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Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 14:14
von Wolle69
Moin!

Schonwieder so ein Thema. Bei meinem Motorrad ist eingetragen zu S.1 = "002", das Feld S.1 lautet "Sitzplätze einschließlich Fahrersitz". Was wäre, wenn ich zwei Einzelsitze anstelle der Sitzbank verbaue? Nix, denk ich mal.

1. Was wäre nun aber, wenn ich anschließend den Soziussitz (inkl. Fußrasten) abschraube, die Maßnahme wäre also - mit (Bord-)Werkzeug - umkehrbar? Muss ich den zweiten Sitz austragen lassen?

2. Was wäre nun aber, wenn ich anschließend den Soziussitz (inkl. Fußrasten) abschraube und die Befestigungspunkte entferne (Befestigungslaschen abflexen), die Maßnahme wäre also nicht (ohne weiteres) umkehrbar? Muss ich den zweiten Sitz austragen lassen? Was passiert, wenn ich's nicht austragen lasse und in eine Fahrzeugkontrolle gerate aber natürlich keinen Sozius befördere? (Nur eine Ordnungswidrigkeit?)

Es gibt ja hier doch ein paar Leute, die sowas fahren... der Enz-Zett, der ElMatzo... also Einzelsitz und Gepäckträger. Wie machen die das? Kann man auch "wahlweise" einen oder zwei Sitzplätze eingetragen haben?

Wie machen das die Gespannfahrer mit "Wahlweise"-Eintrag oder gibt's den nur für Lastenbeiwagen? Ich habe ein paar Briefe (nicht wahlweise), in denen steht beim Gespann "Sitzplätze 3" eingetragen, also zählt der Beiwagen nicht "extra", sondern das Gespann als Ganzes...


Offtopic:
Neulich hatte ich mich schonmal damit beschäftigt... ich hatte überlegt, einen Mietwagen zu nutzen und dort einen Sitz auszubauen (Transport sperriger Güter). Deswegen hatte ich vorher bei einem Markenhändler des Fahrzeugfabrikats nachgefragt ob und wie das geht und der meinte, das dürfe man nicht, wäre eintragungspflichtig ("Was in den Papieren steht, muss auch so vorzufinden sein!"). Die Sache scheiterte letztlich aber an den Seitenairbags (!) und es ging auch mit Sitzen... Trotzdem gibt es ja jede Menge Fahrzeuge, wo sowas vorgesehen ist. Mein Bus hat 9 Sitzplätze, davon sind aber momentan (und zum TÜV!) nur 3 verbaut (Fahrersitz + Doppelbeifahrerbank). Im Fahrgastraum/Laderaum findet man momentan (auch zum TÜV-Termin war das so) nur die Pilzschrauben zur Sitzbefestigung, keine Sitze, keine Gurte, nix. Und trotzdem gab's TÜV wie immer, obwohl vorher ein paar Kollegen gesagt haben, dass alles, was im Brief/Schein steht (also 9 Sitze) zur HU auch drin/dran sein muss. Das kann Zufall gewesen sein, ist mir in dem Fall auch egal. Mit dem R19 wurde ich vor Jahren bei Emden auch schonmal rausgezogen (Lustig: Kontrolle wegen holländischer Grenze, aber die Karre war KOMPLETT leergeräumt, nur noch Fahrer und Beifahrersitz drin... guckt der Beamte doch wirklich im Handschuhfach nach... ich bin bald gestorben vor lachen!) und durfte auch ohne Rücksitzbank weiterfahren. Also denke ich, dass der Ausbau von Sitzen (außer dem Fahrersitz) schon statthaft sein könnte, sofern die Sitzplätze eben nicht genutzt werden. Gibt's da Einwände? Kann man das auf's Motorrad übertragen?

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 14:23
von Nobbi
Ich hab nen Ford Galaxy. Da sind 8 Sitze eingetragen. 6 davon kann ich mit je einem Handgriff entfernen und hab dann einen Transporter. Dazu sind die Sitze ja so konstruiert. Einen Sitz hab ich mal irgendwo verbummelt, so sind es jetzt nur noch insgesamt 7 Sitze. Ich lasse deswegen doch nichts umtragen. Denke mal, bei einer Kontrolle wird das nie jemand bemängeln.
Beim Mopped wird es ähnlich sein, konstruiert ist es für 2 Sitze und so stehen sie auch drin in den Papieren. Bau ich einen ab, wird sich niemand aufregen.

Gruß
Norbert

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 14:29
von Gespann Willi
Du wirst mit dem nicht ausgetragenen Sitz im wirklichen Leben kein Problem bekommen.
Aber beim TÜV muss er dann wieder dran sein.Mache das schon seit Jahren :mrgreen:

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 14:43
von Hafenpapst
Ich schließe mich Willi an. Ist halt wie so oft Prüfer abhängig. Ich habe wohl auch als Einsitzer noch nie Probleme beim Tüv gehabt aber bevor ich da nochmal eine Nachgebühr hinlegen muss schraube ich den lieber an.

