Seite 1 von 1

Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 01:03
von pacemaker
Hallo,
mit meinem ersten Beitrag möchte ich Euch meine kürzlich gesammelten Erfahrungswerte zum Thema "Erstzulassung einer ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen" mitteilen, ein bürokratischer Leckerbissen wie ich finde.

Die Kurzfassung vorweg: Es hat geklappt, aber mit viel bürokratischem Aufwand, vielen Telefonaten und einer Menge Zeit die dabei drauf gegangen ist. Aber lest selbst.

Die Randbedingungen:
  • Krad ist eine MZ ETZ 250/A, welche aus einer VEBEG-Auktion direkt nach der Wende stammt und laut Vorbesitzer nie bundesdeutsche Papiere besaß. DDR-Brief auch nicht vorhanden.
  • Zulassungsort ist Magdeburg/Sachsen-Anhalt
  • ich bin Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer
  • Folgende Dokumente habe ich vor der Zulassung zusammengestellt: Kaufvertrag, Eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers bzgl. Fahrzeugpapiere, eVB (Versicherungsnachweis), Vollgutachten nach §21 StVZO (im Osten nur DEKRA), Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer, ergänzend: Gutachten zur Kennzeichengröße
  • mit "kleinem Kennzeichen" meine ich im Folgenden das Leichtkraftrad-Kennzeichen/Ami-Kennzeichen/Traktor-Kennzeichen mit den Maßen 240x130mm
  • folgenden Thread hier im Forum hatte ich u.a. als Vorlektüre

Die Odyssee mag beginnen:
0. Vorweg möchte ich sagen, dass die Mitarbeiter der Stadt Magdeburg stets freundlich und hilfsbereit waren, jedoch durch die strenge Auslegung der neugeregelten FZV (Fahrzeugzulassungverordnung) sowie einiger weiterer bürokratischer Auflagen sich die Zulassung sehr leidlich gestaltete.

  1. erster Versuch einer Zulassung im BürgerBüro der Stadt Magdeburg (Hintergrund: Privat-Zulassungen nur dort / gewerbliche Zulassungen nur in der KfZ-Zulassungsstelle) --> erfolglos: abweichende Kennzeichengröße nur über die KfZ-Zulassungsstelle (coole Info. wäre schön, sowas vorab zu wissen.)
  2. Zulassungsstelle telefonisch kontaktiert: "Für ein kleines Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen." (also TÜV/DEKRA etc.)
  3. Gutachten beim Sachverständigen erstellen lassen
  4. mit allen Papieren bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe dort mein Anliegen vorgetragen. Leider wurde mein Kennzeichen-Gutachten als nicht ausreichend bewertet, da dort in der textuellen Begründung zwingend auf die Passage "§10 Abs. 2 FZV i.V.m. Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 d)" referenziert werden muss. Aber das Gutachten wurde doch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt?!?
  5. Also wieder zum Gutachter, einen Halbsatz im Gutachten ändern lassen, dafür 10 Euro bezahlt und
  6. anschließend wieder zur Zulassungsstelle. Obacht, wer glaubt, das reicht für eine sofortige Zulassung, ist in Sachsen-Anhalt "on the woodway". Es ist noch ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig, welcher direkt bei der Zulassungsstelle auszufüllen ist. Dann geht die ganze Chose erst zum Landesverwaltungsamt nach Halle, wo mir eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt wird. Dauer: ca. 1 Woche bis sie bei mir im Briefkasten lag.
  7. kleine Zusatzübung, um warm zu bleiben: ein recht beiläufiger Passus in der Ausnahmegenehmigung verpflichtet den Halter des KfZ, sich vor Fahrtantritt von seinem Haftpflicht-Versicherungsträger eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass der Versicherungsschutz trotz Ausnahmegenehmigung besteht. Mittlerweile hat sich so etwas wie eine kleine bürokratische Antenne bei mir entwickelt und ich bin VOR der Zulassung zum Versicherer meines Vertrauens und habe mir den Schriebs besorgt. Die Versicherungs-Dame war jedenfalls sichtlich irritiert, denn sowas war ihr bis dato unbekannt sowie gibt es für sowas auch keine Standardvordrucke. Wir haben uns dann zusammen einen schlanken Zweizeiler ausgedacht und gut ist. Zwei Anmerkungen: für die Zulassung wurde das nicht abverlangt; gut dass ich keine Online-Versicherung habe.
  8. Die Zulassungsstelle wollte mich eigentlich informieren, wenn die Ausnahmegenehmigung auch bei ihnen eingetroffen ist. Angesichts der vergangenen Zeit und des ausbleibenden Anrufs signalisierte mir meine bürokratische Antenne: Ruf selber mal an! Siehe da, die Ausnahmegenehmigung war auch in der Zulassungsstelle eingetroffen. "Sie können vorbeikommen, das Krad zulassen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten."
  9. Tag der Zulassung: also mal wieder nach den unzähligen vergeblichen Anläufen etwas Zeit von der Arbeit freigeschaufelt, um zum Amt zu gehen. Diesmal sollte es soweit sein, wenn da nicht diese allseits erfolgreich ignorierte Umstellung auf IBAN/BIC wäre. Die bereits erteilte Einzugsermächtigung wurde zum 01. Feb. 2014 ungültig, weil das damals ausgefüllte Formular noch Konto/BLZ enthielt. Durch einen glücklichen Zufall hatte ich meine Daten im Kopf und konnte die letzte Hürde nehmen.
  10. Schild prägen, Papiere abholen, glücklich sein.

