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wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 01:03
von ingefahrer95
moin, undzwar hab ich ne 125er mz sx, die kann man ja ab 16jahren jetzt ab 19.1.2013 offen fahrn, ich brauch bloß mal einen gültigen gesetzesausschnitt wo das steht falls mal die polizei selbst nichts davon weiß und mir am ende die karre noch wegnehmen wolln!
vlt. wisst ihr was dazu ??

mfg ingefahrer :)

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 01:05
von muenstermann
wenn dem so ist, müssten dir die sheriffs den entsprechenden schrieb zeigen, dass du nich damit fahren darfst.... brauchste also nich

aber.. gilt das auch für altführerscheininhaber?

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 08:55
von ETZChris
muenstermann hat geschrieben:aber.. gilt das auch für altführerscheininhaber?


ja.

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 09:30
von motorradel
Hallo,
hier
>Neue Fleppen<

Robert grüßt

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 09:39
von ingefahrer95
danke für die antworten,

motorradel hat geschrieben:Hallo,
hier
>Neue Fleppen<

Robert grüßt


in dem link steht das hier "Das heißt:
Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h im "Moped" technisch entfernen lassen – allerdings nur, wenn die oder der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt."

ich hab meinen A1 schein am 26 april 2012 bekomm, gilt das auch für mich ?? ich hab meine 125er im dezember schon angemeldet ungedrosselt,

mfg

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 10:08
von Sven Witzel
Warum sollte das nicht für dich gelten ?
Die Zulassung hat ja erstmal nichts damit zu tun ob du das was du zulässt fahren darfst. Ich kann auch nen LKW auf mich zulassen und habe keinen Führerschein dafür. Ähnlich verhält es sich mit deiner offenen 125er.

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 12:17
von ingefahrer95
na darf ich das teil dann mit meinem führerscjein fahren oder wie sieht das aus?? muss ich erst einen befristeten haben ??
mfg

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 12:45
von motorradel
ingefahrer95 hat geschrieben:na darf ich das teil dann mit meinem führerscjein fahren oder wie sieht das aus?? muss ich erst einen befristeten haben ??
mfg


Hallo,
steht doch da.
Zitat:
Das heißt: Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h im "Moped" technisch entfernen lassen – allerdings nur, wenn die oder der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt.

Zitat Ende
mfg Robert

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 13:41
von Sven Witzel
ingefahrer95 hat geschrieben:na darf ich das teil dann mit meinem führerschein fahren oder wie sieht das aus?? muss ich erst einen befristeten haben ??
mfg

Du musst erst deine Karte tauschen gegen einen befristeten :ja:
Genaue Auskunft kann dir da aber auch die Führerscheinstelle deines Landkreises geben ob dies zwingend erforderlich ist.
Nach der oben genannten Quelle allerdings schon.

Re: wo steht das ???

BeitragVerfasst: 14. Februar 2013 15:22
von ingefahrer95
also ich hab gerade mit meiner führerscheinstelle des vertrauens gesprochen und die meinten, ich darf die 125er mit dem schein fahrn den ich habe, ich muss keinen neuen beantragen, der wird sowieso umgetauscht wenn in nem dreiviertel jahr mein autoschein mit auf die karte kommt, ich hoffe dass das stimmt, aber sie extra noch 5 minuten mit nem kollegen geredet, der meinte das auch, ok danke euch für die antworten, !

mfg ingefahrer ;)