Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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bleifrei hat geschrieben:Sorry war vorhin so in rage..
Also is mein erworbenes Fahrzeug seit 21.12.13
Der Verkäufer meinte er wills noch abmelden deswegen hat er das Kennzeichen behalten
Papiere und Kaufvertrag hab ich
Und die emme ist noch auf ihn angemeldet
bleifrei hat geschrieben:Hallo,
Wollte heut mein ts125 anmelden
Da sagte mir die gute Frau auf der Zulassung es sei nicht möglich die MZ ist noch angemeldet..
Und natürlich habe ich kein Kennzeichen um sie selber abzumelden die hat der Verkäufer noch
Darauf hin hab ich die Freundin des Bruders vom Verkäufer erreichen können. Diese teilte mir mit sie sagt ihm bescheid
Aber was ist wenn er die Kennzeichen nicht raus gibt oder sie weggeschmissen hat???
Kotzt mich grade richtig an hier
Stephan hat geschrieben:Ich gebe ja zu, dass der Satzbau im Eingangsbeitrag ein wenig geschludert ist, aber ich lese weder heraus, dass er das Motorrad verkauft hat, noch dass er keine Papiere hat. Schade um die paar Byte an Datenbankspeicher.
Zum Thema:
Wenn du die MZ anmelden wolltest, hast du bestimmt Papiere. Brief und Zulassung. Diese braucht der Verkäufer aber auch zum Abmelden. Hier wirst du um eine nochmalige Kontaktierung nicht herumkommen. Bzw. kommt die von Robert angeführte Ummeldung in Betracht.
bleifrei hat geschrieben:Das man die papiere braucht zum abmelden wusste weder ich noch der Verkäufer.
muffel hat geschrieben:bleifrei hat geschrieben:Das man die papiere braucht zum abmelden wusste weder ich noch der Verkäufer.
Da Du noch nicht geschäftsfähig bist sollte doch aber jemand den Kaufvertrag unterschrieben haben, wusste der es auch nicht?
Matthieu hat geschrieben:Es ist in diesem Fall verloren gegangen. ...
Wenn du diese abgeben... und das Kennzeichen durch irgendeinen Zufall doch wieder an einem Fahrzeug auftaucht, dann habt ihr ein gewaltiges Problem.
hiha hat geschrieben:Eben nicht, sofern es nicht an einem DEINER Fahrzeuge auftaucht. Der mit dem Problem ist derjenige, der das "verlorene" Kennzeichen gefunden, und an ein Fahrzeug geschraubt hat.
Ralle hat geschrieben:...denn wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs...
EmmasPapa hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:...denn wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs...
Dies stimmt eben nicht. Der Brief oder ZB II ist kein Inhaberwertpapier. Das Eingentum am Fahrzeug folgt eben nicht dem Eigentum oder gar Besitz des Papiers.
Das Eigentum am Fahrzeug wird erworden durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und (Besitz-)Übergabe. Hier gibt es aber das Prooblem, das der Käufer minderjährig ist. Die ganze Geschichte könnte hier sogar unwirksam bzw. schwebend unwirksam sein, sowohl Kaufvertrag und auch Übergabe, wenn nur vom Themenersteller gehandelt wurde und das Handeln nicht von dessen Eltern genehmigt wurde. Diese scheint hier aber noch zu fehlen. Dringend nachholen!!!
Frank
bleifrei hat geschrieben: Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.
bleifrei hat geschrieben:
... werd ich am Montag einfach mal zur Polizei gehen ....
.... da wird das Kennzeichen gesperrt.
Aber das wird bestimmt 1 bis2 Monate dauern
Sven Witzel hat geschrieben:bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.
Falls du damit auf den Taschengeld-§110 BGB raus willst: Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht, aber deine Erklärung ist falsch. Man könnte sich aber durchaus mal die Mühe machen das sauber durchzuprüfen. Insbesondere bist du trotzdem nicht voll geschäftsfähig.
Übrigens begründet auch eine Ausbildung keine Teilgeschäftsfähigkeit iSd § 113 BGB.
bleifrei hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.
Falls du damit auf den Taschengeld-§110 BGB raus willst: Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht, aber deine Erklärung ist falsch. Man könnte sich aber durchaus mal die Mühe machen das sauber durchzuprüfen. Insbesondere bist du trotzdem nicht voll geschäftsfähig.
Übrigens begründet auch eine Ausbildung keine Teilgeschäftsfähigkeit iSd § 113 BGB.
Doch da ich über mein Geld was ich verdiene frei verfügen darf. Außer Versicherungen und so
Stell dir mal n reiches Mädel vor was ordentlich Taschengeld bekommt und die geht für 500€ Klamotten Kaufen
Kräht kein Hahn nach wenns ihr eigenes Geld ist.
Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast
NKing hat geschrieben:Hallo bleifrei,
lass Dich nicht verunsichern - Du bist auch unter Berücksichtigung Deiner Minderjährigkeit Eigentümer des Motorrades.
Ob Du Deinem Vertragspartner rechtswirksam das Geld übereignen konntest - darüber sollen sich dann die - die "Jura" richtig schreiben können - streiten.
Beste Grüße
Nils
Sven Witzel hat geschrieben:Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht,(...)
Matthieu hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast
@ bleifrei: Ich selbst kenn mich in Rechtsfragen auch nicht so gut aus, deswegen halte ich mich aber auch mit Halbwissen zurück. Beim Sven sieht das aber anders aus, ich glaube er kann das Wort "Jura" schon ganz gut schreiben. Kannst dich also auf seine Aussagen schon etwas mehr verlassen.
Matthieu hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast
@ bleifrei: Ich selbst kenn mich in Rechtsfragen auch nicht so gut aus, deswegen halte ich mich aber auch mit Halbwissen zurück. Beim Sven sieht das aber anders aus, ich glaube er kann das Wort "Jura" schon ganz gut schreiben. Kannst dich also auf seine Aussagen schon etwas mehr verlassen.
Sven Witzel hat geschrieben:Wollen wir beide uns jetzt bei einem oder drüber streiten ob er konnte ?
Schumi1 hat geschrieben:Das 125er Mopped ist definitiv ein Leichtkraftrad. Las dich beim nächsten Besuch nicht abwimmeln. Die Leute am Schalter sind auch nicht allwissend. Notfalls den Vorgesetzten verlangen um das Problem zuklären.
Gruß Schumi.
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