Nicht ganz: Als Belohnung darf ich die Ausnahmegenehmigung "im Original oder in beglaubigter Abschrift" bei jeder Fahrt mitführen. Warum wurde die Ausnahme dann in die Fahzeugpapiere eingetragen? Wahrscheinlich ist das die kleine bürokratische Rache am Antragsteller für seine Impertinenz einen Antrag zu stellen.

Dauer des Spektakels inkl. Jahreswechsel: ca. 2 Monate. Geht schneller, aber wer berufstätig ist und sich nicht flexibel auf Öffnungszeiten der Ämter oder Gutachter einstellen kann, muss etwas mehr Zeit einplanen.

Erkenntnis 1: Geduld und Zeitpuffer sind dein Freund. Wäre das Anfang Mai passiert, wäre die Laune aufgrund der verpassten Schönwetter-Gelegenheiten wohl erheblich schlechter gewesen.
Erkenntnis 2: Die fehlenden Papiere waren völlig unspektakulär, einzig das kleine Kennzeichen hat den Aufwand erzeugt.
Erkenntnis 3: Fangt nicht an mit Einheitsvertrag oder Bestandsschutz zu argumentieren. Mit Neuregulierung der FZV sind die Behörden für derlei Argumente völlig unzugänglich. Akzeptiert deren Regeln und spielt das Spiel mit. Man kann auch gewinnen ;-)
Achso: Förderalismus olé! Im Land Brandenburg werden kleine Kennzeichen wohl völlig schmerzfrei erteilt, in Westdeutschland wohl garnicht.

Ich hoffe, es hilft jemandem etwas Zeit zu sparen.


Grüße
pace

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 02:02
von NKing
Hallo Pace,

das wichtigste zuerst - sei herzlich hier willkommen!

Hab vielen Dank für Deinen tollen ersten Beitrag - die Odyssee zum kleinen Nummernschild hast Du sehr nachvollziehbar geschildert.

Wenn Du magst - hier noch zwei links für Deinen Beitrag:

1. § 10 FZV

2. Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 FZV

Beste Grüße
Nils

PS.: Über ein paar schöne Bilder Deiner ETZ 250/A mit kleinem Nummernschild freue - sicher nicht nur - ich mich sehr. :oops:

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 07:18
von der Felse
Erstmal

-- Hinzugefügt: 8. Februar 2014 07:22 --

Erstmal Respekt für soviel Geduld.Schön das es bei euch funktioniert mit der kleinen Größe.Ich werde heute einen Kennzeichenhalter für die normale Kennzeichengröße bauen.

