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Stephan hat geschrieben:Zweite Sache, ich möchte den Sperber erst mal nur zum „Papiere erstellen“ zulassen. Spielt da die Versicherung mit, wenn ich das Fahrzeug nach 4 Wochen wieder aus dem Rennen nehme?
Stephan hat geschrieben:Mein Sperber hat keine Papiere mehr. Nun habe ich schon mal gegoogelt bin aber nicht richtig schlau geworden.
Der Sperber SR 4-3 hatte zu DDR-Zeiten ja einen Fahrzeugbrief. Dieser ist, lt. Erklärung des Vorbesitzers, verloren gegangen. Müsste ich diesen nicht aufbieten lassen, um auf Nummer sicher zu gehen und neue Papiere zu erhalten? Die Anfrage bei der Zulassung wird dann noch erstellt.
Zweite Sache, ich möchte den Sperber erst mal nur zum „Papiere erstellen“ zulassen. Spielt da die Versicherung mit, wenn ich das Fahrzeug nach 4 Wochen wieder aus dem Rennen nehme?
Lorchen hat geschrieben:In MOL muß der alte Brief nicht aufgeboten werden...
Blechspatz hat geschrieben:Der Sperber benötigt allerdings keinen großen Brief. Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c). Nur ohne Papiere wird es trotzdem kompliziert, den auf die Strasse zu bringen. Mein Sperber ist momentan nicht im aktiven Dienst - lohnt sich einfach nicht...
Edit: Es genügt eine ABE (Info zur ABE hier und eine Zuteilung eines Kennzeichens.
Es ist natürlich nicht verboten, den Sperber wie ein Motorrad zuzulassen.
Ralle hat geschrieben:Blechspatz hat geschrieben:Der Sperber benötigt allerdings keinen großen Brief. Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c). Nur ohne Papiere wird es trotzdem kompliziert, den auf die Strasse zu bringen. Mein Sperber ist momentan nicht im aktiven Dienst - lohnt sich einfach nicht...
Edit: Es genügt eine ABE (Info zur ABE hier und eine Zuteilung eines Kennzeichens.
Es ist natürlich nicht verboten, den Sperber wie ein Motorrad zuzulassen.
Auf jeden Fall der bessere Weg, weil der ganze andere Krempel entfällt ausfüllen, absenden, bezahlen, fertsch
Stephan hat geschrieben:
@Ralles Antwort: Ganau darauf bin ich auch gestoßen, was ist aber mit den alten Dokumenten, wenn diese noch existieren?
Lorchen hat geschrieben:Nein, nixe Sperber kaufen. Aber auf diesem Umweg würdest Du schneller an deine Papiere kommen. Danach kaufst du den Sperber von mir zurück und meldest ihn in Zittau ganz normal um.
Andreas hat geschrieben:Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes.
Stephan hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes.
Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.
Andreas hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes.
Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.
Naja...das es durch die Ausstellung eines Ersatzbrief automatisch einfach wird habe ich ja auch nicht behauptet.
Stephan hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes.
Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.
Naja...das es durch die Ausstellung eines Ersatzbrief automatisch einfach wird habe ich ja auch nicht behauptet.
Wieso dachte ich mir, dass so eine Antwort kommt .
NKing hat geschrieben:[i]"Sollte das Originaldokument innerhalb dieser Frist wieder aufgefunden werden, gilt das Aufbietungsverfahren als erfolgreich abgeschlossen. Das Original behält seine Gültigkeit und die Ausfertigung einer Ersatz-ZB II erübrigt sich.
Andreas hat geschrieben:[
Und spätestens dann geht die Klopperei los, wer nun eigentlich rechtmäßiger Eigentümer der Karre ist ...
Stephan hat geschrieben:Also es gibt zwei Wege:
1) Zulassungsstelle mit aufbieten des Briefes und Neuausstellung der ABE.
2) Beantragung einer neuen ABE beim KBA.
Dass für die Zulassung eine gültige HU und ein Versicherungsnachweis vorliegen muss, setze ich vorraus.
Da der Sperber keien Papiere mehr hat, müsste ich eine §21-Abnahme bei der Dekra machen lassen. Daten sind ja dort vorhanden. Kosten so ca. 90€ schätze ich mal. Wenn ich die ABE beim KBA beantrage, sollte eine normale HU reichen, meinem Verständnis nach, da das Fahrzeug ja Papiere besitzt, oder liege ich da falsch? Kosten ca. 40€.
Wird bei Variante 2) durch das KBA quasi die "Aufbietung" gemacht bzw. registriert, dass eine neue ABE erstellt wurde? Sonst existieren ja 2 gültige Dokumente, wenn der Brief mal wieder auftaucht? Lt. Sven dürfte es so gehen.
Die Anfrage an die Zulassungsstelle ist raus, denke, dass ich da nächste Woche ein Antwort bekommen werde.
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