BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 27. Februar 2013 19:57

Hi.
Habe etwas gesucht im INET und hier im Forum, bin aber noch nicht recht schlau geworden...

Ich weiß, das Prüfer von Dekra, TÜV und Co. keine Probleme sehen wenn ein BING 84 an einer ETZ 251 quasi als Ersatzteil verbaut ist. Man bekommt die Plakette.

Wie sieht das aber zulassungsrechtlich aus? Erlischt damit nicht trotz eine gültigen Plakette die Betriebserlaubnis, da man ja Veränderungen vorgenommen hat?

Oder steht irgendwo das der BING 84 ein erlaubtes Ersatzteil ist? Klar hat MZ auch nach der Wende den BING verbaut, aber ist damit automatisch die Erlaubnis für Vor-Wende-Modelle gegeben?

Wäre super wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. Bitte keine Kommentare wie "interessiert die Polizei eh nicht..." oder so. Hier gehts um´s rechtliche.
:gruebel: :nixweiss:

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon smartsurfer81 » 27. Februar 2013 20:46

Wenne anstatt 1:50 1:33 mischst könnte das theoretisch dann auch Probleme geben...wegen der erhöhten Qualmentwicklung am Pöff :roll:

Natürlich rein rechtlich gesehen...
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Benni150ETZ » 27. Februar 2013 20:53

Interessante Frage.

Konstruktiv kann ich nichts beitragen, aber meine Denkweise ist folgende:

Der Bing ändert die Eigenschaften des Motorrads grundlegend (ich vergleich es mal mit Felgen im KFZ Bereich). Hierzu müsste es also eine ABE geben, die das verbauen an bestimmten Krafträdern erlaubt. Zweite Möglichkeit ist folgende: Da MZ diesen genauen Vergasertyp an späteren Modellen verbaut hat, kann es auch hier eine werksseitige Freigabe des Vergasers für frühere Modelle der ETZ Reihe geben. Diese wären dann aber sicherlich in beiden Fällen wieder an genaue Richtlinien (damit meine ich u.a. Bedüsung und Einstellung) gebunden, um die Abgasrichtlinien zu erfüllen.
Grüße, Benni :hallo:

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 27. Februar 2013 20:57

Wenn du neue Reifen aufziehst verlierst du natürlich auch die Betriebserlaubnis, weil du ja was verändert hast. Wo siehst du denn hier ein Problem? Hast du gar Langeweile? Der TÜV hat schon vor Jahrzehnten seinen Segen zum Bing an der MZ gegeben, Kanuni baute Bings serienmäßig ein - und du schläfst plötzlich unruhig? :shock:

Ich lese gerade "der Bing ändert die Eigenschaften des Motorrades grundlegend" Wie bitte? Welche Eigenschaften sollen das denn sein? Leistung? Drehmoment? Spitzengeschwindigkeit? Fahrtrichtung? Anzahl der Gänge? Wird plötzlich ein Viertakter draus? Meine Herren, man sich Probleme auch herbeireden.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon TS-Jens » 27. Februar 2013 21:23

rausgucker hat geschrieben:Meine Herren, man sich Probleme auch herbeireden.

Im Winter ists eben manchmal langweilig. Wenn ich mir solche Sorgen machen würde, würd ichs direkt ganz seinlassen...
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Benni150ETZ » 27. Februar 2013 21:25

rausgucker hat geschrieben:Ich lese gerade "der Bing ändert die Eigenschaften des Motorrades grundlegend" Wie bitte? Welche Eigenschaften sollen das denn sein? Leistung? Drehmoment? Spitzengeschwindigkeit? Fahrtrichtung? Anzahl der Gänge? Wird plötzlich ein Viertakter draus? Meine Herren, man sich Probleme auch herbeireden.


Ungefähr die Eigenschaften, die andere Rad/Reifen-Kombinationen, Luftfilter und Leuchtmittel im KFZ Bereich ändert.

Ich finds auch quatsch, aber ich mache diese Spielregeln nicht. :roll:
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Der Gärtner » 27. Februar 2013 21:27

rausgucker hat geschrieben:Wenn du neue Reifen aufziehst verlierst du natürlich auch die Betriebserlaubnis, weil du ja was verändert hast.

Ganz so einfach ist es mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht. Man beachte vor allem die Urteile des OLG Köln und des VGH Mannheim.
Zuletzt geändert von Der Gärtner am 9. März 2013 23:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 27. Februar 2013 21:55

Deswegen werden ja andere Reifengrößen eingetragen, damit es keine Probleme mit der ABE gibt. Dafür gibt es entsprechende Freigabelisten. Mit der Beleuchtung ist es genauso. Da sind die Wattzahlen vorgeschrieben. Bei stärkeren Lampen wird es schwierig. Es ist aber völlig egal, ob dein Birnchen von Philipps, Narva oder Osram kommt - die Wattzahl zählt.

Unabhängig davon kann der TÜVer / DEKRA-Mann nach technischer Prüfung auch andere Sachen eintragen, dann bleibt die ABE auch unbehelligt. Bei dem BING-Vergaser - unabhängig davon dass MZ den freigegeben hat - ändert sich wirklich keine, aber auch wirklich garkeine "grundlegende Eigenschaft" des Motorrades. Selbst von den äußeren Abmessungen sind BING und BVF fast gleich. Und die Größe von Leerlaufdüse oder Hauptdüse sind für die ABE irrelevant, wenn sich an den Leistungsdaten des Motors/ Motorrades nachweislich nichts ändert.

