abmelden ohne Kennzeichen

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 18. März 2014 21:26

Hallo,
Wollte heut mein ts125 anmelden
Da sagte mir die gute Frau auf der Zulassung es sei nicht möglich die MZ ist noch angemeldet..
Und natürlich habe ich kein Kennzeichen um sie selber abzumelden die hat der Verkäufer noch
Darauf hin hab ich die Freundin des Bruders vom Verkäufer erreichen können. Diese teilte mir mit sie sagt ihm bescheid
Aber was ist wenn er die Kennzeichen nicht raus gibt oder sie weggeschmissen hat???

Kotzt mich grade richtig an hier :evil:
Eine geeignete Maschine ist eine Voraussetzung.
Die Qualität des Ergebnisses wird aber maßgeblich davon beeinflußt wer diese Maschine bedient.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Uwe6565 » 18. März 2014 21:30

Du hast das Möp verkauft ?
Und hast die Papiere ?
Die wollen eben das die Landkreismarke ab ist .

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Zottel » 18. März 2014 21:33

ohne papiere sieht es ganz schlecht aus...

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 18. März 2014 21:34

Sorry war vorhin so in rage..
Also is mein erworbenes Fahrzeug seit 21.12.13
Der Verkäufer meinte er wills noch abmelden deswegen hat er das Kennzeichen behalten
Papiere und Kaufvertrag hab ich
Und die emme ist noch auf ihn angemeldet
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Robert K. G. » 18. März 2014 21:36

Abmelden muss funktionieren. Immerhin könnte man das Kennzeichen auch verloren haben.

Also bohre noch einmal beim Verkäufer nach dem Kennzeichen. Hat er es nicht mehr, dann lass dir einen formlosen Wisch geben. Will er den auch nicht geben, auch egal. Immerhin hast du Papiere. Eine Ummeldung ist trotzdem möglich, sollte aber etwas teurer sein.

Gruß
Robert
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Uwe6565 » 18. März 2014 21:38

bleifrei hat geschrieben:Sorry war vorhin so in rage..
Also is mein erworbenes Fahrzeug seit 21.12.13
Der Verkäufer meinte er wills noch abmelden deswegen hat er das Kennzeichen behalten
Papiere und Kaufvertrag hab ich
Und die emme ist noch auf ihn angemeldet


Wie geht das :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Er hat nur noch das Kennzeichen :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Da geht was nicht zusammen :!: :!: :!: :!: :!:

LG von Uwe6565 :D :D :D
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Neubrandenburger » 18. März 2014 21:40

bleifrei hat geschrieben:Hallo,
Wollte heut mein ts125 anmelden
Da sagte mir die gute Frau auf der Zulassung es sei nicht möglich die MZ ist noch angemeldet..
Und natürlich habe ich kein Kennzeichen um sie selber abzumelden die hat der Verkäufer noch
Darauf hin hab ich die Freundin des Bruders vom Verkäufer erreichen können. Diese teilte mir mit sie sagt ihm bescheid
Aber was ist wenn er die Kennzeichen nicht raus gibt oder sie weggeschmissen hat???

Kotzt mich grade richtig an hier :evil:



Papiere sind ja da , er will ja anmelden. soweit verstehe ich das, aber warum verkauft er seine ts und meldet sie nicht ab?
wenns geht denn ummelden. evl mit erklärung das nummernschild sei verloren.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Stephan » 18. März 2014 21:41

Ich gebe ja zu, dass der Satzbau im Eingangsbeitrag ein wenig geschludert ist, aber ich lese weder heraus, dass er das Motorrad verkauft hat, noch dass er keine Papiere hat. :roll: Schade um die paar Byte an Datenbankspeicher.

Zum Thema:

Wenn du die MZ anmelden wolltest, hast du bestimmt Papiere. Brief und Zulassung. Diese braucht der Verkäufer aber auch zum Abmelden. Hier wirst du um eine nochmalige Kontaktierung nicht herumkommen. Bzw. kommt die von Robert angeführte Ummeldung in Betracht.
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 18. März 2014 21:47

Stephan hat geschrieben:Ich gebe ja zu, dass der Satzbau im Eingangsbeitrag ein wenig geschludert ist, aber ich lese weder heraus, dass er das Motorrad verkauft hat, noch dass er keine Papiere hat. :roll: Schade um die paar Byte an Datenbankspeicher.

