Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
derwolf1303 hat geschrieben:Mit Einführung der EU-Papiere gilt nicht mehr der Satz, wer den Brief hat, ist der Besitzer. Steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 drauf, dass die nicht als Eigentumsnachweis gilt.
derwolf1303 hat geschrieben:Morgen!
Ein interessantes Thema, was da so für Meinungen kursieren...
Du schriebst, dass das Mopped letztes Jahr noch lief, also war sie zugelassen? Gruß Wolfram
derwolf1303 hat geschrieben:Morgen!
Ein interessantes Thema, was da so für Meinungen kursieren...
Du schriebst, dass das Mopped letztes Jahr noch lief, also war sie zugelassen? Dann hat die Zulassungsstelle, wo sie zugelassen war, die Daten 7 Jahre lang aufzuheben, bevor sie gelöscht werden. Da drucken die einem die Zulassung auf weißem Papier mit Stempel zur Vorstellung zur HU. Nach der normalen HU (kein Vollgutachten) werden dann neue Papiere ausgestellt und der die alten Papiere parallel im Bundesanzeiger aufgeboten.
Mit Einführung der EU-Papiere gilt nicht mehr der Satz, wer den Brief hat, ist der Besitzer. Steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 drauf, dass die nicht als Eigentumsnachweis gilt.
Gruß Wolfram
Robert K. G. hat geschrieben:Wer den Brief hat, der ist auch Eigentümer. Also im Zweifelsfall die Werkstatt, aus dessen Nachlass man das Motorrad hat. Da man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann, ist sowohl das Geld als auch das Motorrad weg.
Suzuki stammt aus Japan... ohne Papiere muss das Fahrzeug verzollt werden. Viel Spaß! Ich würde solche "unschlagbaren Angebote" mal ganz Dolle lassen.
Gruß
Robert
ets_g hat geschrieben:ich staune immer warum die ganoven noch autos klauen und keine kfz briefe, wenn der besitzer dieser dann der eigentümer ist...
der einzige eigentumsnachweis ist ein kaufvertrag, ein brief war das noch nie. ein kv kann aber auch nicht ausschließen das das fzg früher nicht schonmal gestohlen wurde. aber rechtlich bist dann zumindest kein hehler.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste