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Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 16:57
von Bud Weiser
Hallo,
ich habe eine Etz 150 die ich auf 125ccm runtergebaut habe. Demnächst möchte ich damit zum Tüv, sollte auch kein Problem sein da alles was defekt war neu gemacht wurde, der letzte Tüv ist nämlich 2007 abgelaufen. Das Problem ist das der Drehzahlmesser nicht funktioniert, meine Werkstatt hat mir gesagt das liegt an der gebrochenen Halterung im Motorblock, das heißt entweder neuer Motorblock, bzw. hoher Kostenaufwand, oder kein Drehzahlmesser. Ich bin für die zweite Variante, Drehzahlmesser ist ja auch nicht Pflicht. Was würdet ihr sagen, wie muss ich das beim Tüv machen? Einfach sagen das der nicht geht weil das und das kaputt ist oder muss ich den Drehzahlmesser aus der Amateur rausbauen, also die Anzeige? Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:02
von Prä Jonas-Treiber
Ich war schon dreimal beim Tüv mit nicht funktionierenden Drehzahlmesser meiner Guzzi, ohne Probleme oder gar Fragen Plakette bekommen. Ist ein vorgeschriebenes oder sicherheitsrelevantes Bauteil.
Gruß Walter
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:06
von Gespann Willi
Das ist ja dann deine erste Fahrt,
da kann schon mal die Welle kaputt gehen
Was ist den genau an deinem Antrieb kaputt?
Mach mal ein Foto davon,vielleicht ist da was zu retten.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:08
von Svidhurr
DZM - wie schon geschrieben.
Alternativ die Standart Variante (ohne DZM) verbauen
Tacho lässt sich auf TS Version umbauen
Auf die Fernlichtkontrolle kannste wohl am ehesten verzichten.
Würde dann so aussehen

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:14
von der garst
Es gab für die ETZ250 eine Standart-Ausführung. Die hat keinen Drehzahlmesser und Stattdessen links das Zündschloss und in der Mitte frei.
Sind hübsche Armaturen.
Such dir sowas in der Bucht oder auf Teilemärkten.
Preise dafür sind nicht hoch da es kaum einer will.
Die Drehzahlmesserantriebe machen hin und wieder mal probleme.
Was nicht mehr dran ist, kann auch nicht kaputt gehen.
Den Tüv interessiert der Drehzahlmesser übrigens nicht die Bohne, aber das wurde ja schon gesagt.
Warum eigentlich zwei Themen? Hättest die Frage doch auch im anderen Thema stellen können.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:19
von Bud Weiser
Ich hab keinen Abzieher für den Kupplungskorb deswegen hab ich den Motor zu unserem IFA Service gebracht, zu denen hab ich ganz gute Kontakte und der meinte es wäre nicht reparabel, ich selbst konnte mir das aber nicht ansehen, aber er wird das schon wissen. Das mit der Standard Variante hab ich mir auch schon überlegt, sieht aber 1. nicht so schön aus finde ich und 2. wenn der Tüver sagt ihm ist das egal ob ich auch mit 0 Umdrehungen 100 Km/h fahren kann dann brauch ich das ja auch nicht umbauen.