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 07:37
von etz-250-freund
pacemaker hat geschrieben:Hallo,
Im Land Brandenburg werden kleine Kennzeichen wohl völlig schmerzfrei erteilt, in Westdeutschland wohl garnicht.


Grüße
pace



Hallo und Herzlich Willkommen

das ist leider auch nicht in ganz Brandenburg so, in meinem Landkreis bekommt man so leicht auch keine kleinen Kennzeichen,

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 09:32
von Andreas
Moin pacemaker,

bis dato ist doch alles ganz normal gelaufen.

:P

Ein, zwei Dinge sind mir aufgefallen...

In NRW sind die Ausnahmegenehmigungen in Sachen Kennzeichengröße Sachen der Kommune.
Erst bei einem Widerspruch werden die mittleren bzw. oberen Landesbehörden ins Boot geholt.

Die Ausnahmegenehmigungen der Landesbehörden sind immer riesige Schriftsätze. Der in der AG erwähnte Hinweis zum Versicherungsschutz ist jedoch richtig und die Versicherungen kennen das auch. Ebenso ist richtig, die Pflicht, die AG jederzeit mitführen zu müssen.

Mit einer Woche Bearbeitungszeit bist Du sehr gut weggekommen, bei uns (ich mache selbst derartige Ausnahmegenehmigungen in einer Landesbehörde) dauert es mitunter 8 Wochen.

Wie teuer war die AG?

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 09:36
von TS-Jens
Bei der MZ hatte ich kein Problem mit dem kleinen Kennzeichen, dass zum Glück auch die Guzzi tragen darf :D

Beim Auto sahs schon anders aus, da haben sies mir vorne verweigert. Aber da die Geschichte eh Nerven gekostet hat hab ich da auch aufgegeben. Wenigstens haben sie mir das kürzeste verfügbare gegeben damit ich mir die Kühllufteinlässe nicht damit abdecke :roll:

Als ich ihn in Holland gekauft habe wars so, aber das war mit unserem Amt nicht zu machen:

Bild

Nun möchte ich gern Saisonzulassung haben, also muss ich mal beim TÜV fragen ob sie mir ein kleines Kennzeichen eintragen, denn mit Bruchstrich wirds wieder zu lang...

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 10:54
von oldie
Es geht noch schlimmer/dümmer:

Ich fahre seit 25 Jahren eine Moto Guzzi Falcone Bj. 1955 mit einem kleinen Nummernschild
(eingetragen, Gutachten und Ausnahmegenehmigung vorhanden).

Als ich im letzten Frühjahr das Motorrad nach dem Winter wieder anmelden wollte,
wurde mir in der Zulassungsstelle München mitgeteilt, dass ein kleines Schild nicht mehr zulässig sei.
Nach Protesten, Vorsprechen beim Abteilungsleiter etc. wurde mir die Sache zu dumm.
Ich verließ das Amt mit großen Nummerschild.


Falcone_1.jpg

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 11:14
von schraubenandy
...und wir wollen eine europäische Gemeinschaft werden, wo selbst unter den Bundesländern jeder sein eigenes Süppchen kocht! Zzzzzz...

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 11:26
von TS-Jens
Offtopic:
schraubenandy hat geschrieben:...und wir wollen eine europäische Gemeinschaft werden


Wir sollen, von Wollen kann keine Rede sein :roll:

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 11:33
von monsieurincroyable
TS-Jens hat geschrieben:
Offtopic:
schraubenandy hat geschrieben:...und wir wollen eine europäische Gemeinschaft werden


Wir sollen, von Wollen kann keine Rede sein :roll:


:top:

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 13:53
von K-Wagenfahrer
Meine Güte, kein Wunder das daß Land den Bach runter geht. Da hatte/habe ich und mein Vater echt Glück das wir in Mittelsachsen wohnen. Bei unseren 8 Zweirädern wurde das kleine NS im Gutachten festgelegt, egal ob Paragraph 23 Oldtimerzulassung oder Paragraph 21 der normalen Strassenzulassung. Hauptgrund des kleinen NS 》 Einhaltung der Maße zur Fahrbahn incl Ausleuchtung. Da gibt es exakt vorgeschriebe Maße.
Und die kann man nur einhalten mit dem kleinen NS. Unsere beiden Behörden mussten das einsehen. ;-)

