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Re-Import

BeitragVerfasst: 22. April 2007 22:00
von Andreas
Tag zusammen,
ggf. läuft mir in den nächsten Tagen aus den Schweizer Bergen unerwartet Nachwuchs zu, d.h., eigentlich laufe ich dort hin, um ihn abzuholen.....

Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen:
Was mache ich mit dem Mopped, welches zerlegt im Kofferraum liegt an der Grenze von der Schweiz nach Deutschland. Ist ja quasi ein Re-Import.
Muß ich das versteuern?
Muß ich das verzollen?
Was wird ggf. als Bemessungsgrundlage genommen?
Ich meine irgendetwas im Kopf zu haben mit Polen.....Autos mit ausgebautem Motor werden bei der Einfuhr nach Polen anders besteuert als Autos mit eingebautem Motor, vielleicht gibt es solche Fallstricke ja auch anderswo.....
Wird es Pobleme bei der Zulassung in Deutschland geben? Der Nachwuchs stammt aus den 70gern und war zumindest schonmal angemeldet. Ich gehe davon aus, das dies in der Schweiz war. Ein Fahrzeugbrief sollte auch existieren.

Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?!

Re: Re-Import

BeitragVerfasst: 23. April 2007 07:10
von Thomas
Andreas hat geschrieben:Was mache ich mit dem Mopped, welches zerlegt im Kofferraum liegt an der Grenze von der Schweiz nach Deutschland. Ist ja quasi ein Re-Import.
Muß ich das versteuern?
Muß ich das verzollen?
Was wird ggf. als Bemessungsgrundlage genommen?



Ich habe mal eine MZ aus Polen geholt. Da musste ich nichts versteuern oder verzollen. Allerdings ist Polen auch in der EU. Wie es sich da mit der Schweiz verhält, weiß ich nicht, am besten mal beim Zoll anrufen und fragen oder auf der Zoll-Webseite nachlesen, habe ich damals vor meiner Importaktion auch gemacht.
Ich denke, wenn irgendwas verzollt werden muss, wird als Bemessungsgrundlage der Preis genommen, der im Kaufvertrag steht.
Also, ich würde das ganze Gerödel einfach so über die Grenze fahren und anschließend ganz normal vom TÜV abnehmen lassen und anmelden.
Wenn Du irgendwelche Steuern zahlen musst, werden sich die Behörden schon melden.

Andreas hat geschrieben:Wird es Pobleme bei der Zulassung in Deutschland geben? Der Nachwuchs stammt aus den 70gern und war zumindest schonmal angemeldet. Ich gehe davon aus, das dies in der Schweiz war. Ein Fahrzeugbrief sollte auch existieren.


Mit der Zulassung gab in meinem Fall es gar keine Probleme: Vollabnahme gemacht und anschließend zur Zulassungsstelle und umgemeldet.

BeitragVerfasst: 23. April 2007 07:16
von Andreas
Nachtrag:
Es handelt sich um einen deutschen KFZ-Brief, der Kaufvertrag wird ein Schenkungsvertrag sein.

BeitragVerfasst: 23. April 2007 07:23
von tippi
Problem gelöst!
Welchen Namen trägt denn das Kind? Oder wird das erst nach der "Geburt" verraten?

BeitragVerfasst: 23. April 2007 07:26
von Andreas
Ist ein vertrauter Name. Erst mal gucken, dass alles unter Dach und Fach kommt und dann folgen weitere Einzelheiten.

BeitragVerfasst: 23. April 2007 07:40
von Thomas
Andreas hat geschrieben:Nachtrag:
Es handelt sich um einen deutschen KFZ-Brief, der Kaufvertrag wird ein Schenkungsvertrag sein.


Ach soo! Na in dem Fall brauchst Du Dir doch gar keinen Kopf machen.

