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Guesi hat geschrieben:Du hast mir immer noch nicht auf die Frage nach Ersterwerb des Führerscheins geantwortet....
Guesi hat geschrieben:150er darf sie definitiv nicht fahren...
Und hat sie vor 1980 den PKW Schein gemacht ?
Sonst ist es sowieso Sinnlos...
Mainzer hat geschrieben:"Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" besagt nur, dass die Maschine (früher) weniger als 34 Ps [..]
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Richy hat geschrieben:Mainzer hat geschrieben:"Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" besagt nur, dass die Maschine (früher) weniger als 34 Ps [..]
Genau. Und noch früher noch bis 27PS.
So ist es für die Schnittlauchs einfacher zu erkennen, ob jemand das Mopped fahren darf oder nicht...
Robert K. G. hat geschrieben:
Jaein! In der DDR durfte man ab 16 den "150er Schein" machen. Wenn man dann bis 18 gewartet hat gab es gleich den "großen Motorradschein". Ich denke an der Stelle ist wirklich nur sinnvoll in den Führerschein zu schauen. Hier gibt es zu viele Ausnahmen...
Mainzer hat geschrieben:War der Führerschein früher auch stufenweise begrenzt? Ich weiß nicht...
Ich dachte immer, 10/17/27/50 Ps wären nur versicherungsmäßig relevant gewesen
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Sven Witzel hat geschrieben:Du brauchst ein grünes Rücklicht und einen Nassschieber für den Seitendeckel
Glückwunsch zum GST-Neuerwerb.
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