Seite 1 von 1

TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:02
von baddi89
Hallo MZ-Gemeinde,

zur Frage: Meine MZ ETZ hätte eigentlich im März 2013 zur HU/AU. Die MZ hat ein Saisonkennzeichen, d.h. angemeldet ab Apri bis ende Oktober.
Das die MZ ja erst ab April angemeldet ist kann ich ja eher nicht zum Tüv sprich ich gehe im April. Hat das Auswirkungen zwecks Verwarngeld?

Wie verhält sich die Lage? Habe schon im Internet geschaut aber nix richtiges über die neuen Tüv bestimmungen gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen?

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:18
von harry-20170
Lt. Internet, wenn Du erwischt wirst, wenn der Termin um 2 Monate überschritten wird kostet es 15 euro und die Plakette wird zurückdatiert.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:30
von Oldimike
harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:31
von Ekki
Der Termin wird auf den ersten Monat des Saisonkennzeichens vordatiert. Wenn du jetzt zum TÜV fährst, bekommst Du sowieso keine Probleme, hast ja 4 wochen Zeit für Nachbesserungen. Es sei denn, das Teil wird wegen diverser grober Mängel stillgelegt.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:13
von wernermewes
Der Tüver nimmt den Monat nach oben in den er die Maschine abnimmt :ja:

Mein TÜV war im März fällig und ich bin jetzt im April hin.

Jetzt läuft der TÜV bis April 2015, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren :ja:

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:19
von baddi89
sehr schön danke für die antworten

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:58
von oldiekurt
So stehts im Gesetz, in diesem Fall in der Anlage VIII zur StVZO:
"2.6   Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein
Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so
ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten
Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Alles klar ? Wenn nicht, sag Bescheid oder lies selbst nach, ist ganz leicht im Netz zu finden.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 19:48
von jowi250
Das Verwarngeld wird erst nach zwei Monaten Überziehung fällig.
Die Plakette gibt es ab dem Monat in dem das Fahrzeug vorgestellt wird.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:35
von SE-QB 12
Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:44
von wernermewes
Richtig :schlaumeier: :schlaumeier: :schlaumeier:

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:54
von amarit
Wie hoch ist denn das Verwarngeld / Zuschlag zur Prüfgebühr? Bin mit einer meiner Hufu's 6 Jahre überfällig :? Muss noch einen Ölwechsel machen und dann soll es Samstag zur Dekra gehen.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:58
von oldiekurt
SE-QB 12 hat geschrieben:
Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)

In dem Fall (Saisonkennzeichen) seit 2006

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:06
von Arni25
Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:11
von Andreas
amarit hat geschrieben:Wie hoch ist denn das Verwarngeld.


http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html

Arni25 hat geschrieben:Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Du bekommst sogar noch was. Punkte.

:tongue:

Hier darf man sogar selber nachrechnen ....

http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:14
von jens-mz
Arni25 hat geschrieben:Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:15
von Andreas
jens-mz hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??


Korrekt.

ADAC hat geschrieben:Wird eine Hauptuntersuchung nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung zuzüglich dem 0,2-fachen dieser Gebühr zu bilden.


Auf deutsch: Länger als 2 Monate überzogen = 20% Aufschlag

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:20
von amarit
Danke, das meinte ich. Also 20% der Gebühr zuzüglich beim Tüv. Wird dann wohl bei der Dekra auch in etwa so hoch sein.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:23
von Andreas
Ob die Regelung auch bei 6 Jahren Überzug noch gilt weiß ich allerdings nicht.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:31
von Arni25
Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:36
von Andreas
Arni25 hat geschrieben:Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....


Riskier es besser nicht .... im Falle eines (Un)Falles redet auch die Versicherung noch ein Wörtchen mit.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:40
von wernermewes
Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:47
von Arni25
Ja klar, das stimmt.

Mich ärgert der TÜV nur immer weil ich bezahlen muss ohne eine Gegenleistung zu bekommen...

Niemand kennt mein Motorrad so gut wie ich.
Und dafür das einer der null Plan von Oldies und Exoten hat mal 5min. lang nachguckt ob das Licht geht und die Bremse bremst muss ich zwangsweise zahlen.....

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:50
von Neubrandenburger
wernermewes hat geschrieben:Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 15. April 2013 23:46
von Enz-Zett
Die 20% Zuschlag wegen höheremPrüfaufwand :freude: :rofl: gibt es ab dem 3. Überziehungsmonat. Ab dem, aber kein Ende angegeben. Also auch nach 30 oder 300 Monaten immernoch 20%.

Wenn überhaupt. Denn die Prüforganisationen haben schon reihenweise zugegeben, dass der Prüfaufwand eben nicht höher ist, und es gibt auch reihenweise Prüfstellen die diese 20% dann unter den Tisch fallen lassen. Frag einfach mal in Deiner Gegend rum, bei welchem Prüfer die 20% erhoben werden bzw. bei welchem nicht, und dann bewerte den jeweiligen Kundenservice "mit den Füßen". So schlau sind die Läden schon, um zu kapieren dass 100% realer Umsatz mehr ist als 120% theoretischer.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 01:45
von der garst
Neubrandenburger hat geschrieben:
wernermewes hat geschrieben:Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.


du kannst dir auch neuen prüfer suchen.
gibt bestimmt auch welche in deiner nähe die "ausnahmsweise" dienst nach vorschrift machen und auf herz und nieren prüfen... wehe im verbandkasten fehlt ein Pflaster...:-)

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 11:50
von Wurzelsepp29
Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:14
von DWK
Wurzelsepp29 hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?


bei meiner ist der TÜV im Mai 95 abgelaufen und weiter zugelassen. Mein Prüfer sagte kein Problem kostet 20% Strafgebühr und gut ist. wenn du 3 Monate überfällig bist kostet es diese 20%.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:18
von amarit
Ja, so sollte es sein. Ein Bußgeld+Punkte kann nur die Ordnungsbehörde aussprechen. Bei TÜV/Dekra kostet es allenfalls einen Aufschlag auf die reguläre Prüfgebühr. Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:51
von flotter 3er
Andreas hat geschrieben:Du bekommst sogar noch was. Punkte.



Payback? :versteck:

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 13:33
von Enz-Zett
amarit hat geschrieben:Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D

Das mit der "Vollabnahme" (§21 StVZO: Einzelabnahme) soll inzwischen ja auch Geschichte sein. Offiziell gilt die ersten 7 Jahre nach Stilllegung §19 (die (wieder-)erteilung der Betriebserlaubnis) und erst danach §21, in der Praxis hört man aber dass nur noch §19 angewendet wird so lange es bundesdeutsche Papiere gibt.
Und auf der Fahrt zur Prüfstelle genügt eine bestätigte Terminreservierung, dann macht es auch nichts wenn man erwischt wird.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 14:09
von der garst
Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.

-- Hinzugefügt: 16. April 2013 14:52 --

Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 16:12
von mario l
flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Du bekommst sogar noch was. Punkte.



Payback? :versteck:

ne, Deutschlandcard :unknown:

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 16. April 2013 17:01
von Svidhurr
Ist einfach nur eine Frage des Prüfers :mrgreen:

TÜV überzogen, wird nicht mehr zurück gesetzt.
Du bekommst den aktuellen Monat.

Re: TÜV Bestimmungen 2013

BeitragVerfasst: 17. April 2013 16:24
von Nordmann 0815
Was, bitteschön, ist TÜV ?