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Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 20:30
von Oldimike
Ich habe mir gerade mal meine Zulassungsbescheinigung für meine TS angeschaut und musste erschreckender weise Feststellen das irgendwie die Datensätze von TS und ETZ vermischt haben.
Meine gute hat jetzt hinten 18" Räder :wall:
Jetzt muss ich mich da wieder anstellen und alles ändern lassen. ach verdammt

Schon bei meiner Kleinen ES musste ich 2x hin.
Dabei hat alles so Gut angefangen, ich habe sogar ein Kleines Nummernschild bekommen.

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 20:54
von Lorchen
Die vorletzte Zeile ganz unten ist auch eigenartig. Wenn schon 90/90-18 vorn genehmigt ist, dann hinten auch 110/80-16. Sonst wäre ja vorn ein Niederquerschnitt drauf und hinten der Standard-Eierreifen.

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 20:55
von MZ Werner
Und wieso steht unten im Anhang : Peikert 3 Punkt Anschluß ETZ Typ??
Bringst du da irgendwas durcheinander.
Sorry wenn ich so direkt frage.

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 20:57
von Oldimike
MZ Werner hat geschrieben:Und wieso steht unten im Anhang : Peikert 3 Punkt Anschluß ETZ Typ??
Bringst du da irgendwas durcheinander.
Sorry wenn ich so direkt frage.

ich? leider nein

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 21:01
von MZ Werner
Was stand dann bei der TÜV Vollabnahme zum Gespann auf dem ( Gutachten gemäß § 21 StVzo nach Fahrzeugänderung )?

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 21:06
von Oldimike
das kann ich dir nicht sagen, weil der bescheid den ich mit hatte war falsch, der wurde 2x geändert und immer wieder neu zur Zulassungsstelle gefaxt, bis es dann irgendwann gestimmt hat.
Der wird mir dann irgendwann noch mal zugeschickt.

Re: Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil I

BeitragVerfasst: 3. Juni 2013 23:06
von oldiekurt
Der Unsinn fängt ja schon ganz oben an:
Ziff. 4 muß heißen: 1200, Ziff.5 dann: Kraftrad m. LB, das hat was mit Führerscheinrecht zu tun und könnte auch bei der Versicherungseinstufung eine Rolle spielen, wenn der Typschlüssel wie in diesem Fall ausgenullt ist.
Ich würde mich schon mal mit demjenigen in Verbindung setzen, der das letzte §21-Gutachten erstellt hat.