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Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:45
von doktor_87
hallo,

ich möchte in naher zukunft einige fahrzeuge (mopeds,motorräder) verkaufen ,allesamt aus ddr zeiten !
nur eines davon hat papiere ! die anderen nicht !

kann mir jemand helfen wie ich einen "sicheren" kaufvertrag formulieren kann und muss ohne später eventuell ärger zu bekommen ?
es gibt ja die alte weisheit "gekauft wie gesehen", nur hat in meinen freundeskreis vor kurzem jemand damit schlechte erfahrungen gemacht(es ging vor gericht und er musste das fahrzeug wieder zurück nehmen und geld erstatten) !

reicht es denn aus wenn ich die fahrzeuge ausdrücklich als bastlerfahrzeug und als defekt im kaufvertrag deklariere ohne das der käufer später evntuelle ansprüche stellen kann ?! ( dazu angemerkt die fahrzeuge sind alle samt nicht in einem einwandfreien Zustand) !

ich bedanke mich schonmal im vorraus !

mfg martin

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:55
von otto2
Verkauf die als Bastlerfahrzeug ohne Garantie ! dann sollte alles klappen.Aber wie war das bei Deinem Freund warum musste er das Teil zurücknehmen ? ODER versuch mal alles zu verkaufen ohne Kaufvertrag (musst natürlich sicher sein das nichts geklaut ist)Dann kann jeder kommen und sagen ich hab es von Dir ...

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:56
von zweitaktschraubaer
Moin,
Tip:
Wenn Du ADAC -Mitglied bist kannst Du Dir im Onlineportal den Musterkaufertrag zum Ausfüllen runterladen.
Oder Du gehst "altmodisch" in deren Filiale...
Falls Du kein Mitglied bist könnte so ein Vertrag vielleicht eine Kleinigkeit kosten, aber ich denke es zahlt sich aus.
EInfach als "defekt" deklarieren wäre mir zu schwammig, liste genau die Mängel auf.
Gruß
Jan

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:58
von daniel_f
Bei meinem Kaufvertrag für die ES haben wir extra mit vermerkt, daß ohne Brief und Schlüssel übergeben wurde, da nicht vorhanden.

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:03
von doktor_87
er hatte ein auto verkauft ohne alle "vorschäden" anzugeben und der käufer pochte auf sein recht und bekam es obwohl er den kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen" ausgestattet hatte !

ja ich bin mitglied beim adac und wollte mir das später mal anschauen ! diese kaufverträge vom adac sind sicher ?

beim auflisten ist ja dann wieder die frage , wo fange ich an und wo höre ich auf ?

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:04
von wernermewes
Na ja,

als

"defekt"

"verkauft wie gesehen und besprochen"

"Garantie, Gewährleistung und Rücknahme wird beidseitig ausgeschlossen"


wenn das drin steht, sollte alles in Butter sein :ja:

Arglistige und betrügerische Täuschung kann aber immer Ärger bringen :!:

Z.B. wen gestohlene Sachen usw. verkauft werden, da hilft der beste Vertrag nicht :(

Aber das ist ja bei Dir nicht, die DDR Papiere sind ja da und somit ist alles in Butter :!:

Ich habe den Roller meiner Frau ohne Vertrag verkauft, einfach Papiere und Roller übergeben und das wars :ja:

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:05
von otto2
das Problem ist,konnte der Käufer den nicht erwähnten Vorschaden sehen oder nicht ? wenn nein kann es als Täuschung ausgelegt werden !

stimmt was wernermewes sagt.Verkauf OHNE Kaufvertrag.Wenn was ist kannste immer noch sagen das es nicht von Dir ist...

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:08
von audioconcept
Hi,
liste alle Mängel und defekte im Kaufvertrag auf. Wenn du von einem defekt weißt und diesen nicht angibst, kann der Vertrag angefochten werden. Schreibe auch rein, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.
Wenn der Preis sehr klein ist, kann es als Bastlerfahrzeug verkauft werden.

Mach unbedingt einen Kaufvertrag! Wenn du keinen machst, gibst du dem Käufer einen Freibrief!

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:36
von Sven Witzel
Ich plädiere auch für einen Kaufvertrag. Denn: beweisen muss die Partei, die sich auf eine für sie günstigere Rechtslage beruft. Die Gewährleistung ist hier der Regelfall, das heißt ein abweichen davon muss voll bewiesen werden.
Gekauft wie gesehen schließt nur sichtbare auch für den Laien erkennbare Defekte aus - von dieser Formulierung würde ich genauso Abstand nehmen wie von den immer wieder gern gelesenen "neuen EU Recht" - was auch immer das sein soll (vermutlich die RL 1999/44/EG , welche sich aber hier national im BGB umgesetzt wieder findet).
Einfachste Formulierung: Verkauf unter Ausschluss jedweder Garantie und Gewährleistung. Bastlerfahrzeug, nicht fahrbereit kann man ebenfalls zusätzlich erwähnen.

Achja: gilt natürlich nur, sofern keine Arglist vorliegt ;). Aber die Ausführungen spare ich mir mal...

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 11:10
von Woelli
Die Kaufverträge vom ADAC bekommst du auch so, ohne Mitglied zu sein. Da ist viel Platz zum reinschreiben! Mach die aber vorher fertig in aller Ruhe!

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 11:46
von MZchen75
Formulierungen gibt es viele, ich schaffe als Dosenverkäufer... :shock: bitte nicht steinigen...

Wenn privat ein Fahrzeug verkauft wird, dann haftet der Verkäufer für alle ihm bekannten Mängel.
Der Richter entscheidet meist in solchen Fällen für den wirtschaftlich Schwächeren. Wenn Du also ein
Gewerbe in irgendeiner Form angemeldet hast, dann bist Du immer der Stärkere, auch wenn Du nur
ein Nebengewerbe angemeldet hast.

"Das Fahrzeug wird nach besten Wissen und Gewissen des Verkäufers unter folgenden dem Verkäufer
bekannten Mängeln verkauft": und hier auch den kleinsten Dir bekannten Mangel detailiert reinschreiben.

Wenn der Richter das liest, dann sieht er den Sachverstand und Deine Ehrlichkeit und eine arglistige
Verschwiegenheit kann nur schwer Nachgewiesen werden.

Den ADAC KV hab ich hier mal mit angehangen..

Grüße Christian

Re: Kaufvertrag - ohne späteren ärger zu haben

BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 13:50
von doktor_87
ich bedanke mich recht herzlich für schnelle hilfe und lösung meines problems !

hab mir beide verträge vom adac , einmal privat an privat und privatverkauf eines historischen Kraftfahrzeuges ausgedruckt und werde jeweiligen für den verkauf verwenden !


danke nochmal, gruß martin