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 14:07
von Benni150ETZ
K-Wagenfahrer hat geschrieben:Meine Güte, kein Wunder das daß Land den Bach runter geht. Da hatte/habe ich und mein Vater echt Glück das wir in Mittelsachen wohnen. Bei unseren 8 Zweirädern wurde das kleine NS im Gutachten festgelegt, egal ob Paragraph 23 Oldtimerzulassung oder Paragraph 21 der normalen Strassenzulassung. Hauptgrund des kleinen NS 》 Einhaltung der Maße zur Fahrbahn incl Ausleuchtung. Da gibt es exakt vorgeschriebe Maße.
Und die kann man nur einhalten mit dem kleinen NS. Unsere beiden Behörden mussten das einsehen. ;-)


Das muss ich mir merken! (derzeit noch der Saalekreis, wechsel dieses Jahr aber noch in den Kreis Nordsachsen oder Leipzig, mal sehen...)

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:03
von ets_g
ist nur leider völlig mumpe was im gutachten steht, das ist für die zstelle keine verpflichtung..

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:37
von Stephan
Benni150ETZ hat geschrieben:
K-Wagenfahrer hat geschrieben:Meine Güte, kein Wunder das daß Land den Bach runter geht. Da hatte/habe ich und mein Vater echt Glück das wir in Mittelsachen wohnen. Bei unseren 8 Zweirädern wurde das kleine NS im Gutachten festgelegt, egal ob Paragraph 23 Oldtimerzulassung oder Paragraph 21 der normalen Strassenzulassung. Hauptgrund des kleinen NS 》 Einhaltung der Maße zur Fahrbahn incl Ausleuchtung. Da gibt es exakt vorgeschriebe Maße.
Und die kann man nur einhalten mit dem kleinen NS. Unsere beiden Behörden mussten das einsehen. ;-)


Das muss ich mir merken! (derzeit noch der Saalekreis, wechsel dieses Jahr aber noch in den Kreis Nordsachsen oder Leipzig, mal sehen...)


Und schon lange nicht mehr aktuell lt. StVZO-Neufassung, meines Wissens nach.

Wie man es dreht, ist egal, entweder mit viel Glück oder eben Ausnahmegenehmigungen oder sonstigen Schmierungen. Im Landkreis Görlitz fahren auch mind. 2 Motorräder mit deutlich über 125ccm mit LKR-Kennzeichen rum. :wink:

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 02:44
von Robert K. G.
Ich darf mir nach fast jeder Einführung neuer Kennzeichen auch einen neuen Halter basteln. :roll: Meine Wünsche bezüglich bestimmter Kennzeichen werden auch ignoriert. Also sind meine gebrochen, kaputt, um die Ecke gebogen, teilweise unleserlich und einige lagen auch schon im Straßengraben. Mir ist das mittlerweile egal. Kennzeichen nicht richtig ausgeleuchtet? Um so besser! Aber am Ende soll auch keiner behaupten er hätte mich gesehen, wie ich zu schnell gefahren bin. :twisted:

Ach ja, an meiner seeligen Yamaha war es mir dann zu dämlich. Das Kennzeichen war so breit, dass der Auspuff verdeckt war. Auf der Autobahn ist mir erst der Kennzeichenhalter abgefackelt, danach verfärbte sich die weiße Reflexionsschicht langsam gelb.

Gruß
Robert

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 10:45
von Klaus P.
Ich kenne eine MZ 1000, den Fahrer perönlich, dem haben sie auch ein LKR Kennzeichen verpaßt, in NRW.

