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UHEF hat geschrieben:Hallo,
"Der Polizei ist das wurscht wohin Du gerade fährst" . Deiner Versicherung im Ernstfall sprich Unfall aber nicht !!!
Und im echten E-Fall stehst Du ganz schön im Regen
Baraccuda hat geschrieben:nein, nen Brief brauchst du! und ein Gutachten für Oldtimer; zudem kannste nur entweder auto, oder motorrad auf ein 07er Kennzeichen nehmen, nicht beides gleichzeitig auf einem!
olic75 hat geschrieben:So manchem Ordnungsamt und seinem Erfüllungsgehilfinnen ist es auch nicht egal.
Denn eine Nutzung außerhalb des gesetzl festgelegten Rahmens bedeutet in den meisten Fällen Steuerhinterziehung.
Gruß!
K-Wagenfahrer hat geschrieben:olic75 hat geschrieben:So manchem Ordnungsamt und seinem Erfüllungsgehilfinnen ist es auch nicht egal.
Denn eine Nutzung außerhalb des gesetzl festgelegten Rahmens bedeutet in den meisten Fällen Steuerhinterziehung.
Gruß!
Mag sein, aber erstmal das Gegenteil beweisen. Ich befinde mich immer auf Erbrobungsfahrt. Es steht nirgends definiert, wie lang und wie oft man das darf/kann.
Von daher ist mir das egal, ich bewege Kulturgut, damit sich die Motorräder nicht kaputt stehen.
Bei einer Verkehrskontrolle hat es die Beamten das Fhrtenbuch oder der Grund der Fahrt nicht interessiert. Diese waren von der MZ begeistert, und haben darüber vieles wissen wollen.
urania hat geschrieben:Ist aber wenn ich bedenke, dass ich 10 Fahrzeuge darauf anmelden kann die mindestens 30 Jahre alt sind durchaus in Ordnung.
sch.raube hat geschrieben:leider macht jeder landkreis seine eigenen durchführungsbestimmungen,
in lk bz mußt du alle 2 jahre erscheinen und das fahrtenbuch vorlegen,
in lk görlitz mußt du nur wieder hin wenn es deinerseits zu oder abgänge gibt,
jeder fürst macht eben sein eigenes abm-programm für seine bediensteten.
wenn du kontaktnummern brauchst ,sag bescheid,
gruß w.
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