TÜV Bestimmungen 2013

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TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon baddi89 » 15. April 2013 16:02

Hallo MZ-Gemeinde,

zur Frage: Meine MZ ETZ hätte eigentlich im März 2013 zur HU/AU. Die MZ hat ein Saisonkennzeichen, d.h. angemeldet ab Apri bis ende Oktober.
Das die MZ ja erst ab April angemeldet ist kann ich ja eher nicht zum Tüv sprich ich gehe im April. Hat das Auswirkungen zwecks Verwarngeld?

Wie verhält sich die Lage? Habe schon im Internet geschaut aber nix richtiges über die neuen Tüv bestimmungen gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen?

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon harry-20170 » 15. April 2013 16:18

Lt. Internet, wenn Du erwischt wirst, wenn der Termin um 2 Monate überschritten wird kostet es 15 euro und die Plakette wird zurückdatiert.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Oldimike » 15. April 2013 16:30

harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Ekki » 15. April 2013 16:31

Der Termin wird auf den ersten Monat des Saisonkennzeichens vordatiert. Wenn du jetzt zum TÜV fährst, bekommst Du sowieso keine Probleme, hast ja 4 wochen Zeit für Nachbesserungen. Es sei denn, das Teil wird wegen diverser grober Mängel stillgelegt.
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon wernermewes » 15. April 2013 17:13

Der Tüver nimmt den Monat nach oben in den er die Maschine abnimmt :ja:

Mein TÜV war im März fällig und ich bin jetzt im April hin.

Jetzt läuft der TÜV bis April 2015, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren :ja:
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon baddi89 » 15. April 2013 17:19

sehr schön danke für die antworten

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon oldiekurt » 15. April 2013 17:58

So stehts im Gesetz, in diesem Fall in der Anlage VIII zur StVZO:
"2.6   Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein
Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so
ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten
Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Alles klar ? Wenn nicht, sag Bescheid oder lies selbst nach, ist ganz leicht im Netz zu finden.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon jowi250 » 15. April 2013 19:48

Das Verwarngeld wird erst nach zwei Monaten Überziehung fällig.
Die Plakette gibt es ab dem Monat in dem das Fahrzeug vorgestellt wird.
Grüße aus Erfurt Jörg

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon SE-QB 12 » 15. April 2013 20:35

Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)
Gruß Sebastian

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon wernermewes » 15. April 2013 20:44

Richtig :schlaumeier: :schlaumeier: :schlaumeier:
allen immer eine gute Fahrt

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon amarit » 15. April 2013 20:54

Wie hoch ist denn das Verwarngeld / Zuschlag zur Prüfgebühr? Bin mit einer meiner Hufu's 6 Jahre überfällig :? Muss noch einen Ölwechsel machen und dann soll es Samstag zur Dekra gehen.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon oldiekurt » 15. April 2013 20:58

SE-QB 12 hat geschrieben:
Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)

In dem Fall (Saisonkennzeichen) seit 2006

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Arni25 » 15. April 2013 21:06

Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Andreas » 15. April 2013 21:11

amarit hat geschrieben:Wie hoch ist denn das Verwarngeld.


http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html

Arni25 hat geschrieben:Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Du bekommst sogar noch was. Punkte.

:tongue:

Hier darf man sogar selber nachrechnen ....

http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon jens-mz » 15. April 2013 21:14

Arni25 hat geschrieben:Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??
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...und man macht aus deutschen Eichen keine Galgen für die Reichen.
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Andreas » 15. April 2013 21:15

jens-mz hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??


Korrekt.

ADAC hat geschrieben:Wird eine Hauptuntersuchung nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung zuzüglich dem 0,2-fachen dieser Gebühr zu bilden.


Auf deutsch: Länger als 2 Monate überzogen = 20% Aufschlag
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon amarit » 15. April 2013 21:20

Danke, das meinte ich. Also 20% der Gebühr zuzüglich beim Tüv. Wird dann wohl bei der Dekra auch in etwa so hoch sein.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Andreas » 15. April 2013 21:23

Ob die Regelung auch bei 6 Jahren Überzug noch gilt weiß ich allerdings nicht.
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Arni25 » 15. April 2013 21:31

Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Andreas » 15. April 2013 21:36

Arni25 hat geschrieben:Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....


Riskier es besser nicht .... im Falle eines (Un)Falles redet auch die Versicherung noch ein Wörtchen mit.
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon wernermewes » 15. April 2013 21:40

Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Arni25 » 15. April 2013 21:47

Ja klar, das stimmt.