Ich würde sogar mal sagen, dass kein Fahrzeug eine TÜV Plakette bekommt, dessen ABE wegen tiefgreifender technischer Veränderungen erloschen ist.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon ETZeStefan » 27. Februar 2013 22:02

Wie ihr das Thema wieder runterreitet ist echt schade!
Mich würde es auch mal interresieren, nur rein Theoretisch.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 27. Februar 2013 22:13

Was ist daran jetzt schade? Da gibt es nichts zu theoretisieren, die Sache ist ziemlich eindeutig. Da gibt es bessere Themen.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 27. Februar 2013 22:18

ETZeStefan hat geschrieben:Wie ihr das Thema wieder runterreitet ist echt schade!
Mich würde es auch mal interresieren, nur rein Theoretisch.


"Ganz einfach": Eine "DDR" ETZ 251 besitzt keine ABE, sondern nur eine KTA Betriebserlaubnis. In dieser ist der Vergaser aufgeführt. Und zwar ein BVF N3 Vergaser. N2 Vergaser dürfen nicht verbaut werden, da damit die entsprechend gültigen Abgasnormen nicht eingehalten werden. (Merkt aber kein Schwein bei einer popeligen CO Messung.) Allerdings wurde die ETZ 251 nach 1992 mit einer ABE versehen und hatte einen BING Vergaser. Wenn also tatsächlich ein Schlaumeier Streß macht, kann man beim betreffenden Fahrzeug den BING Vergaser in die Papiere eintragen lassen. Dies geht mit Hinweis auf diese ABE und einer Abnahme nach Paragraph 21, spich einer Einzelbetriebserlaubnis. Das wäre aber von hinten durch das Auge in die Brust.

Des Weiteren, und das sollte man sich merken: Erlischt die Betriebserlaubnis, dan ist die Zulassung noch lange nicht erloschen. Wir diskutieren also im schlimmsten Fall von einem Verwarngeld. Da aber die meisten ETZ 251 einer AU unterliegen, kann man ganz schnell beweisen dass das Motorrad den gültigen Vorschriften entspricht. Das kann nämlich nur ein Prüfer beurteilen und NICHT die Polizei. Also wenn der Prüfer nichts sagt, ist das Thema bereits erledigt, denn die Polizei hat nicht die Kompetenz das zu beurteilen. Insofern... Gute Fahrt!

Gruß
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon die_matte » 27. Februar 2013 22:42

Hallo,
in dem Zusammenhang hätte ich auch eine Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn man mit einem Fahrzeug mit "falschem" Vergaser (oder aus einem anderen Grund erloschener Betriebserlaubnis) in einen Unfall verwickelt wird, oder gar selber einen baut?
Kann da die Versicherung aufmucken, wenn zum Beispiel ein Gutachter mitbekommt, das da nicht alles "orginal" war?

Gruß
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon der garst » 27. Februar 2013 23:21

Junge Junge.... Der Winter ist hoffentlich schnell rum.... :flehan:

Der Bing ist ein gängiges Ersatzteil, so wie Ölfilter und Zündkerzen. Er verändert weder Leistung noch Abgasverhalten in einem Rahmen das die Betriebserlaubnis erlischt.
Noch dazu gibt es immer auch eine "Serienstreuung" und wer will dir 0,5kW Mehrleistung eindeutig anhand des Bing nachweisen.... Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Jeder Prüfstand hat mehr Toleranz als der Bing mehrleistung bringt.
Hier werden keine Betriebstechnischen Parameter wie Geräusch, Leistung, Sicherheit, Fahrzeuggeometrie oder sonstiges verändert.
Dasselbe gilt übrigens auch für Amal, Mikuni, Keihin und was euch noch so einfällt. Auch ist das Fahrzeug scheissegal. Ob Dnepr MZ oder Honda.
Wir reden hier über "Antike Vergasermaschinen" deren Co-Wert in etwa im Rahmen bleiben sollte. Fahrzeuge die mehr ausstossen sind sowieso falsch eingestellt und laufen nich ordentlich.

Einfach mal tief einatmen Jungs.... ;D
Mit freundlichen Grüssen , Alex

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 28. Februar 2013 10:12

Danke für eure Antworten.

Ich denke es ist ersichtlich das man mit einer bestandenen HU und inkludierten AU (auch wenn sie lau / alibi ist) man relativ auf der sicheren Seite ist, wenn auch nicht rechtlich zu 100%.
Ich muss im März zur HU und werd auch mal bei der Prüforg. mal fragen.

Und auch danke die Moserer die diesem Forum hier echt die Würze geben!
:roll:
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon TS-Jens » 28. Februar 2013 10:44

Inwiefern beeinflussen solche Gedanken/Fragen eigentlich den Spaß am Hobby? So rein rechtlich gesehen?
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 9. März 2013 12:20

TS-Jens hat geschrieben:Inwiefern beeinflussen solche Gedanken/Fragen eigentlich den Spaß am Hobby? So rein rechtlich gesehen?


