage.
Unser Trabant wurde in Elbe-Elster 2009 endgültig stillgelegt, so zumindest ist es auf dem Schein (ZB II) vermerkt. Brief und Schein liegen vor und sind nicht ungültig gemacht. Ein VErmerk des VErwertungsnachweises liegt nicht vor.
Nun habe ich gelesen, dass man entscheiden konnte ab 2007, ob endgültig oder vorrübergehend und dies nun zu nichte ist durch die neue Reform.
Nach meinem Verständnis, kann der TRabant nur mit einer §21 wieder zugelassen werden. Liege ich da richtig?
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
7. Mai 2012 21:48
von Neubrandenburger
Vorrübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung
Vor dem 1. März 2007 konnten sich Fahrzeughalter noch zwischen einer vorrübergehenden und einer endgültigen Stilllegung ihres Kfz entscheiden. Mittlerweile ist diese Unterscheidung hinfällig. Das Fahrzeug wird seitdem nach Abmeldung für die Dauer von sieben Jahren vorübergehend stillgelegt und gilt erst danach als endgültig aus dem Verkehr gezogen.
Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist kann das Auto jederzeit erneut angemeldet werden. Hierfür muss bei der Kfz-Zulassungsstelle lediglich der Nachweis einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung erbracht werden, sofern diese zwischenzeitlich fällig war.
.....genau das gleich habe ich auch gefunden. also ab zum tüv und anmelden. .....
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
21. Mai 2012 21:07
von derwolf1303
Guten Abend,
die 7 Jahre-Aussage stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre sagen lediglich aus, dass nach dieser Zeit die Zulassungsbehörde die gespeicherten Datensätze löschen darf.
Hat man jedoch, auch nach Ablauf dieser Frist, die Möglichkeit bei dem Fahrzeug einen genehmigten Typ nachzuweisen, reicht eine HU/AU und gegebenenfalls ein Datenblatt zur Wiederzulassung aus.
Der Nachweis des genehmigten Typs kann im Allgemeinen durch einen BRD-Fahrzeugbrief, DDR-Fahrzeugbrief, EG-Typgenehmigung, Fahrzeug-ABE, KTA-Typschein erfolgen.
Sind keine Daten beschaffbar bzw. das Fahrzeug nicht eindeutig identifizierbar, bleibt weiterhin nur der Weg zum Vollgutachten.
So ist die rechtliche Lage und wird auch in dem Bereich in Berlin/Brandenburg wo ich tätig bin so in etwa umgesetzt. Nur letztlich sind natürlich die Zulassungstellen am längeren Hebel und manchmal kommen auch Mitarbeiter, die nicht so erfahren sind zum Einsatz und da hilft dann manchmal nur zähneknirschend zu aktzeptieren was die dortigen Leute sich wünschen.
Gruß Wolfram
um auf den Trabant zu kommen, hast du einen Brief dann reicht HU/AU völlig aus.
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
21. Mai 2012 21:09
von Stephan
In meinem Fall reicht eine HU/AU aus, da durch die neue Zulassungsordnung die Stillegung vereinheitlicht wird.
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
21. Mai 2012 21:28
von TS Martin
@ Stephan: Ganz genau. Endgültig konnte damals nur stillgelegt werden, wenn ein Verwertungsnachweis vorlag. Ansonsten wurde nur außer Betrieb gesetzt. Hier hat wahrscheinlich die Behörde das endgültig vergessen zu streichen. Weil seit 2007 gibt es nur noch das Wort Stilllegung im Schein.
Und die 7 Jahres Frist hat @ derwolf1303 sehr gut erklärt. Beim P70 liegt mir eine Abmeldebescheinigung aus 1993 und der bundesdeutsche Brief vor - Folge: gültige HU und AU genügen zur Zulassung. ich kann die KTA BE und den genehmigten Typ nachweisen.
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
21. Mai 2012 21:56
von Trabant
Reicht dann auch eine einfache Tüv oder Dekra Abnahme bei einem KFZ was 1990 abgemeldet wurde und zudem noch einen DDR Brief hat?
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
21. Mai 2012 22:01
von MZ-Chopper
Trabant hat geschrieben:Reicht dann auch eine einfache Tüv oder Dekra Abnahme bei einem KFZ was 1990 abgemeldet wurde und zudem noch einen DDR Brief hat?
nee, nur wenn schon brd brief vorliegt...ansonsten das volle programm
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
22. Mai 2012 05:43
von derwolf1303
@ TS-Martin Datenbestätigung für die Schlüsselnummern fehlt noch, da der DDR-Brief ein anderes Schema hat, aber danke für das Lob. Mit der 7 Jahresregelung gibt es viel Informationsbedarf, daher muss ich das des öfteren erklären.