Zum Thema:

Wenn du die MZ anmelden wolltest, hast du bestimmt Papiere. Brief und Zulassung. Diese braucht der Verkäufer aber auch zum Abmelden. Hier wirst du um eine nochmalige Kontaktierung nicht herumkommen. Bzw. kommt die von Robert angeführte Ummeldung in Betracht.


Sorry dafür..

Ich habe ihn leider noch nicht errichtet
Und die Frau auf der Zulassungsstelle meinte da geht ohne Kennzeichen kein weg rein da ja das Kennzeichen noch gültig ist mittels der Plakette..

Das man die papiere braucht zum abmelden wusste weder ich noch der Verkäufer.
Aber das ist ja fast 3monate her da wird er sich ja anscheinend auch nicht gekümmert haben...
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Stephan » 18. März 2014 21:52

Versuche ihn zu erreichen, wenn dies fehlschlägt, rede nochmal mit der zUlassungsstelle, ob hier auf behördlicher Ebene was zu machen ist, Zwangsabmeldung oder sowas, keine Ahnung, ob es das gibt.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon ElMatzo » 18. März 2014 21:59

Die Freundin des Bruder des Verkäufers.....
Stille Post!?
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon muffel » 18. März 2014 22:04

bleifrei hat geschrieben:Das man die papiere braucht zum abmelden wusste weder ich noch der Verkäufer.


Da Du noch nicht geschäftsfähig bist sollte doch aber jemand den Kaufvertrag unterschrieben haben, wusste der es auch nicht?
Was ich nicht verstehe,solange das Fahrzeug zugelassen ist werden Steuern und Versicherung fällig. Es ist doch im Interesse des Verkäufers das Fahrzeug so schnell wie möglich abzumelden. Die Versicherungslast bleibt so auch bei ihm.
Zum Thema, zum ab/ummelden sind die Papiere, das alte Kennzeichen und ein gültiger HU Bericht notwendig. Es spielt keine Rolle ob das Fahrzeug im gleichen Kreis oder anderswo angemeldet war/ist. Ohne die notwendigen Unterlagen sieht es trübe aus. Du solltest Dich schnellstens an den Verkäufer wenden.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Andreas » 18. März 2014 22:27

muffel hat geschrieben:
bleifrei hat geschrieben:Das man die papiere braucht zum abmelden wusste weder ich noch der Verkäufer.


Da Du noch nicht geschäftsfähig bist sollte doch aber jemand den Kaufvertrag unterschrieben haben, wusste der es auch nicht?


Fürs Amt brauchst Du dann auch Vollmachten, ansonsten schicken sie Dich nochmal unverrichteter Dinge zurück.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Matthieu » 19. März 2014 07:14

Falls du alle Papiere hast, dann kannst du das Motorrad auch ohne Kennzeichen abmelden.
Es ist in diesem Fall verloren gegangen. Da gibst du auf der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung ab, ich musste dazu noch nicht mal auf die Polizei.

Genau bei der eidesstattlichen Versicherung liegt aber das Problem. Wenn du (besser gesagt deine Eltern) diese abgeben und das Kennzeichen durch irgendeinen Zufall doch wieder an einem Fahrzeug auftaucht, dann habt ihr ein gewaltiges Problem.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon hiha » 19. März 2014 07:47

Matthieu hat geschrieben:Es ist in diesem Fall verloren gegangen. ...
Wenn du diese abgeben... und das Kennzeichen durch irgendeinen Zufall doch wieder an einem Fahrzeug auftaucht, dann habt ihr ein gewaltiges Problem.

Eben nicht, sofern es nicht an einem DEINER Fahrzeuge auftaucht. Der mit dem Problem ist derjenige, der das "verlorene" Kennzeichen gefunden, und an ein Fahrzeug geschraubt hat.

Gruß
Hans

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Matthieu » 19. März 2014 08:27

hiha hat geschrieben:Eben nicht, sofern es nicht an einem DEINER Fahrzeuge auftaucht. Der mit dem Problem ist derjenige, der das "verlorene" Kennzeichen gefunden, und an ein Fahrzeug geschraubt hat.