Anderum wird ein Schuh draus. Bei der Hobby-Ausübung stört es nicht.

Aber wenn die Polizei Dich Kontrolliert oder nach Unfall (auch wenn man nur beteiligt und nicht schuld war) der Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug checkt und fesstellt das etwas signifikantes wie Vergaser oder die Übersetzung geändert wurde, dann hört der Spaß auf. Und das schlagartig. Ich kenne so einen Fall.

Habe auch mal mit nem Prüfer der Dekra gesprochen. Wird ein BING verbaut, muss ein Abgas und Leistungsgutachten gefertigt werden. Damit kann man den Vergaser dann eintragen. Erst dann ist´s legal.

Ich werde nochmal weiter forschen wie sich das genau hinsichtlich der ETZ251 verhält. Denn hier wurde ja der BING serienmäßig von MZ verbaut.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon ea2873 » 9. März 2013 16:19

Pipe hat geschrieben:Habe auch mal mit nem Prüfer der Dekra gesprochen. Wird ein BING verbaut, muss ein Abgas und Leistungsgutachten gefertigt werden. Damit kann man den Vergaser dann eintragen. Erst dann ist´s legal.


soweit ich weiß wurde nach der wende der Bing auch von MZ als offizielles Ersatzteil für die ETZ250 empfohlen bzw. freigegeben. nur schriftlich hab ich dazu auch nichts..... dann wäre man auch juristisch auf der sicheren seite.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Nordtax » 9. März 2013 18:46

der garst hat geschrieben:Der Bing ist ein gängiges Ersatzteil, so wie Ölfilter und Zündkerzen. Er verändert weder Leistung noch Abgasverhalten in einem Rahmen das die Betriebserlaubnis erlischt.

Gibt es darüber einen schriftlichen Nachweis, dann ist das richtig.
Sonst nicht.
der garst hat geschrieben:Dasselbe gilt übrigens auch für Amal, Mikuni, Keihin und was euch noch so einfällt. Auch ist das Fahrzeug scheissegal. Ob Dnepr MZ oder Honda.

Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Der Gärtner » 9. März 2013 19:21

Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.

Wo steht das?

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 9. März 2013 19:37

Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.

In der ABE von 1982 steht unter Pkt.3.5.6.2 Typ und Kennzeichnung: BVF N2-5
PKT.3.5.6.3 Hersteller VEB Berliner Vergaser und Filterwerke

Von Bedüsung steht da nichts!
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon mecki » 9. März 2013 20:20

Im Übrigen kann der Leistungsprüfstandbediener alles was sein Kunde sehen will rausmessen und aufzeichnen. Wenn es sein muss 100 PS am ETZ-Hinterrad, oder auch nur 10!
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 9. März 2013 20:24

MZ Werner hat geschrieben:
Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.

In der ABE von 1982 steht unter Pkt.3.5.6.2 Typ und Kennzeichnung: BVF N2-5
PKT.3.5.6.3 Hersteller VEB Berliner Vergaser und Filterwerke

Von Bedüsung steht da nichts!


Es geht um eine ETZ 251. Die gab es 1982 noch garnicht. :roll: Und noch mal, eine DDR ETZ 251 hat keine ABE. Das ist eine KTA Betriebserlaubnis. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Zumal es "die" ETZ 250 auch nicht gibt. In der DDR gab es die KTA Betriebserlaubnis, die Solo hatte im Westen eine ABE, und die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen. Dort gibt es keine weiteren Informationen als den Westbrief. Bei der ETZ 251 ist es ähnlich, allerdings steht da in der KTA Betriebserlaubnis der BVF N3 Vergaser. Im Übrigen ist das -5 die Bedüsung. ;) Trotzdem darfst du sie wechseln. Das hat MZ sogar selbst festgelegt. Genauso wie das Ritzel. Also bitte nicht päpstlicher als der nicht vorhandene Papst sein.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 10. März 2013 07:47

Robert K. G. hat geschrieben:... Bei der ETZ 251 ist es ähnlich, allerdings steht da in der KTA Betriebserlaubnis der BVF N3 Vergaser. Im Übrigen ist das -5 die Bedüsung. ;) Trotzdem darfst du sie wechseln. Das hat MZ sogar selbst festgelegt. Genauso wie das Ritzel. Also bitte nicht päpstlicher als der nicht vorhandene Papst sein.

Gruß
Robert

Hast Du evtl. die KTA-Unterlagen?

Der Prüfer der Dekra mit dem ich gesprochen habe, fragte auch nach der originalen Übersetzung. Wäre sehr hilfreich.

-- Hinzugefügt: 10. März 2013 07:51 --

Nordtax hat geschrieben:
der garst hat geschrieben:Der Bing ist ein gängiges Ersatzteil, so wie Ölfilter und Zündkerzen. Er verändert weder Leistung noch Abgasverhalten in einem Rahmen das die Betriebserlaubnis erlischt.

Gibt es darüber einen schriftlichen Nachweis, dann ist das richtig.
Sonst nicht.
der garst hat geschrieben:Dasselbe gilt übrigens auch für Amal, Mikuni, Keihin und was euch noch so einfällt. Auch ist das Fahrzeug scheissegal. Ob Dnepr MZ oder Honda.

Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.