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:14
von ElMatzo
ich musste mich entscheiden: zwei sitze bereit stellen und zwei sitze eingetragen haben, oder einen sitz bereit stellen und auch nur einen sitz eingetragen haben. nach einer wahlweise eintragung hatte ich extra gefragt, da sagte mit der dekra-prüfer, dass sowas in dem fall nicht möglich sei.
entsprechend darf auch nur ein paar fußrasten dran sein. (hab ich, in meinem fall, aber gekonnt ignoriert. :wink: )

soweit meine erfahrungen bei der dekra in magdeburg.


meine wahl fiel dann auf einen sitzplatz, da ich damit wesentlich öfter unterwegs bin. sollte ich doch mal wieder eine sitzbank drauf bauen, wird das ein rückbau auf original. sollte ich damit mal zufällig in eine kontrolle geraten, hoffe ich auf meine argumentationskunst und das verständnis des kontrollierenden waldmeisters.
alternativ nehm ich, wenn ich zwei sitze brauch, das andere moped. :biggrin:

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:24
von derwolf1303
also wenn der Sitz zur HU ab ist, ist das kein Beinbruch. Moderne Motorräder haben ja oft solch eine Abdeckung an der Stelle wo sonst das Kissen sitzt. Wenn du den Sitz zur HU anbauen möchtest, achte auf die Fußrasten. Wenn die, bei angebautem Sitz, fehlen gibts keine Plakette.

Gruß Wolfram

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 15:45
von Woelli
Wenn du nur einen Sitz eingetragen hast und baust dann mal einen zweiten drauf und baust einen Unfall und dem Sozius passiert was könnte es übel werden, obwohl die Karre ja so original ist.
Ich würde an der Stelle nichts umtragen. Ich habe noch nie erlebt, dass Polizisten irgendwelche technischen Daten aus dem Schein kontrolliert haben und ich wurde in den nun 6Jahren auf deutschen Straße ca 20mal angehalten (50% davon war mit Auto). Mit'm Trabi haben sie mich mal angehalten, da war nur der Fahrersitz drin.


EDIT: In Autoschrauberforen steht, dass man die Sitzbank eines Autos ausbauen darf, ohne Eintragung. Die Gurte müssen allerdings drin bleiben, dass man die Sitzbank "schnell" wieder einbauen kann. Also würde ich das am Moped so seihen, dass man das auch darf, nur die Fußrasten müssen dranbleiben, ebenso die Laschen.

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 16:04
von oldie
Bei meinen 3 ETZen habe ich nur einen Einzelsitz montiert (Soziusfußrasten abgeschraubt).
In vielen Jahren hat sich noch kein Prüfer dafür interessiert.

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 16:09
von Svidhurr
Bei meiner Honda war nur 1 Sitzplatz eingetragen.
Der 2te - "wenn Fußrasten montiert sind".

In meinem Gespann Brief stehen 3 Sitzplätze,
ist auch ww eingetragen und Rahmennummer vom SW.

Was habt ihr denn für Prüfer :roll:
Das Fahrzeug muss Sicherheitstechnisch i. O. sein.
Die anderen Sachen sind alle relativ, wie es hat der Püfer sieht :wink:
Ich habe da wohl Glück :mrgreen:

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 16:14
von P-J
oldie hat geschrieben:Bei meinen 3 ETZen habe ich nur einen Einzelsitz montiert (Soziusfußrasten abgeschraubt).
In vielen Jahren hat sich noch kein Prüfer dafür interessiert.


Bei meinem ETZ Chopper das gleiche. :ja:

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 18. Januar 2013 16:20
von Svidhurr
Wie heißt es so schön.
Es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 22. Juni 2022 08:27
von beerdrinker
Zum Thema Sozius-Sitz: gibt es da Mindestanforderungen? Ein E-Prüfzeichen oder so? Darf ich mir die 20-Euro-Saugnapf-Teile aus der Bucht draufmachen (natürlich mit Original-Fußrasten) ?

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 22. Juni 2022 09:10
von Klaus P.
gelöscht

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 22. Juni 2022 09:34
von Lederclaus
beerdrinker hat geschrieben:Zum Thema Sozius-Sitz: gibt es da Mindestanforderungen? Ein E-Prüfzeichen oder so? Darf ich mir die 20-Euro-Saugnapf-Teile aus der Bucht draufmachen (natürlich mit Original-Fußrasten) ?


Die Mindestanforderung ist die Länge der Sitzfläche ab Tank (64cm) und ein Haltegriff für den Passagier (also den sinnlosen Gurt an der Sitzbank, oder sonstige Griffe fest am Motorrad).
Und es müssen halt Soziusfußrasten montiert sein. Ob die Sauger-Teile zulässig sind, kann ich nicht sagen. Ich sehe die oft und bei mir in der Werkstatt gibt es damit keine Probleme beim TÜV. Kann aber durchaus sein, daß die Dinger einfach geduldet werden, sofern sie den Eindruck machen, man könne sicher darauf sitzen.
§35a der STVZO sagt dazu: (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.
Und:(10) Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen(....)müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten.
Von angeschraubt/geschweißt/geklebt/gesteckt steht dort nichts.


Zum EInzelsitz: Bei vielen BMW (zB R100GS) ist das wahlweise eingetragen: S.1: 002 (also generell zwei Plätze). Dann steht in Feld 22: ZU S.1: AUCH 1* MITNAHME EINES BEIFAHRERS NUR ZUL.,WENN VORGESEHENE FUSSRASTEN MONTIERT SIND*
Ich habe das bei anderen Motorrädern schon öfter so eingetragen bekommen.

Ohne diese wahlweise EIntragung ist es so, daß die eingetragene Anzahl der Sitzplätze vorhanden sein sollte. Nicht jeder Prfüer ist da aber so richtig genau.

Re: Anzahl der Sitzplätze

BeitragVerfasst: 22. März 2023 13:10
von pacopaco
Ich hatte mal gelesen, dass die Änderung der Grundplatte des Sitzes eintragungspflichtig ist, man also nur Polster und Bezug ohne Eintrag ändern darf....
Was Du damit anfängst, ist Deins, ich hab bei absehbaren Kontrollvorgängen 2 Sitzplätze und hintere Rasten, die Grundplatte hat bislang niemanden inreressiert...