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Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 14:25
von mzheinz
Tach zusammen!

Ich bin leider immer noch nicht weiter mit meiner Jawa + Seitenwagen + Anhänger. Letzterer macht behördliche Probleme :motz:

Was mir weiterhelfen würde, wäre die Kopie einer Prüfbescheinigung, eines Fahrzeugbriefs oder einer Zulassungsbescheinigung, aus dem hervorgeht dass:

- die Kombination Seitenwagen + Anhänger eingetragen ist und
- am Anhänger das Kennzeichen des Motorrades wiederholt wird.

Am liebsten wäre mir ein Einspuranhänger (Campi, Pav ...), der vielleicht über irgendwelche Hintertüren als Gepäckhilfe o.ä. eingetragen ist. Mein Hängerchen hat ja auch nur Rad und ein ZGG von 70kg...

Vielleicht kennt auch jemand einen Auzug eines aktuellen bundesdeutschen Gesetzestextes, welcher oben stehende Fragen beantwortet.

Danke schonmal!!

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:19
von P-J
Ich hatte einen Einspuranhänger von VanVeen hinter der ES aber noch Solo. Die AHK hab ich dem Tüv nie vorgeführt und an der Zulassungstelle dicken Stress weil es angeblich keine Zulassungsfreien und Steuerfreie Anhänger gibt. Eigendlich wollte ich nur ein blanko Nummerschild ohne alle Siegel. Nach 2 Stunden heftigen Diskusionen und geblättere in diversen Gesetzesbüchern hab ichs dann doch bekommen. "Sie sind der erste weit und breit der sowas hat." wurde mir gesagt aber irgendwer ist immer der erste. :mrgreen:

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:22
von bk350
der seitenwagen hat nichhts mit dem anhänger zu tunn solange der hänger am motorrad ist wichtig ist das du eine anhängelast eingetragen hast bezw ein brief hast wo eine anhängelast drin steht das geht zb bei mz bis zur250 er Ts die etz eigentlich nicht mehr aber auch da gibt es ausnahmen

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:56
von Gespann Willi
Mein ETZ Gespann hat eine Anhängelast von 120 kg eingetragen
gebremst oder ungebremst :D
Weis nicht ob eine Kopie davon dir nutzt :oops:

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:58
von Dieter
ALso ich hab an im Gespann nur die Hängerkupplung eingetragen. Allerdings eine Autohängerkupplung zwischen Boot und Maschine.

Achtung: Ein Motorradgespann ist per Definition ein Motorad und Einspurfahrzeug

Hänger 1.jpg



Den Hinweis auf R@lf und sein Hängergespann habe ich ja schon gepostet.

http://www.ralfmeierwolfhagen.de/15202/26753.html


Ansonsten solltest du die STVZUVO und den ANhang beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... 10012.html
§ 43 Abs. 1-5

Anhang:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm
§ 43 Abs. 5

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31997L0024
KAPITEL 10 ANHÄNGEVORRICHTUNGEN FÜR ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE


Mehr habe ich gerade nicht gesucht. Aber R@lf ist recht fitt in dem Thema.

Ergänzung, ein Museum zum Thema zwar Dose, aber trotzdem... : http://www.pkw-einradanhaenger.com


Gruß
Dieter

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 18:27
von Svidhurr
Der Lastnesel hat ein ETZ Gespann mit Anhänger - vielleicht kann der dir da weiter helfen :wink:

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 3. April 2014 21:20
von motorradel
mzheinz hat geschrieben:Tach zusammen!

Ich bin leider immer noch nicht weiter mit meiner Jawa + Seitenwagen + Anhänger. Letzterer macht behördliche Probleme :motz:

Was mir weiterhelfen würde, wäre die Kopie einer Prüfbescheinigung, eines Fahrzeugbriefs oder einer Zulassungsbescheinigung, aus dem hervorgeht dass:

- die Kombination Seitenwagen + Anhänger eingetragen ist und
- am Anhänger das Kennzeichen des Motorrades wiederholt wird.

Am liebsten wäre mir ein Einspuranhänger (Campi, Pav ...), der vielleicht über irgendwelche Hintertüren als Gepäckhilfe o.ä. eingetragen ist. Mein Hängerchen hat ja auch nur Rad und ein ZGG von 70kg...

Vielleicht kennt auch jemand einen Auzug eines aktuellen bundesdeutschen Gesetzestextes, welcher oben stehende Fragen beantwortet.

Danke schonmal!!


Hallo,
bitteschön

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 4. April 2014 09:10
von mzheinz
Danke für die vielen Antworten!

Ralf mit seinem GN Gespann hatte ich schonmal separat angefragt, aber es fehlen halt immernoch Puzzleteile...

@motorradel: die ZB Teil II hilft schon ein gutes Stück weiter, danke :)

Also ist es egal, ob der Anhänger hinter einem Solomoped oder hinter einem Gespann hängt. Ist beides definitionsgemäß einspurig :stupid:

Ich werde demnach nochmal ins Jawaforum rufen, ob da einer einen eingetragenen PAV 40 an einer (Solo-) Jawa hat. Definierte Anhängelasten wird es nämlich sicher keine geben. Aber dieses Jawa-Forum ist, naja, nicht so hochdynamisch wir das hier. Liegt wohl am doch etwas gesetzteren Alter der meisten Jawafahrer :mrgreen:

Re: Hat jemand einen Anhänger am Gespann zugelassen?

BeitragVerfasst: 4. April 2014 09:12
von Der Bruder
Aber Bitte mit der Größe nicht übertreiben

http://www.youtube.com/watch?v=qACYjk6BtWQ