Hast Du evtl. so einen schriftlichen Nachweis? Oder ne Bezugsquelle?

Das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis war früher so, Europa sei dank werden solchen Dinge heute verhältnismäßig gehandhabt. Ein manipulierter Auspuff führt auch nicht zu erlöschen, ABER (großes ABER) kann sehr viel Ärger produzieren, bis vors Gericht. Ich kenne persönlich so einen Fall.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 10. März 2013 08:00

Früher konnte man einmal die KTA Unterlagen in Flensburg anfordern. Aber da ich selbst keine ETZ 251 besitze, habe ich diese Unterlagen nicht.

Das ist aber kein Problem! Die Dekra selbst hat nach der Wende alle diese Unterlagen aufgekauft. Dein Prüfer selbst kann auf dem Laptop nachsehen. Meines Wissens ist aber die Übersetzung nicht festgelegt. Die darfst du eigenmächtig variieren. Deswegen steht dazu nichts in den Papieren. In der Bedienungsanleitung findest du aber mit welchem Ritzel deine MZ ausgeliefert wurde.

Gruß
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 10. März 2013 08:39

Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.

Stimmt nicht. Wieso habe ich denn die 18seitige ABE C459 von 1982 Krafträder mit Seitenwagen (Neckermann)
Man sollte schon wissen was man schreibt.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 10. März 2013 09:55

MZ Werner hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.

Stimmt nicht. Wieso habe ich denn die 18seitige ABE C459 von 1982 Krafträder mit Seitenwagen (Neckermann)
Man sollte schon wissen was man schreibt.


Ich denke Gespanne sind hier genau so ein Sonderfall wie die ETZ 251 die einmal KTA und dann nochmal West-Zulassung erhalten haben.

Da ist es sehr schwierig eine generelle Aussage zu treffen.

Dann kommt noch das Vergessen dazu. Ich hatte initial mit nem Dekra Prüfer gesprochen der sich gut auskannte und kulant war. Der ist aber mittlerweile in Vorruhe. Ich fange also wieder von vorne an. Daher auch dieser Fred.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Nordtax » 10. März 2013 10:56

Pipe hat geschrieben:Hast Du evtl. so einen schriftlichen Nachweis? Oder ne Bezugsquelle?

§19 StVZO
Sicher ist das alles nur theoretisch, und wie es jeder für sich selbst handhabt, ist seine Sache.
Aber die Frage war ja nach der Sachlage.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 10. März 2013 12:15

Die Übersetzung hat MZ innerhalb der Zähnegrößen für die Ritzel frei gelassen. Diese gab es vom Werk zwischen 15 bis 22 Zähnen.
Da es hier immer Bedenkenträgerei gibt, die Versicherung/Anwälte würden Ärger im Schadensfalle machen. Nun ja, Wer ein zugelassenes, mit gültigem TÜV versehenes Fahrzeug hat, mit dem richtigen ausreichende Profil undusw. Der ist zu 99% ausm Schneider. Sicher wird es Anwälte geben, die versuchen, aus der Vergaserbedüsung ein Erlöschen der ABE herzuleiten, die lassen dann aber auch die Dioptrien der Fahrerbrille und dessen Mageninhalt auf die Verwendung nicht EU-konformer Geschmackstoffe prüfen. Sowas probieren die aber auch mit einem gerade frisch ausgeliefertem PKW, wenn der Mandant das wünscht. Also Ärger mit Anwälten sind nicht der Masststab. Die probieren JEDEN Schachzug, die verklagen auch VW, dass der GOLF nicht verkehrssicher wäre, nur weil der Mandant Gas und Bremse verwechselt hat.

Die Diskussion wird immer mühseliger hier, weil alle Seiten durcheinandergewirnbelt werden. Mal zurück zur Eingangsfrage. Ein BING 84 an der MZ 250 ist nicht illegal, da MZ selber ihn als Ersatzteil angegeben hat und die Zulassungsbehörden die Eintragung der DEKRA dieses Vergasers akzeptieren - demzufolge die ABE deswegen nicht erlöschen kann. Eine weitere Ebene der illegailät bzw. Legalitätsfeststellung gibt es nicht, mehr kann und muss ein Kfz-Halter nicht tun. Sollte doch mal ein Prozesshansel mit einem gewissenlosem Anwalt vor irgendein Gericht ziehen, und die Benutzung eines nicht originalen MZ Vergasers als Argument für eine etwaige ABE-Erlöschung bringen, um etwa aus der Schuldfrage zu kommen, dem kann ebene jene DEKRA-Eintragung und MZ-Freigabe vorgehalten werden. Damit ist der Einwand des nicht originalen Vergasers entkräftet, die ABE gilt weiter als vorhanden. Ist der Richter schlecht drauf, kann er gern einen Sachverständigen laden, der klärt, ob der Nachrüst- bzw. Ersatzteilvergaser irgendwelche Auswirkungen auf das Fahrverhalten hat. Womit man wieder bei der MZ-Freigabe wäre. Der Hersteller und die Technische PrüFvereinigung sind als Quellen der Argeumentation mehr als ausreichend. Als Anwalt dann die Kompetenz und Zuständigkeit des Herstellers / DEKRA in Frage zu stellen, kann man machen, ist aber dann schon kindisch. Der gewissenlose Anwalt kann noch eine Volte schlagen, und fragen, warum überhaupt der BING 84 eingebaut worden ist, wenn er doch so rein garnichts bringt - das kann doch nur zum Zwecke der versteckten Leistungssteigerung passiert sein - um damit wieder Zweifel zu säen. Da aber originale MZ-Vergaser nachweislich nicht mehr gebaut werden, BING Vergaser wiederum noch in der Herstellung sind, ist der Grund des Umbaus logisch erklärt, man fährt ja heute auch keine Pneumant Reifen mehr.

