Tach zusammen!
Ich bin leider immer noch nicht weiter mit meiner Jawa + Seitenwagen + Anhänger. Letzterer macht behördliche Probleme
Was mir weiterhelfen würde, wäre die Kopie einer Prüfbescheinigung, eines Fahrzeugbriefs oder einer Zulassungsbescheinigung, aus dem hervorgeht dass:
- die Kombination Seitenwagen + Anhänger eingetragen ist und
- am Anhänger das Kennzeichen des Motorrades wiederholt wird.
Am liebsten wäre mir ein Einspuranhänger (Campi, Pav ...), der vielleicht über irgendwelche Hintertüren als Gepäckhilfe o.ä. eingetragen ist. Mein Hängerchen hat ja auch nur Rad und ein ZGG von 70kg...
Vielleicht kennt auch jemand einen Auzug eines aktuellen bundesdeutschen Gesetzestextes, welcher oben stehende Fragen beantwortet.
Danke schonmal!!