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Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 14:29
von MAWfreund
Ich hab leider keine Ahnung, da ich noch nie ein Motorrad hatte und brauche daher Hilfe, wie man es am besten machen kann, ich will auch nicht unnötig Geld ausgeben oder etwas machen was ich vieleicht nicht benötige.
Ich hab diese TS bekommen mit einem Fahrzeugbrief und einer Abmeldebescheinigung.
Das Fahrzeug wurde im August 1993 vorrübergehend stillgelegt.
Was muss ich alles tun, bzw wo muss ich in welcher Reihenfolge hin, um sie wieder zuzulassen?
Alles was ich habe sind der Brief und die Bescheinigung hier zu sehen.
Ich würde gerne dieses Jahr noch fahren.
Wär lieb, wenn mir jemand alles erklähren könnte.
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 14:47
von es-etz-walze
Moin, erst zum TÜV, dann zur Versicherung ne EVB-Nummer holen, dann Zulassungsstelle und dann abdafür...lg
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 14:57
von motorradfahrerwill
Für alle Fälle: mal auf der Zulassungstelle anfragen ob Deine Unterlagen - Brief, Abmeldebescheinigung, Tüv neu und Ausweis)
ausreichen. Manche Dame am Schalter hat sich da echt zickig.
Und versuch das kleine Kennzeichen zu bekommen, sieht an der TS echt besser aus.

Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 15:10
von MAWfreund
Also geh ich zum Tüv ein Vollgutachten machen, dann zur Versicherung und dann meld ich sie wieder an. Was kostet das mit allem drum und dran? Also so in etwa, damit ich schon mal eine Vorahnung habe.
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 15:16
von es-etz-walze
Bis zum fahren ca n Hunderter... Das schwankt leider von TÜV zu TÜV und Bundesland zu Bundesland
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
24. August 2012 21:30
von igor
Du musst kein Vollgutachten machen lassen wenn das Motorrad schon einmal in der Brd zugelassen war.
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 11:36
von Swoob
vollgutachten mit ausstellung datenblatt 116 euro
zulassung mit schild (wunschkennzeichen) 80 euro
da du ja papiere hast wirds bisserl billiger
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 21:15
von manitou

Und vermutlich mußt du den Motor neue Siris verpassen

Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 21:35
von TS Martin
Ruf mal auf der ZuLa an. In Brandenburg genügt es bei bundesdeutschen Papieren i.d.R. aus eine gültige HU und die Papiere mit eVB Nummer vorzulegen. Und denk daran in Brandenburg gibt es einen Erlass der das Zuteilen eines LKradSchildes für DDR Oldtimer ermöglicht. In Oberhavel genügt der Satz KTA Betriebserlaubnis oder der Nachweis über den DDR Brief bzw. den bundesdeutschen wo der Einzug des DDR Briefes notiert wurde. Hoffe das kann dir helfen ...
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 21:40
von MAWfreund
Ok, danke für eure Antworten, jetzt muss ich erstmal Geld zusasmmensparren damit ich das alles machen kann.
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 21:45
von TS Martin
Ansonsten guck mal in meinem ETZ Fred:
viewtopic.php?f=28&t=17638&start=150Kleines KZ ist dranne und die Ausnahme (Erlass) ist in den Papieren notiert. Leider wissen das viele Schalterdamen nicht und man muss meistens mit der Chefin oder den Chef reden ...
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
25. August 2012 22:13
von Schwarzfahrer
Genau, normale HU, kostet zur Zeit 36€, die Zulassungstelle will 35,60€ für Zulassung und Ausstellung der EU Papiere haben und dann noch Kennzeichen machen lassen, das kommt drauf an was bei euch der Schilderdienst aufruft. Wären also 72€+Schild.
Meine Infos sind von letzter Woche, LK Stendal, Sachsen-Anhalt. Aber ich denke in Brandburg ist das ähnlich.
Viel Spaß mit der TS!
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
30. August 2012 20:49
von Sigman
mal ne frage hierzu? wie bring ich das Teil zur HU? mir stellt sich die Frage, wenn, hoffentlich, mein Gespann fertig ist.
Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
30. August 2012 21:02
von Svidhurr
Ohne Zulassung müsstest du es ja auf einen Anhänger zum TüV fahren

Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Verfasst:
30. August 2012 21:51
von The.Ghostrider
Hallo,
es geht auch mit:
- Online Wunschkennzeichen reservieren (Bestätigung mitführen)
- Kennzeichen machen lassen
- Versicherung anrufen, denen das Kennzeichen anzeigen und Nummer für Zulassung geben lassen => wichtig mit vorläufiger Deckung, nicht ab Zulassung!
- Kennzeichen montieren
- Im Zulassungsbezirk maximal vom Nachbarbezirk zum Freundlichen und HU durchführen
- dann zur Zulassungsstelle und mit dem Wunschkennzeichen zulassen.
Ist legal, mit einem zugeteilten Kennzeichen, vorhandenen Papieren und aktiver Versicherung ist das erlaubt (siehe: §23(4) StVZO).
Hab ich schon gemacht und bin dabei sogar mal kontrolliert worden, war OK.
Gruß aus KO
PS: schöne 150er, viel Spaß damit