Ach ja, ich wusste garnicht, dass Paragraphenreiter auch Motorrad fahren ;))))

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Nordtax » 10. März 2013 12:56

rausgucker hat geschrieben:Mal zurück zur Eingangsfrage. Ein BING 84 an der MZ 250 ist nicht illegal, da MZ selber ihn als Ersatzteil angegeben hat und die Zulassungsbehörden die Eintragung der DEKRA dieses Vergasers akzeptieren -

Erbsenzählermodus :wink: -> es geht um eine ETZ 251.
rausgucker hat geschrieben: Der Hersteller und die Technische PrüFvereinigung sind als Quellen der Argeumentation mehr als ausreichend.

Wie bereits geschrieben, wenn die Freigabe vorliegt, dann ist ja alles ok.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 10. März 2013 13:58

MZ Werner hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.

Stimmt nicht. Wieso habe ich denn die 18seitige ABE C459 von 1982 Krafträder mit Seitenwagen (Neckermann)
Man sollte schon wissen was man schreibt.


Weil du a) beharrlich von einer ETZ 250 redest, es aber um die ETZ 251 geht und b) nicht alle ETZ 250 Gespanne über Neckermann vertrieben wurden. ;) Zum Beispiel gab es auch Hein Gericke...

Gruß
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon TS-Jens » 10. März 2013 16:00

Pipe hat geschrieben:oder nach Unfall (auch wenn man nur beteiligt und nicht schuld war) der Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug checkt und fesstellt das etwas signifikantes wie Vergaser oder die Übersetzung geändert wurde, dann hört der Spaß auf. Und das schlagartig. Ich kenne so einen Fall.


Oh Gott, das "Unfall-Gutachter-Schreckgespenst" :roll:
Das taucht immer mal wieder aus seiner Flasche auf und verschwindet wieder darin...
Ich hab selbst als Gutachter gearbeitet, bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, und mein damaliger Chef der das seit Jahrzehnten machte hatte selbst nicht einen einzigen derartigen Fall wo nach solchem Mumpitz gesucht worden wäre.

In einem solchen Fall wird nach Dingen gesucht die den Unfall bzw. dessen Hergang maßgeblich beeinflussen, und einen Vergaser an einem normalen Motorrad (es geht hier ja nicht etwa um ein massiv umgebautes & Leistungsgesteigertes Sportmotorrad) wird in 99,8% der Fälle nichtmal mit einer Arschbacke angesehen.
Selbst eine nicht eingetragene Reifengröße wird erst dann gefährlich wenn man nachweisen kann dass das Fahrverhalten dadurch in der Art verändert wurde dass dadurch der Unfall entstand. Und das ist nicht einfach, zB. wenn man einen 3.50-16 statt einem 3.25-16 fährt, wird das nach einem Unfall mit Todesfolge sicher bemerkt, aber das Verfahren nicht maßgeblich beeinflussen.

Aber wer sich gern darüber nen Kopf macht und sonst keine Probleme hat soll das halt tun. Lächerlich bleibts trotzdem :roll:
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 10. März 2013 17:02

@ TS Jens

Du hast ja soooooooooooooooooo Recht!!!!!
Zitat:"
In einem solchen Fall wird nach Dingen gesucht die den Unfall bzw. dessen Hergang maßgeblich beeinflussen, und einen Vergaser an einem normalen Motorrad (es geht hier ja nicht etwa um ein massiv umgebautes & Leistungsgesteigertes Sportmotorrad) wird in 99,8% der Fälle nichtmal mit einer Arschbacke angesehen.
Selbst eine nicht eingetragene Reifengröße wird erst dann gefährlich wenn man nachweisen kann dass das Fahrverhalten dadurch in der Art verändert wurde dass dadurch der Unfall entstand. Und das ist nicht einfach, zB. wenn man einen 3.50-16 statt einem 3.25-16 fährt, wird das nach einem Unfall mit Todesfolge sicher bemerkt, aber das Verfahren nicht maßgeblich beeinflussen." Zitat Ende

Genau so wie es TS Jens beschrieben hat, so läuft es ab, GENAU so! Es geht um den ursächlichen Zusammenhang. Ich habe öfter in Verhandlungen zu schweren Unfällen mit oft mehrfach tödlichem Ausgang gesessen. Und wenn über den technischen Zustand der Fahrzeuge gesprochen wurde, dann wurde wie von TS-Jens dargestellt, darüber befunden.
Und dem Schlußwort von Jens schließe ich mich auch an! ;)

@ Nordtax
Bitte GENAU lesen!Ich schrieb von einer MZ 250 - und was ist Deiner Meinung nach eine ETZ 251? hm? Richtig! Eine MZ 250,

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon ENRICO » 10. März 2013 18:33

Pipe hat geschrieben:


Aber wenn die Polizei Dich Kontrolliert oder nach Unfall (auch wenn man nur beteiligt und nicht schuld war) der Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug checkt und fesstellt das etwas signifikantes wie Vergaser oder die Übersetzung geändert wurde, dann hört der Spaß auf. Und das schlagartig. Ich kenne so einen Fall.



