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rausgucker hat geschrieben:Meine Herren, man sich Probleme auch herbeireden.
rausgucker hat geschrieben:Ich lese gerade "der Bing ändert die Eigenschaften des Motorrades grundlegend" Wie bitte? Welche Eigenschaften sollen das denn sein? Leistung? Drehmoment? Spitzengeschwindigkeit? Fahrtrichtung? Anzahl der Gänge? Wird plötzlich ein Viertakter draus? Meine Herren, man sich Probleme auch herbeireden.
rausgucker hat geschrieben:Wenn du neue Reifen aufziehst verlierst du natürlich auch die Betriebserlaubnis, weil du ja was verändert hast.
ETZeStefan hat geschrieben:Wie ihr das Thema wieder runterreitet ist echt schade!
Mich würde es auch mal interresieren, nur rein Theoretisch.
TS-Jens hat geschrieben:Inwiefern beeinflussen solche Gedanken/Fragen eigentlich den Spaß am Hobby? So rein rechtlich gesehen?
Pipe hat geschrieben:Habe auch mal mit nem Prüfer der Dekra gesprochen. Wird ein BING verbaut, muss ein Abgas und Leistungsgutachten gefertigt werden. Damit kann man den Vergaser dann eintragen. Erst dann ist´s legal.
der garst hat geschrieben:Der Bing ist ein gängiges Ersatzteil, so wie Ölfilter und Zündkerzen. Er verändert weder Leistung noch Abgasverhalten in einem Rahmen das die Betriebserlaubnis erlischt.
der garst hat geschrieben:Dasselbe gilt übrigens auch für Amal, Mikuni, Keihin und was euch noch so einfällt. Auch ist das Fahrzeug scheissegal. Ob Dnepr MZ oder Honda.
Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.
Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.
MZ Werner hat geschrieben:Nordtax hat geschrieben:Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.
In der ABE von 1982 steht unter Pkt.3.5.6.2 Typ und Kennzeichnung: BVF N2-5
PKT.3.5.6.3 Hersteller VEB Berliner Vergaser und Filterwerke
Von Bedüsung steht da nichts!
Robert K. G. hat geschrieben:... Bei der ETZ 251 ist es ähnlich, allerdings steht da in der KTA Betriebserlaubnis der BVF N3 Vergaser. Im Übrigen ist das -5 die Bedüsung. Trotzdem darfst du sie wechseln. Das hat MZ sogar selbst festgelegt. Genauso wie das Ritzel. Also bitte nicht päpstlicher als der nicht vorhandene Papst sein.
Gruß
Robert
Nordtax hat geschrieben:der garst hat geschrieben:Der Bing ist ein gängiges Ersatzteil, so wie Ölfilter und Zündkerzen. Er verändert weder Leistung noch Abgasverhalten in einem Rahmen das die Betriebserlaubnis erlischt.
Gibt es darüber einen schriftlichen Nachweis, dann ist das richtig.
Sonst nicht.der garst hat geschrieben:Dasselbe gilt übrigens auch für Amal, Mikuni, Keihin und was euch noch so einfällt. Auch ist das Fahrzeug scheissegal. Ob Dnepr MZ oder Honda.
Fakt ist, daß eine Veränderung schon der in der Betriebserlaubnis beschriebenen Vergaserbedüsung und erst recht der Austausch des kompletten Vergasers gegen eine nicht in der ABE aufgeführten Ausführung zum Erlöschen derselben führt.
Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.
MZ Werner hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.
Stimmt nicht. Wieso habe ich denn die 18seitige ABE C459 von 1982 Krafträder mit Seitenwagen (Neckermann)
Man sollte schon wissen was man schreibt.