Mich ärgert der TÜV nur immer weil ich bezahlen muss ohne eine Gegenleistung zu bekommen...

Niemand kennt mein Motorrad so gut wie ich.
Und dafür das einer der null Plan von Oldies und Exoten hat mal 5min. lang nachguckt ob das Licht geht und die Bremse bremst muss ich zwangsweise zahlen.....
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Neubrandenburger » 15. April 2013 21:50

wernermewes hat geschrieben:Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Enz-Zett » 15. April 2013 23:46

Die 20% Zuschlag wegen höheremPrüfaufwand :freude: :rofl: gibt es ab dem 3. Überziehungsmonat. Ab dem, aber kein Ende angegeben. Also auch nach 30 oder 300 Monaten immernoch 20%.

Wenn überhaupt. Denn die Prüforganisationen haben schon reihenweise zugegeben, dass der Prüfaufwand eben nicht höher ist, und es gibt auch reihenweise Prüfstellen die diese 20% dann unter den Tisch fallen lassen. Frag einfach mal in Deiner Gegend rum, bei welchem Prüfer die 20% erhoben werden bzw. bei welchem nicht, und dann bewerte den jeweiligen Kundenservice "mit den Füßen". So schlau sind die Läden schon, um zu kapieren dass 100% realer Umsatz mehr ist als 120% theoretischer.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon der garst » 16. April 2013 01:45

Neubrandenburger hat geschrieben:
wernermewes hat geschrieben:Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.


du kannst dir auch neuen prüfer suchen.
gibt bestimmt auch welche in deiner nähe die "ausnahmsweise" dienst nach vorschrift machen und auf herz und nieren prüfen... wehe im verbandkasten fehlt ein Pflaster...:-)
Mit freundlichen Grüssen , Alex

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Wurzelsepp29 » 16. April 2013 11:50

Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon DWK » 16. April 2013 12:14

Wurzelsepp29 hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?


bei meiner ist der TÜV im Mai 95 abgelaufen und weiter zugelassen. Mein Prüfer sagte kein Problem kostet 20% Strafgebühr und gut ist. wenn du 3 Monate überfällig bist kostet es diese 20%.
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon amarit » 16. April 2013 12:18

Ja, so sollte es sein. Ein Bußgeld+Punkte kann nur die Ordnungsbehörde aussprechen. Bei TÜV/Dekra kostet es allenfalls einen Aufschlag auf die reguläre Prüfgebühr. Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon flotter 3er » 16. April 2013 12:51

Andreas hat geschrieben:Du bekommst sogar noch was. Punkte.



Payback? :versteck:
Gruß Frank


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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Enz-Zett » 16. April 2013 13:33

amarit hat geschrieben:Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D

Das mit der "Vollabnahme" (§21 StVZO: Einzelabnahme) soll inzwischen ja auch Geschichte sein. Offiziell gilt die ersten 7 Jahre nach Stilllegung §19 (die (wieder-)erteilung der Betriebserlaubnis) und erst danach §21, in der Praxis hört man aber dass nur noch §19 angewendet wird so lange es bundesdeutsche Papiere gibt.
Und auf der Fahrt zur Prüfstelle genügt eine bestätigte Terminreservierung, dann macht es auch nichts wenn man erwischt wird.

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon der garst » 16. April 2013 14:09

Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.

-- Hinzugefügt: 16. April 2013 14:52 --

Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon mario l » 16. April 2013 16:12

flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Du bekommst sogar noch was. Punkte.



Payback? :versteck:

ne, Deutschlandcard :unknown:
Ich irre mich gern, denn jedes mal wenn ich mich irre gewinne ich - und sei es nur an Erkenntnis!
Lebe jeden Tag so als wäre es mit Absicht! ...langsam wird das Leben intensiever!
ich war dabei: Möhlau 2010, 2011; Lehesten 2011; Holzthaleben 2012; Waldfrieden 2015; Zerbst 2017, 2019; Feldatal 2018; Altglobsow 2020, 2025; Manebach 2022; Wittgendorf 2024

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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Svidhurr » 16. April 2013 17:01

Ist einfach nur eine Frage des Prüfers :mrgreen:

TÜV überzogen, wird nicht mehr zurück gesetzt.
Du bekommst den aktuellen Monat.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990

Fuhrpark: habe einen
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Re: TÜV Bestimmungen 2013

Beitragvon Nordmann 0815 » 17. April 2013 16:24

Was, bitteschön, ist TÜV ?
Mancher hat die Suppe der Weisheit mit der Gabel gegessen.
Wer später bremst, ist länger schnell.

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