..........der Gutachter der gegnerischen Versicherung :?: Wie soll/will er das gerichtsverwertbar machen :?:

Wenn das KFZ, nach einem Verkehrsunfall von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft freigegeben ist, dann hat dort gegebenenfalls nur noch eine Begutachtung zur Schadensregulierung, aber nicht mehr die Feststellung einer möglichen Unfallursache statt zu finden. Es sei denn, der Besitzer oder dessen Bevollmächtigte veranlassen dieses nachträglich! Nach der sogenannten "Freigabe" ist das KFZ durch den Halter zur ,,freien Verfügung" zu reparieren, zu verschrotten oder von mir aus auch in den Vorgarten zu Abschreckung zu stellen. Nach der Freigabe kann es uneingeschränkt verändert oder auch vernichtet werden (z.B. bei einem Unfall mit Alleinbeteiligung ohne Schadensregulierung durch eine Versicherung).

Letztendlich entscheidet die Staatsanwaltschaft zeitnah eine Begutachtung durch die beauftragte Prüforganisation (in D-Ost=DEKRA), um einen technischen Mangel als Unfallmitursächlich zu ermitteln/oder auszuschließen. Also direkte Sicherstellung/Beschlagnahme durch die Polizei zur Begutachtung durch eine Prüforganisation (DEKRA/TÜV), zum Zwecke der Feststellung der Unfallursache oder einer Mitschuld durch unfallursächliche Fahrzeugmängel.

Den Gutachter zur Schadensregulierung/Feststellung der Schäden an meinem Eigentum suche ich mir im Ereignisfall immer noch selber aus oder beauftrage meine Werkstatt dazu. Eine mir ,,schlecht" gesonnene Person wird mein Eigentum nicht ohne richterliche Verfügung untersuchen :!: .......und schon gar nicht den Vergaser zerlegen :lupe: :rofl: :rofl:

So jedenfalls sehe ich die Sache mit Gutachtern.
MfG, Enrico

___________________________________________________________

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 25. März 2013 22:11

Robert K. G. hat geschrieben:...Meines Wissens ist aber die Übersetzung nicht festgelegt. Die darfst du eigenmächtig variieren. Deswegen steht dazu nichts in den Papieren. In der Bedienungsanleitung findest du aber mit welchem Ritzel deine MZ ausgeliefert wurde.

Gruß
Robert


Habe jetzt alles abgegrast inkl. Internet, NM, Bedienungsanleitung und Rep.-Handbuch. Nix dazu gefunden.
:nixweiss:

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon rausgucker » 26. März 2013 10:29

Er schrieb doch völlig richtig "Dazu steht nichts in den Papieren" - was suchst Du denn dann? In der Bedienungsanleitung bzw. und dem NM steht für die ETZ 250 in der Standardversion die Sekundärübersetzung drin, es waren 18 / 48 Zähne. Im "Gelben Buch" vom Wildschrei sind die Übersetzungen nochmals exakt von 15 Zähnen bis über 20 Zähne (Motorritzel) aufgeführt - immer mit der Beschreibung für die jeweiligen vorrangigen Einsatzbedingungen. (Gespann, bergige Landstraße, mehr Solofahrt oder mehr mit Sozius usw.). In dem vorgegegebenem Rahmen kann sich jeder die Übersetzung seiner 250er anpassen.

Dazu bedarf es keinerlei Bundestagsbeschlusses - wahlweise Volkskammer - oder einer EU-Richtlinie ;) das konnte jeder 250er-Fahrer selber machen - oder bei zwei linken Händen von einer Werkstatt erledigen lassen.
Sicher befürchtest Du jetzt, dass beim Wechsel vom 18er auf ein 19er Ritzel sofort die ABE verlustig geht - und die Generalbundesstaatsanwaltschaft in konzertierter Aktion mit dem Verband der privaten Versicherungswirtschaft sowie TÜV und DEKRA eine Rasterfahndung mit anschließender Guantanamo-Einweisung vorbereitet. Da kann ich Dich beruhigen. MZ hat die Wahl des hinteren Ritzels in der Bandbreite von 15Z bis 21 bzw. 22 Zähnen jedem Fahrer selbst überlassen - je nach Anforderungsprofil. Dies wurde nicht explizit ausgeführt , sondern wirklich nur als "von / bis" erwähnt, die entsprechenden Ritzel waren als Original-MZ-Ersatzteil frei erhältlich. Mehr war nicht nötig.

Dass im Werk bei der Solo-Maschine ein 18er Ritzel drauf kam, nun ja, es war die "goldene Mitte", und ohne Ritzel wollte man die Maschinen ja nun auch nicht ausliefern, die kamen dann immer so schlecht vom Hof des IFA-Vertriebs runter.
Aber, falls Guantanamo Dir doch jetzt Kopfschmerzen bereitet, ich würde da auch nicht sein wollen - Du kannst die ETZ 250 bspw. bis zur Verschrottung mit dem 18er Ritzel fahren, niemand wird Dich aufhalten. Allerdings ist beim Verschleiß des Ritzels natürlich guter Rat teuer. Tauschst Du es aus, wird natürlich wieder der werksmäßige Originalzustand verändert, und wieder ist die ABE in höchster Gefahr und der Pilot für die Transall nach Guantanamo wird schon mal geweckt.