Pipe hat geschrieben:Hast Du evtl. so einen schriftlichen Nachweis? Oder ne Bezugsquelle?
rausgucker hat geschrieben:Mal zurück zur Eingangsfrage. Ein BING 84 an der MZ 250 ist nicht illegal, da MZ selber ihn als Ersatzteil angegeben hat und die Zulassungsbehörden die Eintragung der DEKRA dieses Vergasers akzeptieren -
rausgucker hat geschrieben: Der Hersteller und die Technische PrüFvereinigung sind als Quellen der Argeumentation mehr als ausreichend.
MZ Werner hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:die Gespanne wurden per Einzelabnahme abgenommen.
Stimmt nicht. Wieso habe ich denn die 18seitige ABE C459 von 1982 Krafträder mit Seitenwagen (Neckermann)
Man sollte schon wissen was man schreibt.
Pipe hat geschrieben:oder nach Unfall (auch wenn man nur beteiligt und nicht schuld war) der Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug checkt und fesstellt das etwas signifikantes wie Vergaser oder die Übersetzung geändert wurde, dann hört der Spaß auf. Und das schlagartig. Ich kenne so einen Fall.
Pipe hat geschrieben:
Aber wenn die Polizei Dich Kontrolliert oder nach Unfall (auch wenn man nur beteiligt und nicht schuld war) der Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug checkt und fesstellt das etwas signifikantes wie Vergaser oder die Übersetzung geändert wurde, dann hört der Spaß auf. Und das schlagartig. Ich kenne so einen Fall.
Robert K. G. hat geschrieben:...Meines Wissens ist aber die Übersetzung nicht festgelegt. Die darfst du eigenmächtig variieren. Deswegen steht dazu nichts in den Papieren. In der Bedienungsanleitung findest du aber mit welchem Ritzel deine MZ ausgeliefert wurde.
Gruß
Robert
ricky79 hat geschrieben:@ rausgucker
Du hast uns allen die Augen geöffnet
schön geschrieben, damit dürfte dem Threadstarter und allen Zweiflern geholfen sein.
Grüße
Pipe hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:...Meines Wissens ist aber die Übersetzung nicht festgelegt. Die darfst du eigenmächtig variieren. Deswegen steht dazu nichts in den Papieren. In der Bedienungsanleitung findest du aber mit welchem Ritzel deine MZ ausgeliefert wurde.
Gruß
Robert
Habe jetzt alles abgegrast inkl. Internet, NM, Bedienungsanleitung und Rep.-Handbuch. Nix dazu gefunden.
Hast evtl. ne Quelle?
EmmasPapa hat geschrieben:Da sollte es doch mit dem Bing, der ja nichts weiter als Umluftvergaser ist und damit technisch gleichwertig, auch rechtlich keine Bedenken geben.
MZ Werner hat geschrieben:EmmasPapa hat geschrieben:Da sollte es doch mit dem Bing, der ja nichts weiter als Umluftvergaser ist und damit technisch gleichwertig, auch rechtlich keine Bedenken geben.
Der BING ist kein Umluftvergaser. Er arbeitet genau so Wie der BVF N2.
MZ Werner hat geschrieben:Also ich habe beide Vergaser hier . Der BVF arbeitet im Leerlauf völlig anders als der BING. Beim Bing wird der Leerlauf über die Schieberanschlagschraube eingestellt . Beim N3 muß der Schieber ganz geschlossen sein , weil der Leerlaufüber einen 2. Luftkanal geregelt wird. Der N3 hat eine Leerlaufluftschraube und eine Umluftschraube. Der BING eine Lllufschraube und eine Schieberanschlagschraube.
Robert K. G. hat geschrieben:Sag doch mal lieber den Typ deines Bing Vergasers. "Bing" kann alles mögliche sein. Ich weiß auch nicht auswendig was die alles gebaut haben...
MZ Werner hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Sag doch mal lieber den Typ deines Bing Vergasers. "Bing" kann alles mögliche sein. Ich weiß auch nicht auswendig was die alles gebaut haben...
Steht doch dick und fett oben drüber .BING 84
http://www.bingpower.de/download/datenb ... type84.pdf
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