Re: Re-Import

BeitragVerfasst: 23. April 2007 08:22
von Patrick Christian
Andreas hat geschrieben:Tag zusammen,
ggf. läuft mir in den nächsten Tagen aus den Schweizer Bergen unerwartet Nachwuchs zu, d.h., eigentlich laufe ich dort hin, um ihn abzuholen.....

Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen:
Was mache ich mit dem Mopped, welches zerlegt im Kofferraum liegt an der Grenze von der Schweiz nach Deutschland. Ist ja quasi ein Re-Import.
Muß ich das versteuern?
Muß ich das verzollen?
Was wird ggf. als Bemessungsgrundlage genommen?
Ich meine irgendetwas im Kopf zu haben mit Polen.....Autos mit ausgebautem Motor werden bei der Einfuhr nach Polen anders besteuert als Autos mit eingebautem Motor, vielleicht gibt es solche Fallstricke ja auch anderswo.....
Wird es Pobleme bei der Zulassung in Deutschland geben? Der Nachwuchs stammt aus den 70gern und war zumindest schonmal angemeldet. Ich gehe davon aus, das dies in der Schweiz war. Ein Fahrzeugbrief sollte auch existieren.

Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?!



Das ist eine ganz gemeine Frage bzw. Situation.

Ich würde es versuchen unbemerkt so auszuführen, birgt aber im Fall der Schweiz ein imenses Risiko, der deutsche Brief ist für den Inhaber schon ganz nett, aber man wird Fragen "wie" das Motorrad in die Schweiz kam.

Rein gefahren und kaputt gegangen ist mit abgemeldeten Moped schwer möglich, ist es mal offiziell Eingeführt worden, wird es schwierig und teuer.

Ich lasse in der Regel die Geschichten mit der Schweiz sein und regel es gleich über einen Spediteur und/oder lasse das Moped von einem Schweizer ausführen......

Patrick

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:22
von Andreas
So, nun habe ich eine offizielle Antwort seitens eines ADAC-Anwalts:

    Sehr geehrter Herr Grün,

    ob bei der Rückkehr nach Deutschland Einfuhrabgaben für das Motorrad bezahlt werden müssen oder nicht, hängt davon ab, wie lang es in der Schweiz war. Wenn es nachweislich weniger als drei Jahre außerhalb der EU war, wäre es bei seiner jetzigen Rückkehr in die EU eine sog. Rückware und daher nicht einfuhrabgabenpflichtig. Wenn es mehr als drei Jahre in der Schweiz war, wäre diese sog. Rückwareneigenschaft beendet und es müssten Einfuhrabgaben auf den jetzigen Zeitwert bezahlt werden. Wie in diesem Fall vorzugehen wäre, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt.

    In jedem Fall müssen Sie bei dem Grenzzollamt, bei dem Sie das Motorrad oder seine Teile in die EU bringen, deklarieren d.h. von sich aus sagen, dass Sie das Motorrad wieder in die EU einführen möchten. Die Unterlassung der Deklaration ist ein schwerwiegendes Zollvergehen!

    Freundliche Grüsse
    XXXXXXXX
    Grenzverkehr
    ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
    Tel: XXXXXXXX, Fax: XXXXXXXX

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:25
von phi
Frag mal beim dt. Zoll nach, was die Einfuhr für das Ding kosten würde.

Bei uns ist es zumindest so, dass man das Fahrzeug nur prüfen lassen und dann anmelden kann, wenn es verzollt wurde. Beim Verzollen bekommt man dann gleich die Stammnummer, welche im CH-Fahrzeugausweis eingetragen wird.

Mit dem Ursprungsnachweis auf dem Kaufvertrag "Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Deutschland-Ursprungswaren sind." bekommt man zumindest bei der Einfuhr in die Schweiz günstigere Zollkonditionen.

