von Sven Witzel » 14. Februar 2013 13:41
ingefahrer95 hat geschrieben:na darf ich das teil dann mit meinem führerschein fahren oder wie sieht das aus?? muss ich erst einen befristeten haben ??
mfg
Du musst erst deine Karte tauschen gegen einen befristeten
Genaue Auskunft kann dir da aber auch die Führerscheinstelle deines Landkreises geben ob dies zwingend erforderlich ist.
Nach der oben genannten Quelle allerdings schon.
OT-Paragraphenreiter
Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78