Ich weiß nicht, das ist das erste mal das ich in einem Forum nicht nur lese sondern auch schreibe und sonst beschweren sich ja so manche Leute das das Thema ja überhaupt nichts mit der Überschrift zu tun hat.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:35
von pierrej
Svidhurr hat geschrieben:...Auf die Fernlichtkontrolle kannste wohl am ehesten verzichten.
Da täusch dich mal nicht, die könnte nämlich TÜV relevant sein. Hab ich unlängst gelesen, aber wo???
Gruß Pierre
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:43
von Bud Weiser
Im Tacho sind doch wieso Blinkanzeige und Fernlicht drinnen, wegfallen tut doch nur die Kontrolllampe und die Leerlauflampe wenn man den Drehzahlmesser wegnimmt und die Standarthalterung einbaut.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 17:58
von Svidhurr
Bud Weiser hat geschrieben:Im Tacho sind doch wieso Blinkanzeige und Fernlicht drinnen, wegfallen tut doch nur die Kontrolllampe und die Leerlauflampe wenn man den Drehzahlmesser weg nimmt und die Standarthalterung einbaut.
So ist es im Normalfall auch vorgesehen
Ergibt aber für mich keinen Sinn
Die Blinkerkontrolle durch die Erhöhung der Plasteschalen ist auch bei Sonnenschein zu sehen.
Die Kontrolllampe eher nicht.
Anhand der Leuchtweite kann sollte auch ein Jeder den Unterschied
zwischen Abblendlicht und Fernlicht unterscheiden.
Den Leerlauf hat mal mit der Zeit im Gefühl.
Die Ladekontrolle aber nicht
Fazit: Da sind wir mal wieder bei der Ermessenssache,
die ja bekanntlich sehr schwankt

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 18:41
von Bud Weiser
Naja es sind ja alles die gleichen Anschlüsse, also könnte man ja auch das Kabel der Kontrolllampe an den Anschluss es Fernlichts am Tacho stecken. Auch wenn es dann blau leuchtet erfüllt es schließlich den Zweck.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 18:49
von Svidhurr
Nee, das passt nicht ganz

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 18:52
von Bud Weiser
Aber ich habe es sowieso lieber wenn die Kontrolllampe so selten wie möglich an ist..

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:05
von P-J
Nach dem neuen Tüv Verordnung muss alles Funtzten was verbaut ist, Sicherheitsrelevant oder nicht. Die spinnen die TÜV´ler.

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:07
von Bud Weiser
Also muss ich den doch rausnehmen?
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:09
von P-J
Kommt drauf an an welchen Pi.....er du geräts. Bei meinem Audi wollte er die Zusatzhupe die ich schon seit fast 30 Jahren von einem Auto ins andere baue hören. Das konnte der haben und zwar so lang bis sein Chef angetobt kamm.

Über diesen Schock hat er nicht bemerkt das mein Heckwischer nicht funtzt.

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:14
von Bud Weiser
Das trifft sich gut, wie auf dem Bild zu sehen hab ich nicht die originale Hupe dran, ich kannst ja vielleicht auch mal so versuchen..

Meine ist nämlich auch angenehm laut..

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:18
von P-J
Meinem Lautstärkemessgerät nach macht die 104 DB, in geschlossener Prüfhalle kommt das gut. Früher hat die mal ne Melodie gepielt, Lochscheibe raus und gut is.

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:22
von Martin H.
der garst hat geschrieben:Warum eigentlich zwei Themen? Hättest die Frage doch auch im anderen Thema stellen können.
Was spricht denn dagegen, zwei verschiedene Themen in zwei verschiedenen Threads zu besprechen? Ich find´s ehrlich gesagt eher schwierig zu folgen, wenn alles mögliche kreuz und quer vermengt wird. Ist aber nur meine Ansicht.
P-J hat geschrieben:Nach dem neuen Tüv Verordnung muss alles Funtzten was verbaut ist, Sicherheitsrelevant oder nicht.

Also das war mir jetzt echt neu! Ich hätt nie gedacht, daß sich jemand für ´nen DZM interessiert. Hupe kann ich ja noch verstehen, aber das...?

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:25
von P-J
Wenn eines deiner zwei Mummerschildbirnchen nicht geht reicht das um keinen Stempel zu bekommen. Ausserdem wurden die Jungs dazu angeghalten bei Fahrzeugen zwischen 8 und 30 Jahren wesendlich genauer zu konntrollieren denn die sollen ja aus den Verkehr gezogen werden, Oldtimer haben wir ja angeblich genug, ausserdem ist das der Lebensberechtigungsschein der Vögel.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:26
von Martin H.
Auch das kann ich nachvollziehen. Aber DZM? Der Tacho muß gehen, ja...