Danach braucht es aber nicht viel Ermittlungsarbeit um festzustellen, dass der Kennzeichenbenutzer (Verkäufer) und der Abgeber der Eidesstattlichen Versicherung (Käufer) in einer Beziehung stehen. Da kommt dann ganz schnell heraus, dass das Kennzeichen beim Kauf gar nicht mit übergeben wurde und somit beim Käufer gar nicht verloren gegangen sein kann.
Egal was passiert, das Risiko einer Falschaussage ist einfach da.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Ralle » 19. März 2014 08:44

Worauf du dich auf jedenfalls auf keinen Fall einlassen solltest wäre, dem Verkäufer noch einmal die Papiere zurückzugeben, damit er abmelden kann :!: Wenn er das eventuell will, dann lehne unbedingt ab, denn wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs und bezahlt hast du ja sicher schon. Also Kennzeichen übergeben lassen und selbst abmelden, so wie du das sowieso vor hattest. Falls er kein Kennzeichen mehr hat, dann mache dem Verkäufer klar das er die Mehrkosten zu tragen hat, falls eine Eidesstattliche Erklärung fällig ist und die extra Kosten sollte.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Maik80 » 19. März 2014 09:06

Falsch, der fahrzeugbrief ist nicht zwangsläufig die besitzurkunde.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Svidhurr » 19. März 2014 09:09

Du kannst aber nicht die TS An- bzw. Um-Melden wollen - der guten Frau dein Problem erklären :roll:

... und 14 Tage später einen eid. Erklärung für ein verlorenes Kennzeichen abgeben.


Du brauchst das Kennzeichen, oder über behördlichen Wege abmelden.
Da du ja die Papiere und einen Kaufvertag (der auch vom Verkäufer unterschrieben ist) hast.

PS: Warum hast du niemanden mit beim Kauf mitgenommen :?:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon EmmasPapa » 19. März 2014 09:11

Ralle hat geschrieben:...denn wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs...


Dies stimmt eben nicht. Der Brief oder ZB II ist kein Inhaberwertpapier. Das Eingentum am Fahrzeug folgt eben nicht dem Eigentum oder gar Besitz des Papiers.

Das Eigentum am Fahrzeug wird erworden durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und (Besitz-)Übergabe. Hier gibt es aber das Prooblem, das der Käufer minderjährig ist. Die ganze Geschichte könnte hier sogar unwirksam bzw. schwebend unwirksam sein, sowohl Kaufvertrag und auch Übergabe, wenn nur vom Themenersteller gehandelt wurde und das Handeln nicht von dessen Eltern genehmigt wurde. Diese scheint hier aber noch zu fehlen. Dringend nachholen!!!

Frank
Grüße

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon calenberger » 19. März 2014 09:21

und vorsichtig mit eidestattlichen Versicherungen, da bleib mal lieber bei der ganzen Wahrheit. Da kannste Dir erheböichen Ärger einhandeln.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Ralle » 19. März 2014 10:06

EmmasPapa hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:...denn wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs...


Dies stimmt eben nicht. Der Brief oder ZB II ist kein Inhaberwertpapier. Das Eingentum am Fahrzeug folgt eben nicht dem Eigentum oder gar Besitz des Papiers.

Das Eigentum am Fahrzeug wird erworden durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und (Besitz-)Übergabe. Hier gibt es aber das Prooblem, das der Käufer minderjährig ist. Die ganze Geschichte könnte hier sogar unwirksam bzw. schwebend unwirksam sein, sowohl Kaufvertrag und auch Übergabe, wenn nur vom Themenersteller gehandelt wurde und das Handeln nicht von dessen Eltern genehmigt wurde. Diese scheint hier aber noch zu fehlen. Dringend nachholen!!!

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Ja, wenn man es genau nimmt nicht, das wäre zu einfach. Aber er besitzt eine "Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums", die nicht unerheblich ist.

Für den Fall hier ist das aber aktuell egal, nur sollte man schon vorsichtig sein, wenn der Junge man den Einkauf alleine getätigt hat, ohne sich vorher mit den folgenden Amtshandlungen vertraut zu machen. Da könnte es ja gut sein das der Kaufvertrag auch noch ein paar Kuckuckseier enthält, ob dieser aufgrund des Alters des Käufers überhaupt rechtsgültig ist wäre auch noch zu hinterfragen?
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Ekki » 19. März 2014 10:54

Falls der Taschengeldparagraph noch gilt, dürfte der Kauf eines alten Moppeds im Vergleich zu einem Handy Peanuts sein :wink:
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 19. März 2014 13:57

Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.