Aus dieser Zwickmühle des quasi übergesetzlichen Notstandes gibt es Für Dich eigentlich keinen rechtskonformen Ausweg mehr - ich würde eine Selbstanzeige vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt - oder auch der Zentralen Bußgeldstelle vorschlagen. Vielleicht kommst Du ja mit einer Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis davon, wenn Du Glück hast, und der Staatsanwalt sich auf einen Deal einlässt - dafür musst Du dann aber Deine Hintermänner hier aus dem MZ-Forum nennen, die Dir zu dem Ritzelwechel geraten haben - und vielleicht sogar das Ritzel besorgt haben!!! Insofern droht uns dann allen hier Guantanamo :shock: Unter diesem Gesichtspunkt hätte ich Dir und Deinem Rechtsverständnis ja völlig Unrecht getan!!! BITTE, BITTE mach NICHTS an Deinem Motorrrad, GARNICHTS!!! Ich will nicht mit einer Horde Terroristen hinter Stacheldraht sitzen.

Gruß

;)
Zuletzt geändert von rausgucker am 26. März 2013 18:45, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon der garst » 26. März 2013 13:19

Das ritzel kann leider nicht die motorleistung steigern insofern ...
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon ricky79 » 26. März 2013 15:10

@ rausgucker

Du hast uns allen die Augen geöffnet :mrgreen: :mrgreen:

schön geschrieben, damit dürfte dem Threadstarter und allen Zweiflern geholfen sein.

Grüße

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Pipe » 2. April 2013 19:01

ricky79 hat geschrieben:@ rausgucker

Du hast uns allen die Augen geöffnet :mrgreen: :mrgreen:

schön geschrieben, damit dürfte dem Threadstarter und allen Zweiflern geholfen sein.

Grüße


Das würde ich wohl auch so sehen... Danke!

Und nun die Realität:
Sicher muss man nicht mit drakonischen Strafen rechnen, wobei m.E. EU-Recht diese Dinge / Veränderungen weniger stringend ahndet. Beispiel: Ein veränderter Vergaser hat m.E. früher zum Verlust der BE geführt, heutzutage bekommste dafür ne Ordnungswidrigkeit. Ich kenne aber auch einen konkreten Fall wo ein entfernter DB-Eater zu einem Gerichtsverfahren geführt hat obwohl die DB die Grenzwerte nicht überschrittewn waren. Letzendlich ist der Fall zwar glimpflich ausgegangen, aber die Nerven lagen da schon blank.

Mit sowas möchte ich mir nicht die Lust und Laune am MZ fahren verderben. Und Sorglosigkeit schützt davor leider nicht.

Ich war auch im März bei der HU. Den Prüfer hat mein BING-Vergaser gar nicht interessiert. Der schaut ob die Bremsen gehen, die Speichen fest sind und die Gabel dicht und spielfrei ist etc. pp. Ein bestandene HU stellt meiner Meinung nach nicht mal ansatzweise eine Legitimierung von Umbauen dar. Das muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüfen bzw. abnehmen.

Ich war also vorige Woche bei kuschligen -3°C bei der DEKRA in Dresden und habe mir neben dem BING-Vergaser und andere Dinge eintragen lassen. Und damit der Prüfer auch genau weiß was er da prüft und abnimmt, hatte er auch eine Leistungs- Geschwindigkeits- und Phon-Messung gemacht. War alles i.O. und es ist mittlerweile alles in den Papieren.

Insgesamt sind also alle Umbauen/Modifikationen techn. und gemäß STVZO im grünen Bereich. Ein gutes Gefühl. Detail gerne per PN oder vor Ort in Garage.
:tanz:

Chears!
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Schraubknecht » 30. August 2013 00:38

Wenns einem hilft kann er eine Brief Kopie haben für Eintrag.
Also was total legales mit Behördensegen:

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Kannste also n 251 Motor mit einem BING eintagen lassen

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon flotter 3er » 30. August 2013 09:06

Der Vergaser sollte in jedem Fall als original Ersatzteil durchgehen, genau wie die Stahlflexleitungen und Grimeca Bremszylinder. Da die Abgaswerte damit nicht schlechter werden, die Leistung nicht verändert wird sehe ich gar kein Problem und nicht mal eine rechtliche Handhabe "dagegen"....
Gruß Frank


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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon EmmasPapa » 3. März 2014 10:08

Ich grab das Thema mal aus. Passt hier her.

Ich habe in einer KFT aus Ende der 80´er einen Beitrag über den damals neuen Umluftvergaser 30 N 3 gefunden. Der Vergaser wurde nach diesem Artikel als Ersatz für die ETZ 250 vor ´87 und die TS 250/1 (bei TS 250 bin ich mir gerade nicht sicher) freigegeben. Es gab eine Tabelle mit empfohlender Bedüsung. Der Umbau auf den Umluftvergaser war damit nach Ost-Recht legal, da offiziell von MZ freigegeben. Der 30 N 3 wurde als Beitrag zur Umwelt- und Resourcenschonung gefeiert.