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:30
von P-J
Frag die einfach mal drauf an, du wirst sehen wie die das stottern bekommen. Einer der Ing´s eines Konkurenzunternehmens des Tüv´s hat mir schriftlich gezeigt. Genauso jagen die jetzt Motoren beim ASU Test hoch denn sie sind ja versichert.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:31
von Bud Weiser
Ich hab nicht mal so ein Rücklicht das unten ein weißes Fenster hat für das Kennzeichen, mein Kennzeichen wird immer rot beleuchtet, aber ich denke mal das ist ja egal, hauptsache Licht.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:35
von P-J
Sicher nicht, das muss strenggenommen Weiss sein.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:35
von Bud Weiser
Der Vorbesitzer hatte da aber wohl auch nie Probleme..
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 19:36
von P-J
dat heisst nix
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 21:08
von der garst
Die Fernlichtkontrolle brauchts offiziell erst ab EG-Zulassung also irgendwann in den 90ern.
Die ETZ geht also auch gut ohne.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 21:18
von Mainzer
Da war doch irgendwie was mit "Sofern durch die Schalterstellung das Einschalten des Aufblendlichts ersichtlich ist, ist keine Kontrolllampe nötig" oder so ähnlich...
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 21:57
von Stephan
Wenn du den originalen Lichtschalter der ETZ verbaut hast, brauchst du keine Fernleichtkontrolle, da an der Schalterstellung die Lichtart zu erkennen ist. Deswegen haben die Simson S51 auch keine Fernlichtkontrolle

.
Der DZM ist m.M.n. ein Zubehörteil, der Tacho muss gehen. Streng genommen muss die Kennzeichenbeleuchtung weiß sein, ich aheb seit Jahren eine Simsonkappe dran und bin immer durch die HU gekommen. Mach dir mal nicht so viele Gedanken.
Schau auch mal in meine Signatur

.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 22:12
von michi89
Ruf am besten mal bei der Prüfstelle deines Vertrauens an, stelle deine Frage nach Nummernschildbeleuchtung und DZM, merk dir den Namen des Onkels und lass dir gleich nen Termin geben. Vieles ist Ermessenssache und jeder macht, was er denkt

. Ich bevorzuge immer die Konkurenz von Dekra und TÜV, also GTÜ, KÜS, ... . Die können sich nämlich untereinander alle nicht so richtig leiten und sind nicht solche Arroganten Affen wie die Dekra (zumindest ist das bei uns so).
Eigentlich muss die Nummernschildbeleuchtung weiß sein, die Rücklichtgläser kosten auch nicht die Welt. Allerdings wird das kaum einer kontrollieren, da das tagsüber sowieso nicht auffällt. Wenn der DZM nicht geht und die dadrauf bestehen, dass ales angebaute auch funktioniert, frage mal, ob ein Abkleben mit Klebeband reicht (dann ist es nämlich kein Anzeigeinstrument mehr, und Vorschrift ist ein DZM auch nicht)

.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 23:01
von der garst
michi89 hat geschrieben: Wenn der DZM nicht geht und die dadrauf bestehen, dass ales angebaute auch funktioniert, frage mal, ob ein Abkleben mit Klebeband reicht (dann ist es nämlich kein Anzeigeinstrument mehr, und Vorschrift ist ein DZM auch nicht)