Also ich versuche heute nochmals den Vorbesitzer zu kontaktieren.
Wenn alles nichts bringt werd ich am Montag einfach mal zur Polizei gehen und schauen was die sagen.
Mein Vater meinte da wird das Kennzeichen gesperrt.
Aber das wird bestimmt 1 bis2 Monate dauern :(

Ich will einfach nur fahren :?

Aber danke an alle
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon jemxt » 19. März 2014 15:27

Wende Dich mal an Dein Haupt-Amt für KFZ-Zulassung. Die werden Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das Personal in den Multi-Nebenstellen ist oft nicht genug geschult oder befugt.

MfG Jens
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon muffel » 19. März 2014 17:16

bleifrei hat geschrieben: Somit bin ich voll Geschäftsfähig.


Hier muss ich Dich enttäuschen: Geschäftsfähigkeit

Schlägt die Einigung mit dem Verkäufer fehl wende Dich an die Zulassungsstelle. Der Kaufvertrag (den Du hoffentlich hast) gilt als Eigentumsnachweis.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Sven Witzel » 19. März 2014 17:31

bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.



Falls du damit auf den Taschengeld-§110 BGB raus willst: Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht, aber deine Erklärung ist falsch. Man könnte sich aber durchaus mal die Mühe machen das sauber durchzuprüfen. Insbesondere bist du trotzdem nicht voll geschäftsfähig.

Übrigens begründet auch eine Ausbildung keine Teilgeschäftsfähigkeit iSd § 113 BGB. ;D
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon luckyluke2 » 19. März 2014 18:02

bleifrei hat geschrieben:
... werd ich am Montag einfach mal zur Polizei gehen ....
.... da wird das Kennzeichen gesperrt.
Aber das wird bestimmt 1 bis2 Monate dauern :(


Die Sperrung erfolgt im Regelfall sofort und Du bekommst neue Kennzeichen . :wink:
MfG , Steffen

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MZ ES 250 Bj. 1961 mit "Stützrad"anbau , meine "Zicke" , seit 6.10.14 nach über 30 Jahren wieder offiziell auf der Straße
MIFA Klapprad ca. 1980 , etwas modernisiert (nicht mehr seit Sonntag , 15.09.2013 , geklaut !)
MIFA Klapprad vor 1980 , etwas "naked", Neuzugang vom 27.09.2013 als Ersatz , am 23.11. 2013 vom Bus überfahren
MIFA Klapprad vor 1980 , komplett mit einigen neuen Teilen , Neuzugang vom 30.11.2013 als Ersatz
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 19. März 2014 21:43

Sven Witzel hat geschrieben:
bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.



Falls du damit auf den Taschengeld-§110 BGB raus willst: Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht, aber deine Erklärung ist falsch. Man könnte sich aber durchaus mal die Mühe machen das sauber durchzuprüfen. Insbesondere bist du trotzdem nicht voll geschäftsfähig.

Übrigens begründet auch eine Ausbildung keine Teilgeschäftsfähigkeit iSd § 113 BGB. ;D


Doch da ich über mein Geld was ich verdiene frei verfügen darf. Außer Versicherungen und so
Stell dir mal n reiches Mädel vor was ordentlich Taschengeld bekommt und die geht für 500€ Klamotten Kaufen
Kräht kein Hahn nach wenns ihr eigenes Geld ist.
Eine geeignete Maschine ist eine Voraussetzung.
Die Qualität des Ergebnisses wird aber maßgeblich davon beeinflußt wer diese Maschine bedient.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Sven Witzel » 19. März 2014 21:47

bleifrei hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:
bleifrei hat geschrieben:Der Kauf des Fahrzeug ist weder schwebend wirksam noch unwirksam da es mein eigenes Verdientes Geld ist
(Ausbildungsvergütung). Somit bin ich voll Geschäftsfähig.
Hätte ich es auf Raten gekauft wäre es nicht der Fall.



Falls du damit auf den Taschengeld-§110 BGB raus willst: Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht, aber deine Erklärung ist falsch. Man könnte sich aber durchaus mal die Mühe machen das sauber durchzuprüfen. Insbesondere bist du trotzdem nicht voll geschäftsfähig.

