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Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:09
von wernermewes
Ja,

meine Tochter hat den alten PKW Führerschein und fragt sich, ob sie diese Es fahren könnte :?: :?: :?:

Der Besitzer sagt ja, da ja Leistungsbeschränkt drin steht und somit kann man es ohne Motorradschein fahren :wink: :?: :?: :?: :?:

es.pdf

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:17
von Guesi
Wenn deine Tochter vor 1980 den Führerschein gemacht hat, darf sie eine 125er fahren (bis 15 PS).
Wenn sie den Schein später gemacht hat, darf sie einen 50ccm Roller mit 45 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:21
von wernermewes
Nun,

hier ist halt das Problem,

dass auf dem Motorrad ein 125er Zylinder ist,

aber in der Zulassung ein 150er steht :shock: :wink: :?:

Keine Ahnung warum :(

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:25
von Guesi
150er darf sie definitiv nicht fahren...
Und hat sie vor 1980 den PKW Schein gemacht ?
Sonst ist es sowieso Sinnlos...

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:29
von wernermewes
Also mir erzählt sie immer,

sie darf bis 125 cm³ fahren, keine Ahnung wieso :wink:

Was muss sie denn jetzt machen, die 125 cm³ umschreiben lassen :?:

Wie geht denn das :?:

Beim neuen TÜV :?: Der ist aber erst in 1,5 Jahren :(

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:36
von Guesi
Du hast mir immer noch nicht auf die Frage nach Ersterwerb des Führerscheins geantwortet....

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:38
von Nordlicht
SPOILER:
seine Frau zeigt ihm den Führerschein nicht :wink:
Guesi hat geschrieben:Du hast mir immer noch nicht auf die Frage nach Ersterwerb des Führerscheins geantwortet....

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:38
von Robert K. G.
Werner,

wichtig ist was in den Papieren steht. Du hast ein Krad mit 150 ccm. Das fällt aus wegen ist nicht. Lasse es bitte auf 125 ccm umtragen, dann wird die ES automatisch zum LKrad. Dann darf sie mit A1 oder Abarten aus älteren Führerscheinen gefahren werden.

Übrigens macht mir der 16.01.2014 als Ummeldedatum schon wieder Angst! :shock:

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 18th Januar 2014, 8:42 am --

Guesi hat geschrieben:150er darf sie definitiv nicht fahren...
Und hat sie vor 1980 den PKW Schein gemacht ?
Sonst ist es sowieso Sinnlos...


Jaein! In der DDR durfte man ab 16 den "150er Schein" machen. Wenn man dann bis 18 gewartet hat gab es gleich den "großen Motorradschein". Ich denke an der Stelle ist wirklich nur sinnvoll in den Führerschein zu schauen. Hier gibt es zu viele Ausnahmen...

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:45
von Guesi
Ich wußte garnicht, daß er mit seiner Tochter verheiratet ist :-)

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 08:56
von voodoomaster
na rein rechnerrisch kann sie den schein nicht vor 1980 gemacht haben. den sie dürfte so mitte bis ende 30 sein ;) also pkw schein anfang der 90er gemacht.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 09:01
von Oldimike
also bei meinem Kleinem Schweinchen steht das auch " mit Leistungsbeschränkung" Trotzdem habe ich 7 kw wie angegeben für eine 150iger, du hast aber 9 kw... bissl viel für "nur " 125 ccm.
Da ist wohl was im argen. So würde ich sie nicht fahren lassen, da hält sie keiner kontrolle stand.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 09:02
von Guesi
Also, kann die Diskussion beendet werden :-)

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 09:07
von Mainzer
"Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" besagt nur, dass die Maschine (früher) weniger als 34 Ps (und weniger als 0,16 kW/kg) bzw. heute weniger als 48 Ps (< 0,2 kw/kg) hat. Steht bei meiner Honda mit 27 Ps auch im Schein :wink:

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 10:06
von Richy
Mainzer hat geschrieben:"Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" besagt nur, dass die Maschine (früher) weniger als 34 Ps [..]

Genau. Und noch früher noch bis 27PS.
So ist es für die Schnittlauchs einfacher zu erkennen, ob jemand das Mopped fahren darf oder nicht...

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 11:15
von Mainzer
Richy hat geschrieben:
Mainzer hat geschrieben:"Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" besagt nur, dass die Maschine (früher) weniger als 34 Ps [..]

Genau. Und noch früher noch bis 27PS.
So ist es für die Schnittlauchs einfacher zu erkennen, ob jemand das Mopped fahren darf oder nicht...

War der Führerschein früher auch stufenweise begrenzt? Ich weiß nicht...
Ich dachte immer, 10/17/27/50 Ps wären nur versicherungsmäßig relevant gewesen :?:

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 11:21
von wernermewes
[quote="Robert K. G."]Werner,

wichtig ist was in den Papieren steht. Du hast ein Krad mit 150 ccm. Das fällt aus wegen ist nicht. Lasse es bitte auf 125 ccm umtragen, dann wird die ES automatisch zum LKrad. Dann darf sie mit A1 oder Abarten aus älteren Führerscheinen gefahren werden.

Übrigens macht mir der 16.01.2014 als Ummeldedatum schon wieder Angst! :shock:

Gruß
Robert


Na klar Robert,

habe ich es zulassen müssen :wink:

Ich frag sie mal, wieso sie bis 125 fahren kann.