.
"Was dran ist muss funzen", diese Aussage trifft auf zusätzliche Beleuchtung, Heckwischer und Hupe zu welche unter der STVZO erfasst sind.
Drehzahlmesser, Voltmeter, Öldruckmesser usw. sind keine bauartgeprüften Teile mit Kennzeichnungspflicht.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 23:22
von Wolle69
der garst hat geschrieben:"Was dran ist muss funzen", diese Aussage trifft auf zusätzliche Beleuchtung, Heckwischer und Hupe zu welche unter der STVZO erfasst sind.
Drehzahlmesser, Voltmeter, Öldruckmesser usw. sind keine bauartgeprüften Teile mit Kennzeichnungspflicht.
Da das für mich ggf. anderweitig relevant werden könnte... kannst du dazu eine Rechtsgrundlage liefern?
Ich war bis dato der Auffassung wie P-J, dass neuerdings alles, was "dran" ist auch funktionieren muss. Und alle (Mit wahrscheinlich gleicher Informationslage wie ich!), mit denen ich mich drüber unterhalten habe, sehen das genauso. Wenn es hier nun Einschränkungen gibt, wie du schreibst, dann wäre es doch gut, wenn man's genau wüsste und sich keinen Bären aufbinden lassen muss (bzw. vorbereitet ist)...
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
28. Januar 2014 23:52
von der garst
Das ist ja auch nicht falsch, es betrifft aber eben nur Bauteile welche in der STVZO auch erfasst werden. Ne Kofferraumleuchte, ein gehäkelter Klorollenbezug für die Hutablage oder ein Drehzahlmesser sind keine vorgeschriebene Notwendigkeit um ein Fahrzeug verkehrssicher in Betrieb nehmen zu können.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
29. Januar 2014 21:33
von Wolle69
Hm, na gut, soweit gehe ich ja noch mit.
Beleuchtung (Und wenn's die Kennzeichenleuchte ist...) leuchtet ja auch ein. Aber Heckscheibenwischer? Das Beispiel wird ja oft bemüht... wahrscheinlich, weil es die Absurdität (?) der ganzen Chose wohl ganz gut illustriert. Schraube ich ihn raus und steck da nen Pfropfen rein, isses egal. Isser dran, muss er funktionieren. So ein Quark aber auch... ist denn so ein Heckscheibenwischer "in der StVZO" erfasst?
Und bitte versteh mich nicht falsch: Ich will keine Erbsen zählen! Ich hätte nur gerne "klare Verhältnisse"...

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
29. Januar 2014 21:38
von der garst
Wolle69 hat geschrieben:Und bitte versteh mich nicht falsch: Ich will keine Erbsen zählen! Ich hätte nur gerne "klare Verhältnisse"...

Dann lies die STVZO

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 00:32
von Wolle69
Nee, ne? Scheibenwischer stehen drin... für Windschutzscheiben! Und? Trifft das auf den Heckscheibenwischer zu?
Heizung muss funktionieren. Ganz ehrlich: Wenn ich der Werkstatt die Karre hinstelle, Schlüssel in den Briefkasten, damit am nächsten Tag HU/AU gemacht wird... dann kann der Prüfer lange warten, bis da was warm wird! ACV ohne Zuheizer, das dauert mindestens (!) ne Stunde im Leerlauf, bevor sich da irgendwas tut. Und das ist normal so! Alternativ minimal 10km Stadt. Wie will man denn sowas prüfen? Total an den Haaren herbeigezogen...
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 00:55
von ETZploited
Wolle69 hat geschrieben:Aber Heckscheibenwischer? Das Beispiel wird ja oft bemüht... wahrscheinlich, weil es die Absurdität (?) der ganzen Chose wohl ganz gut illustriert. Schraube ich ihn raus und steck da nen Pfropfen rein, isses egal. Isser dran, muss er funktionieren. So ein Quark aber auch...
Du hast zwei funktionierende Außenspiegel, da ist der defekte Heckwischer nur ein GM = geringer Mangel.
Wird im Prüfprotokoll der HU vermerkt und die Plakette gibt es trotzdem, wenn sonst nix schlimmes.
Oder worum ging's?
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 07:23
von Svidhurr
Das mit dem Wischer hinter ist wohl erst seit kurzer Zeit
Ist schon eine Weile her, wo ich noch Astra fuhr.
Da ist mir der Innenspiegel abgefallen
Habe den nie wieder angeklebt, die freie Sicht durch die Frontscheibe war super