Über das vorgehen des STVA Siegen gab es eine Zeitungsrecherche warum hier nicht möglich ist,
was im Kreis AK, LDK oder OE, die Nachbarkreise, seit Jahren kein Problem darstellte.
Die Leider der STVÄ wurden dazu auch befragt.
In Siegen kam er dann mit Ausnahmegenehmigung ist es jetzt möglich, die Regel kann also dann zur Ausn-gen. werden oder umgekehrt.
Naja kostete 50 € Verw-geb. und das neue Kennzeichen, eher noch mehr, weil das alte abgeben geht auch nicht so.

Meine pers. Bewertung behalte ich lieber für mich.

Gruß Klaus

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 16. April 2014 19:26
von pacemaker
Andreas hat geschrieben:Wie teuer war die AG?

Die Frage konnte ich sofort garnicht beantworten, da die Rechnung erst später kam. Es waren 35Eus.

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 16. April 2014 21:59
von Arnd_850
Hallo zusammen,

bei meiner TS-A (erstes Projekt) wurde das kleine Kennzeichen aufgrund des begrenzten Bauraums und der technischen Gegebenheiten von einem Gutachter der Dekra über §21 Einzelabnahme zusammen mit dem Tarnlichtaufsatz in die Fahrzeugpapiere "eingetragen". Er sagte damals auch was von begrenzter Ausleuchtung des kleinen TS Rücklichts und durch die 6V-Elektrik. Bei der Zulassung gab es das kleine Kennzeichen sogar ohne Sonder-/Ausnahmegenehmigung. Ich hab mich bei dem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle dumm gestellt und mich zum Schein über den Dekra-Menschen aufregt, was der da für einen Quatsch verlangen/eintragen würde. Der Beamte sagte dann, ich solle mir keine Sorgen machen. Er würde mir einfach ein kleines Krad-Nummernschild zuteilen - Zulassungsdauer ca. 30min - Ziel erreicht !!!

Bei der ETZ-A (zweites Projekt) hat der gleiche Gutachter der Dekra gesagt, er könne es hier nicht eintragen, da hier mehr Platz wäre, die Ausleuchtung durch 12V und großes Rücklicht besser wäre und das Motorrad ja auch rund 10 Jahre jünger und damit keine 30 Jahre alt wäre. Also ohne Eintragung aber dafür mit Fotos der TS zur Zulassungsstelle und gefragt, ob ich da auch so ein kleines Kennzeichen wie an meinem anderen Motorrad bekommen würde. Nach kurzer Nachfrage beim Amtsleiter entschied dieser, dass es sich ja um ein Liebhaberfahrzeug handeln würde, dass man ja nicht täglich/regelmäßig fahren würde (hab ich sofort bestätigt) und man deswegen ruhig eine Ausnahme machen kann. 50,-€ Extragebühr für die Gemeinde und alles war gut - Zulassungsdauer ca. 1h - Ziel erreicht !!!

Auch so kann es (mit etwas Glück und den richtigen Leuten bei der Behörde) gehen. Man muss aber auch sagen, dass das 2007 und 2009 war. Wie die Behörde das jetzt handhaben, wo es doch diese komischen 3-zeiligen Kennzeichen gibt, weiß ich auch nicht.

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 20:46
von Jo Werner
Hallo,

ich war mit meiner ETZ 250 bei der DEKRA, danach Ausnahmegenehmigung beim Straßenbauamt beantragt. Daraufhin gab es ein kleines Nummernschild bei der Zulassungsstelle.
Ich finde , es passt super !!!!!!

Gruß Jo
(siehe meine Bilder )

Re: Bericht: Erstzulassung ETZ 250/A mit kleinem Kennzeichen

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 11:58
von Herr B aus Z
Die Dekra in Zwickau, Sachsen hat bei der 175er das kleine Kz nicht eingetragen, aber im Prüfprotokoll bei der Abnahme dieses empfohlen. Bei der Zulassung habe ich nicht nachgefragt und einfach klein pressen lassen und bekam anstandslos alle Plaketten drauf. Sogar mein einstelliges Wunschkennzeichen wurde akzeptiert und gern berechnet.
Jaja, die Kleinstaaterei ... ähm die Förderalismusreform, ist die einzige Reform in D, die wirklich was verändert hat. Die Richtung jetzt mal außen vor gelassen ...