@ mz-chopper ich muss dich berichtigen. Ein DDR-Brief reicht auch prinzipiell aus zur Wiederzulassung, wenn der Rest der Daten recherchierbar ist. Und es muss noch eine Datenbestätigung gefertigt werden, damit die Damen in der Zulassungsstelle die erforderlichen Schlüsselnummern haben. Aber ein §21 ist nicht notwendig.
Gruß
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
22. Mai 2012 06:56
von TS Martin
Genau @ derwolf1303 so habe ich das auch recherchiert und von der ZuLa OHV bestätigt bekommen. Obwohl die sagten das Datenblatt/Datenbestätigung ist nur erforderlich, wenn keine Papiere vorliegen. Ansonsten zieht sich die Behörde alles selbst aus den Papieren und vom KBA. Beim P70 steht als Schlüsselnummer 0845 000 - von der Sache ... alles im grünen.
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
24. August 2012 15:20
von MAWfreund
derwolf1303 hat geschrieben:Guten Abend,
die 7 Jahre-Aussage stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre sagen lediglich aus, dass nach dieser Zeit die Zulassungsbehörde die gespeicherten Datensätze löschen darf.
Hat man jedoch, auch nach Ablauf dieser Frist, die Möglichkeit bei dem Fahrzeug einen genehmigten Typ nachzuweisen, reicht eine HU/AU und gegebenenfalls ein Datenblatt zur Wiederzulassung aus.
Der Nachweis des genehmigten Typs kann im Allgemeinen durch einen BRD-Fahrzeugbrief, DDR-Fahrzeugbrief, EG-Typgenehmigung, Fahrzeug-ABE, KTA-Typschein erfolgen.
Sind keine Daten beschaffbar bzw. das Fahrzeug nicht eindeutig identifizierbar, bleibt weiterhin nur der Weg zum Vollgutachten.
So ist die rechtliche Lage und wird auch in dem Bereich in Berlin/Brandenburg wo ich tätig bin so in etwa umgesetzt. Nur letztlich sind natürlich die Zulassungstellen am längeren Hebel und manchmal kommen auch Mitarbeiter, die nicht so erfahren sind zum Einsatz und da hilft dann manchmal nur zähneknirschend zu aktzeptieren was die dortigen Leute sich wünschen.
Gruß Wolfram
um auf den Trabant zu kommen, hast du einen Brief dann reicht HU/AU völlig aus.
Also muss ich zB für meine MZ nur eine HU machen um sie wieder anzumelden?
Ich hab schon den BRD Brief
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
24. August 2012 15:44
von motorradfahrerwill
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
24. August 2012 16:00
von Woelli
Das einfachste ist: Auf die Zulassungsstelel und fragen, denn die handhaben LEIDER alles unterschiedlich. Ich brauch beispielsweise um meine RT wieder zuzulassen, die 1977 abgemeldet wurde, nur eine HU.
Re: Vorrübergehend oder endgültig stillgelegt; Wiederzulassu

Verfasst:
24. August 2012 20:52
von der garst
Meine gelbe hatte den original DDR Bief.
Ich musste beim Tüv ne reguläre HU und zusätzliche extra Datenbestätigung machen lassen, obwohl ich einen gültigen Brief und Schein vom gleichen Modell und ein MZ-Datenblatt dabei hatte. Hat an die 100Steine gekostet dafür das die sich aus ihrem Computer n Blättchen ausdrucken und 2 minuten Daten vergleichen. Zusammen hat das etwa etwa 20 Minuten gedauert
Hätte gedacht das die Vorlage von Vergleichsdaten ausreicht aber scheinbar nicht.
Der grüne Bomber hingegen war komplett ohne Papiere. Das Baujahr haben wir über die Rahmennummernliste aus dem kleinen MZ-Typen- und Umbauheftchen auf Juli 1969 datiert.
Also §21 und komplette Datenerstellung anhand einer vergleichsmodell- Briefkopie, dem Heftchen, und eine Datenerfassung ausm Computer.
Dann das Fahrzeug rundum überprüft und gewogen und hat dann auch insgesamt fast 100Steine gekostet.....Aber für 1,5 Stunden statt 20 Minuten wie bei der gelben.
Also ohne West- oder Eu-Brief wirds teuer aber wie Aufwändig das liegt wohl auch am Prüfer.