Übrigens begründet auch eine Ausbildung keine Teilgeschäftsfähigkeit iSd § 113 BGB. ;D


Doch da ich über mein Geld was ich verdiene frei verfügen darf. Außer Versicherungen und so
Stell dir mal n reiches Mädel vor was ordentlich Taschengeld bekommt und die geht für 500€ Klamotten Kaufen
Kräht kein Hahn nach wenns ihr eigenes Geld ist.


Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast :wink:
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 19. März 2014 21:52

Das bin ich bei dem Kauf sehr wohl gewesen
Allerdings in gewissen anderen Sachen nicht da hast du vollkommen recht
Eine geeignete Maschine ist eine Voraussetzung.
Die Qualität des Ergebnisses wird aber maßgeblich davon beeinflußt wer diese Maschine bedient.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Matthieu » 20. März 2014 08:41

Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast :wink:


@ bleifrei: Ich selbst kenn mich in Rechtsfragen auch nicht so gut aus, deswegen halte ich mich aber auch mit Halbwissen zurück. Beim Sven sieht das aber anders aus, ich glaube er kann das Wort "Jura" schon ganz gut schreiben. Kannst dich also auf seine Aussagen schon etwas mehr verlassen.

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon NKing » 20. März 2014 10:49

Hallo bleifrei,

lass Dich nicht verunsichern - Du bist auch unter Berücksichtigung Deiner Minderjährigkeit Eigentümer des Motorrades.

Ob Du Deinem Vertragspartner rechtswirksam das Geld übereignen konntest - darüber sollen sich dann die - die "Jura" richtig schreiben können - streiten.

Beste Grüße
Nils

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Sven Witzel » 20. März 2014 13:41

NKing hat geschrieben:Hallo bleifrei,

lass Dich nicht verunsichern - Du bist auch unter Berücksichtigung Deiner Minderjährigkeit Eigentümer des Motorrades.

Ob Du Deinem Vertragspartner rechtswirksam das Geld übereignen konntest - darüber sollen sich dann die - die "Jura" richtig schreiben können - streiten.

Beste Grüße
Nils


Hab ich ja auch nicht anders geschrieben ;D

Sven Witzel hat geschrieben:Im Ergebnis hast du, bezogen auf den Einzelfall vermutlich Recht,(...)



Wollen wir beide uns jetzt bei einem :kaffe: oder :bia: drüber streiten ob er konnte ? :mrgreen:

-- Hinzugefügt: 20.03.2014 13:46 --

Matthieu hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast :wink:


@ bleifrei: Ich selbst kenn mich in Rechtsfragen auch nicht so gut aus, deswegen halte ich mich aber auch mit Halbwissen zurück. Beim Sven sieht das aber anders aus, ich glaube er kann das Wort "Jura" schon ganz gut schreiben. Kannst dich also auf seine Aussagen schon etwas mehr verlassen.


Danke dafür, aber ich sehe mich auch eher als halbwissend an :oops:
Gerade jetzt am Anfang des Referendariats habe ich das Gefühl recht wenig zu wissen ( bzw. denke, dass das gewusste irgendwie kaum was wert ist /ausmacht ).

-- Hinzugefügt: 20.03.2014 13:46 --

Matthieu hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Deine Antwort zeigt, dass du meine nicht gelesen hast :wink:


@ bleifrei: Ich selbst kenn mich in Rechtsfragen auch nicht so gut aus, deswegen halte ich mich aber auch mit Halbwissen zurück. Beim Sven sieht das aber anders aus, ich glaube er kann das Wort "Jura" schon ganz gut schreiben. Kannst dich also auf seine Aussagen schon etwas mehr verlassen.


Danke dafür, aber ich sehe mich auch eher als halbwissend an :oops:
Gerade jetzt am Anfang des Referendariats habe ich das Gefühl recht wenig zu wissen ( bzw. denke, dass das gewusste irgendwie kaum was wert ist /ausmacht ).
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon NKing » 20. März 2014 16:02

Hallo Sven,

lieber Freund des geschriebenen und gesprochenen Wortes

Sven Witzel hat geschrieben:Wollen wir beide uns jetzt bei einem :kaffe: oder :bia: drüber streiten ob er konnte ? :mrgreen:


Deshalb von mir ein klares "Ja" wenn "oder" gleich "und" jedoch auf gar keinen Fall (mit mir) streiten - ich kann "Jura" nicht richtig schreiben.