Da sollte es doch mit dem Bing, der ja nichts weiter als Umluftvergaser ist und damit technisch gleichwertig, auch rechtlich keine Bedenken geben. Sicher gehört der Bing dann, wenn man es rechtlich sauber haben möchte, in die Papiere eingetragen.Was sagen denn die TÜV-Prüfer eigentlich dazu?

Grüße

Frank
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Martin H. » 3. März 2014 10:46

Pipe hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:...Meines Wissens ist aber die Übersetzung nicht festgelegt. Die darfst du eigenmächtig variieren. Deswegen steht dazu nichts in den Papieren. In der Bedienungsanleitung findest du aber mit welchem Ritzel deine MZ ausgeliefert wurde.

Gruß
Robert


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Hast evtl. ne Quelle?

:?: Klar: 21:48 Zähne. Quelle: "Bedienungsanleitung für MZ-Motorräder ETZ 125, ETZ 150, ETZ 251 und ETZ 301" bei www.miraculis.de unter "Technische Daten".
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 3. März 2014 19:45

EmmasPapa hat geschrieben:Da sollte es doch mit dem Bing, der ja nichts weiter als Umluftvergaser ist und damit technisch gleichwertig, auch rechtlich keine Bedenken geben.

Der BING ist kein Umluftvergaser. Er arbeitet genau so Wie der BVF N2.
Grüße Werner

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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 3. März 2014 19:56

MZ Werner hat geschrieben:
EmmasPapa hat geschrieben:Da sollte es doch mit dem Bing, der ja nichts weiter als Umluftvergaser ist und damit technisch gleichwertig, auch rechtlich keine Bedenken geben.

Der BING ist kein Umluftvergaser. Er arbeitet genau so Wie der BVF N2.


Stopp! Der Bing 84 ist ein Umluftvergaser. Du meinst den Bing 54 oder so ähnlich heißt das Ding. Das ist ein normaler Schiebervergaser. Dieser war auch "der erste Bing" an der MZ.

Gruß
Robert
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 3. März 2014 20:03

Also ich habe beide Vergaser hier . Der BVF arbeitet im Leerlauf völlig anders als der BING. Beim Bing wird der Leerlauf über die Schieberanschlagschraube eingestellt . Beim N3 muß der Schieber ganz geschlossen sein , weil der Leerlaufüber einen 2. Luftkanal geregelt wird. Der N3 hat eine Leerlaufluftschraube und eine Umluftschraube. Der BING eine Lllufschraube und eine Schieberanschlagschraube.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 3. März 2014 20:11

MZ Werner hat geschrieben:Also ich habe beide Vergaser hier . Der BVF arbeitet im Leerlauf völlig anders als der BING. Beim Bing wird der Leerlauf über die Schieberanschlagschraube eingestellt . Beim N3 muß der Schieber ganz geschlossen sein , weil der Leerlaufüber einen 2. Luftkanal geregelt wird. Der N3 hat eine Leerlaufluftschraube und eine Umluftschraube. Der BING eine Lllufschraube und eine Schieberanschlagschraube.


Sag doch mal lieber den Typ deines Bing Vergasers. "Bing" kann alles mögliche sein. Ich weiß auch nicht auswendig was die alles gebaut haben...

Gruß
Robert
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 3. März 2014 20:13

Robert K. G. hat geschrieben:Sag doch mal lieber den Typ deines Bing Vergasers. "Bing" kann alles mögliche sein. Ich weiß auch nicht auswendig was die alles gebaut haben...

Steht doch dick und fett oben drüber .BING 84
http://www.bingpower.de/download/datenb ... type84.pdf
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 3. März 2014 20:18

MZ Werner hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Sag doch mal lieber den Typ deines Bing Vergasers. "Bing" kann alles mögliche sein. Ich weiß auch nicht auswendig was die alles gebaut haben...

Steht doch dick und fett oben drüber .BING 84
http://www.bingpower.de/download/datenb ... type84.pdf


Na aber so funktioniert nicht das Leerlaufsystem des N2. Steht doch da dass der 84er im Leerlauf keinen Sprit über das Hauptsystem bekommt.

Gruß
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon MZ Werner » 3. März 2014 20:25

Irgend wie reden wir wohl (schreiben) aneinander vorbei. Der N2 arbeitet wie der BING 84. Aber es ging ja um einen Umluftvergaser und das ist der N3. Nimm mal alle drei in die Hand , schau sie an und rein ,dann wirst du den Unterschied sehen . Der Umluftvergaser N3 hat z. B. keine Leerlaufdüse die in die Schwimmerkammer ragt , wie beim N2 und BING 84. Das ist aber nur ein Unterschied.
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Re: BING 84 an ETZ 251 verbaut - legal oder illegal?

Beitragvon Robert K. G. » 3. März 2014 20:34

Durchaus möglich dass ich gerade die Bing Typen durcheinander bringe. :roll: Mir war aber so als wäre der 84er nicht der von MZ montierte Bing gewesen. Und der war wie der N2. Soweit bringe ich das noch zusammen. :?

Gruß
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