von xtreas » 29. Juni 2012 21:24
Hallo,
wie hier in anderen Freds zum Thema Hänger schon geschrieben wurde, soll es angeblich an der 150er nicht erlaubt sein.
Genaueres weis ich aber auch nicht. Am besten mit der Dekra mal Rücksprache halten. Es ist sowieso eine Einzellabnahme und liegt teilweise am Prüfer ob er dafür die Verantwortung übernimmt oder nicht.
Laut einer Freigabe von MZ durfte die 250er ETZ auch nur bis Baujahr 85 einen Anhänger haben, warum kann ich nicht sagen. Meine ist aber Baujahr 86 und es hat den Prüfer nicht interessiert.
Der Hänger bekommt das ungestempelte Nummernschild vom Zugfahrzeug (Nachläufer), braucht keinen TÜV, keine Steuern und Versicherung.
Gut Schlauch und Gute Fahrt......
Viele Grüße
Xtreas,
Südoberlausitzstammtischler
Mitglied im Rundlampenschweinchenliebhaberclub Nr. 17
Einer konnte Stroh zu Gold spinnen....
Fuhrpark: ES 250/1, 1963 mit SE von 1965,das Blaue Wunder
Yamaha T7, Bj. 19