Hat der Prüfer nie ein Wort darüber verloren, hatte ja 2 Außenspiegel.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 09:09
von P-J
Wolle69 hat geschrieben: Schraube ich ihn raus und steck da nen Pfropfen rein,
Den Versuch hat ein Bekannter bei einem Golf gestartet, Durchgefallen weil diese Fahrzeuge immer mit Heckwischen ausgeliefert wurden, also muss dran sein und funtzen. Nix mit
ETZploited hat geschrieben: GM = geringer Mangel.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 09:12
von Andreas
Da frage ich mich dann aber doch, wie es die ganzen gecleanten Heckklappen - natürlich ohne Wischer - aus der Tuningszene durch die HU schaffen ..... ?!
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 09:22
von der garst
Bei denen fährt die junge Freundin zur Eintragung vor.......

Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 09:26
von P-J
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 09:44
von der garst
Danke Paul.
Faszinierend das es sowas heutzutage noch gibt.
Und das beim Tüv...
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 10:11
von P-J
Schmier ging immer, wird immer gehen.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 17:52
von Wolle69
Ich dachte, "geringe Mängel" gibt es nicht mehr?
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 22:11
von Harlekin
Bud Weiser hat geschrieben:Ich hab nicht mal so ein Rücklicht das unten ein weißes Fenster hat für das Kennzeichen, mein Kennzeichen wird immer rot beleuchtet, aber ich denke mal das ist ja egal, hauptsache Licht.
Solange man das Kennzeichen lesen kann darf es auch nur vom Rücklicht beleuchtet sein. Und wird auch so abgenommen. Die meisten Suzuki rennsemmeln mit kurzem Heck haben keine eigene Kennzeichen Beleuchtung. Aber da strahlt das Rücklicht Kauf das kenzeichen.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 22:30
von ETZploited
Wolle69 hat geschrieben:Ich dachte, "geringe Mängel" gibt es nicht mehr?
Warum sollte nicht?
Ich war vor drei Wochen bei der GTÜ - Ergebnis siehe oben.
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 23:06
von Wolle69
ETZploited hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:Ich dachte, "geringe Mängel" gibt es nicht mehr?
Warum sollte nicht?
Ich war vor drei Wochen bei der GTÜ - Ergebnis siehe oben.
Na ich dachte, seit diesem Jahr gibt es nur noch "Mägel" oder "keine Mängel"...?!
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 23:14
von ETZploited
Wolle69 hat geschrieben:Na ich dachte, seit diesem Jahr gibt es nur noch "Mägel" oder "keine Mängel"...?!
Davon habe ich noch nichts gehört.
Hast du da nen Link dazu o.ä.?
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 23:21
von Wolle69
Nein, leider nicht. Ich hatte vorhin gegoogelt und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich wohl auf die lieben Medien reingefallen bin.
Es gab offenbar eine Änderung hinsichtlich dessen, WAS als geringer Mangel eingestuft wird... nämlich weniger als vorher und die ehemals geringen sind nun nicht geringe Mängel. Dennoch scheint es offenbar weiterhin geringe Mängel zu geben...
Es wäre ja irgendwie schö, wenn das Ganze mal transparent und nachvollziehbar wäre, ohne sich durch die Anlagen der StVZO wühlen zu müssen. Aber wem sag ich das...
Re: Drehzahlmesser defekt, Tüv?

Verfasst:
30. Januar 2014 23:25
von P-J
Irgendwas müssen die ja weiterhin aufschreiben, Lebensberechtigung, wenns nur zu wenig Luft im Reifen ist oder ein Wischenblatt was einen Striemem macht. Den Tüv Bericht muss man mit sich führen und wenn man von den Scheriffs angehalten wird und den vorzeigen muss kontrollieren die ob der Mangel behoben ist, wenn nicht wirds teuer. Fährt man mit roter Nummer oder auf nem Anhänger zum Tüv und hat einen geringen Mangel wird das Fahrzeug hier nicht zugelassen bis das Fahrzeug wieder vorgeführt uind begutachtet wurde.