Führerschein

Moped mit 16 Jahren

und Auto mit 18 Jahren im Jahre 1096, denke ich :roll:

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 11:29
von voodoomaster
und Auto mit 18 Jahren im Jahre 1096, denke ich :roll:


dann hat sie ihn ja schon gaaaaaaaaaaaaanz lange ;)

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 14:01
von Big
Robert K. G. hat geschrieben:
Jaein! In der DDR durfte man ab 16 den "150er Schein" machen. Wenn man dann bis 18 gewartet hat gab es gleich den "großen Motorradschein". Ich denke an der Stelle ist wirklich nur sinnvoll in den Führerschein zu schauen. Hier gibt es zu viele Ausnahmen...


Das war der gleiche Führerschein , egal ob mit 16 oder mit 30 Jahren gemacht.
Der Unterschied war nur das Fahrzeug welches du in dem jeweiligem Alter fahren durftest.
Ich zB habe den Schein fürs Motorrad mit 17 Jahren bei der GST in Blankenburg gemacht, als ich dann 18 wurde durfte ich automatisch Motorräder auch über 150cm³ fahren.
Er hat damals übrigens 60,- DDR Mark gekostet für den LKW-Schein ein Jahr später brauchte ich bloß 60,- Ostmark hinlegen.


Beste Grüße aus dem Harz

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 15:17
von MichaelM
Wenn ich richtig gerechnet habe, hat deine Tochter 94 den Mopedschein gemacht. Ich habe im selben Jahr mein 1b-Schein gemacht.
Damals war das noch auf 80ccm begrenzt, wurde aber 95 o.96 auf 125ccm und 80km/h erweitert. Meines Wissens nach galt die 1b dann automatisch für 125ccm, weil die 80ccm weggefallen sind. Wenn man heute den Schein auf's Motorrad erweitern möchte, muss nur noch eine praktische Prüfung mit dem entsprechenden Motorrad ablegen.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 15:29
von Guesi
Tja , und so wird herumgeraten ohne genaue Informationen zu haben....
Hat die Dame denn nun den A1 (1b) oder den M für Zweiräder bis 45 km/h ?

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 15:45
von Svidhurr
Hallo Werner,

auf jedenfall musst du mal zur Dekra oder TÜV.
Die wollen paar €ronen haben, dafür bekommst du einen Schein
der dir 123 ccm und 100 km/h bestädigt :D

Auf der Zulassungsstelle sollte der KFZ-Brief entwertet werden :shock:
Du bekommst dafür eine Betriebserlaubnis. Als den grünen Schein :wink:

So war der Werdegang bei meiner kleinen ETZ.

Allerdings wird das auch in manchen Regionen im Brief eingetragen
und du kannst diesen behalten.

Steuern zahlst du dann keine mehr, aber dafür etwas mehr Versi.
Geldlich bleibt das aber ungefähr gleich.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 18:39
von wernermewes
Danke Svidhurr,

das war endlich mal eine aussagekräftige Ansage :wink:

Na ummelden,
das lasse ich aber die Tochter machen, ansonsten fahr ich das Ding alleine :)

-- Hinzugefügt: 18. Januar 2014 18:54 --

Ich habe im selben Jahr mein 1b-Schein gemacht.
Damals war das noch auf 80ccm begrenzt, wurde aber 95 o.96 auf 125ccm und 80km/h erweitert. Meines Wissens nach galt die 1b dann automatisch für 125ccm, weil die 80ccm weggefallen sind. Wenn man heute den Schein auf's Motorrad erweitern möchte, muss nur noch eine praktische Prüfung mit dem entsprechenden Motorrad ablegen.[/quote]


Ja,

ich denke so wird es gewesen sein.

ich habe 96 zwar die Fleppen bezahlt, aber keine Ahnung was sie alles gemacht hat :twisted:

-- Hinzugefügt: 18. Januar 2014 18:59 --

Na,

hier mal Fotos vom guten Stück :wink:

DSC00369.JPG


DSC00372.JPG


DSC00373.JPG

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 19:50
von Sven Witzel
Du brauchst ein grünes Rücklicht und einen Nassschieber für den Seitendeckel :versteck:
Glückwunsch zum GST-Neuerwerb.

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 20:24
von Richy
Mainzer hat geschrieben:War der Führerschein früher auch stufenweise begrenzt? Ich weiß nicht...
Ich dachte immer, 10/17/27/50 Ps wären nur versicherungsmäßig relevant gewesen :?:

Als ich 2003 den Schein machte, durfte ich 2 Jahre bis 34PS fahren, kurz davor galten aber noch die 27PS als Obergrenze. Glaube ich jedenfalls. Vielleicht ist das auch nur falsches Halbwissen. :biggrin:

Gruß,
Richard

Re: Leistungsbeschränkung steht halt drin, aber...??

BeitragVerfasst: 18. Januar 2014 21:20
von wernermewes
Sven Witzel hat geschrieben:Du brauchst ein grünes Rücklicht und einen Nassschieber für den Seitendeckel :versteck:
Glückwunsch zum GST-Neuerwerb.



Danke,


Grünes Rücklicht und Aufkleber hab ich schon dran :ja: :ja: :ja:
Auch den grünen Tankdeckel :wink:

Nur kein Schutzgitter :(

Ich habe ja damals auf so einer Kisten meine Fahrerlaubnis gemacht.
Ich dachte über der gelben Spitze auf dem vorderen Schutzblech stand auch noch die Nummer der Maschine :?: :?:
Hier auf dem Bild auf dem Tank :shock:

Bei meiner, denke ich, 6 oder so, wir haben noch unsere Witze gemacht :)

-- Hinzugefügt: 19. Januar 2014 15:33 --

Jetzt habe ich die Führerscheindaten meiner Tochter erfahren:

1994 gemacht

1b mit 125 cm³ nicht mehr als 11 KW


Das soll es nicht lange gegeben haben :roll: Nur in den 90igern :?:[/size]