Beste Grüße
Nils

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Svidhurr » 20. März 2014 17:05

... und was bringt das nun :roll:

Das Nummernschild braucht der Kleene :!:

Hast du nun schon den Verkäufer erreicht :?:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Zottel » 20. März 2014 23:02

es gibt noch einen ganz einfachen weg:
ab zum schildermacher kennzeichen anfertigen lassen....dann kommt ein teil den ich hier nicht schreibe...und dann zum amt abmelden !

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 24. März 2014 19:53

So Männers ..
Konnte den Vorbesitzer informieren
Der war sehr kulant und hats am Freitag zur post gebracht
War heute da :)
Alles ist gut 8)
Muss nur noch morgen auf der Zulassungsstellen klappen

-- Hinzugefügt: 24. März 2014 19:54 --

So Männers ..
Konnte den Vorbesitzer informieren
Der war sehr kulant und hats am Freitag zur post gebracht
War heute da :)
Alles ist gut 8)
Muss nur noch morgen auf der Zulassungsstellen klappen
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Schumi1 » 24. März 2014 20:02

Dann kanns ja bald wieder schönes Fahrwetter werden. :)

Gruß Schumi.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 25. März 2014 10:35

Langsam nervts,
Wollte SE gerade anmelden und das hat mal wieder nicht geklappt :twisted:
Nun sagte mir die Frau von der Zulassunsstelle das es kein Leichtkraftrad ist sondern ein Motorrad lt Papiere und Schlüsselnummer.
Trotz 125ccm und 10ps was ebenfalls in den Papieren steht...
Jetzt muss ich erstmal zur dekra und das alles abklären...
Die karre geht mir grade so aufn Senkel :evil:
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Schumi1 » 25. März 2014 12:28

Das 125er Mopped ist definitiv ein Leichtkraftrad. Las dich beim nächsten Besuch nicht abwimmeln. Die Leute am Schalter sind auch nicht allwissend. Notfalls den Vorgesetzten verlangen um das Problem zuklären.

Gruß Schumi.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon Robert K. G. » 25. März 2014 14:51

Schumi1 hat geschrieben:Das 125er Mopped ist definitiv ein Leichtkraftrad. Las dich beim nächsten Besuch nicht abwimmeln. Die Leute am Schalter sind auch nicht allwissend. Notfalls den Vorgesetzten verlangen um das Problem zuklären.

Gruß Schumi.


Genau so! In der BRD gab es keine LKräder mit 125ccm als die TS auf den Markt kam. Das sind alles Motorräder. Es muss auch nicht zwangsweise umgeschlüsselt werden. Einfach anmelden.

Gruß
Robert
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986)

Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon manitou » 25. März 2014 17:38

Dieser Beitrag war unangemessen, also lass das bitte!

:twisted:


Manchmal sind die alten Metoden durchaus schneller Wirksam als dieses ganze hin und her über die Freundin vom Freud des Freundes der Freundin des Verkäufers :gewitter: .
Zuletzt geändert von manitou am 26. März 2014 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou

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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon bleifrei » 25. März 2014 21:03

So
Also von der dekra wurde ich vertröstet.Die meinten ich soll mit der karre wieder kommen...
Ich habe dann durch Glück und Zufall jemand gefunden der mich und meine emme hinbringen konnte..
Der dekra Mensch konnte sich das alles nicht erklären hat sich die MZ angeschaut und meinte nur "naja...neu isse ja nie mehr" :twisted:
Er hat dann alles um getragen. Der Spaß hat mich 35€ gekostet
Danach wieder zur Zulassung und den ganzen Krempel zugelassen
Hätte ich mir alles anders vorgestellt und vor allem nicht so kompliziert
Aber Schlussendlich hatse nun das Kennzeichen
Noch kurz Zündung eingestellt und jetzt gehts ans Einfahren :roll:

Ich bedanke mich an alle Helfer
Vielleicht Lad ich morgen nochmal n Bildchen hoch :mrgreen:
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Re: abmelden ohne Kennzeichen

Beitragvon luckyluke2 » 25. März 2014 23:11

Glückwunsch und Bilder sind hier das absolute Muß . :mrgreen:
MfG , Steffen

Man wird alt und grau und 100 Jahre und lernt jeden Tag noch dazu !
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