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				Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
3. November 2012 23:59 
				von eichy
				Wer weiss was: Wenn ich mit Brief und Abmeldebescheinigung von 1995 eine ETZ zulassen will, was kostet das? Brauch ich eine §21? Oder tuts die §29?
wie war das genau, ab wieviel Jahren muss ich ne §21 machen?
Erstmal zum TÜV, dann mit Deckungskarte (oder wie das Ding heute heisst) zur Zulassung; richtige Reihenfolge?
Tanx.
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 00:19 
				von es-etz-walze
				moin eichy,
hab ich vor einem jahr genauso gemacht (abgemeldet seit 1997)---zum tüv ca 40€,dann Evb-nummer und zur zulassungsstelle...
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 00:24 
				von eichy
				Gut. Ich dachte mir schon. Da war doch irgendwas mit mehr als 7 Jahren.
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 08:59 
				von Lorchen
				Das gibt es nicht mehr. Der BRD- oder EU-Brief genügt. Eine normale HU und dann zulassen.
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 09:33 
				von eichy
				Lorchen hat geschrieben:Das gibt es nicht mehr. Der BRD- oder EU-Brief genügt. Eine normale HU und dann zulassen.
Noch besser. So ein normaler TÜV ist glaubich auch billiger. 
Danke für die Infos.
 
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 10:09 
				von knut
				tacker das ding erstmal wieder zusammen 

 
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 10:35 
				von der garst
				Sieben Jahre bleiben die Daten im KBA gespeichert und können nachgefordert werden.
Das Betrifft aber nur Fahrzeuge die keine (West-)Papiere mehr haben.
Solange du also nen gültigen Brief hast biste fein raus.
DDR-Papiere erfordern leider das Volle Programm....
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
4. November 2012 13:57 
				von eichy
				knut hat geschrieben:tacker das ding erstmal wieder zusammen 

 
Jaja, bin halt immer etwas "hippelisch". Kennst mich ja; ansich aber die Ruhe selbst..
 
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
5. November 2012 13:41 
				von misterx
				sei froh das das ding so alt ist.. kennst ja meine story....
abmeldebescheinigung und alter brief reichen für eine hu also tüv
jetzt den schmökes auf der zulassungstelle noch einreichen mit evb nummer und fertig is die laube
genau so hab ich das mit dem troll gemacht..
mit altem brief zum tüv und dann mit brief evb und abmeldung zugelassen
p.s. es hat sich bei mir rausgestellt das damals der schein einbehalten wurde oder sowas. denn der vorbesitzer hat einen ausdruck gefunde mit dem vermerk: bei wiederzulassung ist ein neuer schein auzustellen...
			 
			
		
			
				Re: Abgemeldet 1995
				
Verfasst: 
5. November 2012 19:39 
				von eichy
				Jo. Geht klar-gut daß das Maschinchen Bj. 1988 ist. Keine Auk. 17Ois gespart.