Der Satz ist zwar unmöglich, aber muss (!) genau so geschrieben werden. Meine Freundin hat sich mal über das holprige Deutsch aufgeregt und "Ursprungswaren Deutschlands" oder so ähnlich geschrieben und schon gab's Mecker vom Zöllner ;-)

Bei uns muss man mit dem Satz glaub ich keinen Zoll, sondern nur Mehrwertsteuer auf den auf der Kaufquittung aufgeführten Preis sowie eine kleine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

In Deutschland fällt die MwSt. wohl um einiges höher aus, aber wohl immer noch weniger als eine allfällige Strafe.

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:30
von phi
hehe, fast gleichzeitig und fast die gleichen Informationen ;-)

Wo holst du die Emme denn ab?

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:38
von Andreas
phi hat geschrieben:Wo holst du die Emme denn ab?


In Thayngen, liegt wohl unmittelbar in Grenznähe.

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:55
von EA-SY 500 FUN
Sollte eigentlich keine Probleme geben bei der Einfuhr deines "Zuwachses".
Kriegst das gute Stück ja "geschenkt".
Ist also keine Handelsware im eigentlichen Sinne, aber zu aller Not halt mal aufem Hauptzollamt (Binnenzollamt) in deiner Nähe nachfragen.
Geht nicht gibts nicht.

BeitragVerfasst: 30. April 2007 08:57
von phi
Statt "geschenkt" dann wohl besser ein Kaufvertrag über 50 SFr. oder so. Bei "geschenkt" wird sonst wohl das dt. Zollamt einen Zeitwert für die Abgaben festlegen.

BeitragVerfasst: 6. Mai 2007 19:47
von Andreas
So, da sind wir wieder. Eine 2-tages-Tour in die Schweiz mit anschließender "Rücküberführung" des Objektes der Begierde.

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Bei der Abholung fehlten der elektronische DZM und die Blinker, ansonsten ist die ETS 250, Baujahr 1971 komplett. Von der Substanz wesentlich besser als meine beiden anderen es waren, ziemlich Original, d.h. alle teuren & seltenen Blechteile sind vorhanden. Kilometerstand 40.000, bei 34.000 wurde der TS/0 Motor als kompletter Neumotor eingebaut. Der Originalmotor liegt weitestgehend komplett aber mit Motorschaden in der Kiste unten. Der Tank ist absolut rostfrei, die restlichen Teile haben leichten Rostansatz, sehen aber nach der Laufleistung und dem Alter für meine Begriffe gut bis sehr gut aus, sind aber heftig verschmutzt und verölt.
Laut Angaben des Vorbesitzers ist er mit der ETS auf einen Käfer aufgefahren. Rahmen und Lenkkopf zeigen keine Schäden, die Original-Gabel liegt in herrlichem Chrom in der Kiste unten. Eine Überprüfung wird zeigen, ob sie eingebaut werden kann oder instandgesetzt werden muß.
Der Fußrastenträger rechts ist verbogen, am Auspuff und an der Chromblende der Lampe sind Sturzschäden sichtbar.

Die ETS hat Originallack, schweizer Papiere und alle Schlüssel.

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Roland bei der Demontage.

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Da geht noch was.

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Überraschungskiste. Nebem dem zerlegten Original-Motor (es fehlen allerdings Teile) fanden sich noch diverse originalverpackte Neckermann Ersatzteile mit Preisschild und Artikelzettel anno 1974. Der Vergaser ist ein 28 N1-3 mit passendem Ansaugstutzen mm 250/2. Beides ungenutzt und somit "Ladenneu". Die Heckleuchte war in der Schweiz verboten. Sie war von ´71-´73 in Deutschland in Betrieb. ´73 ging die ETS in die Schweiz und die Lampe in die Kiste. Zustand inkl. der Gummiunterlage - Ladenneu.

Die Überführung verlief Problemlos trotz abgelaufenem Ausweis, was ich aber erst an der Grenze bemerkte :oops: .

Ich freu mich!

Vielen Dank nochmals an Roland für die tatkräftige Unterstützung!

BeitragVerfasst: 6. Mai 2007 20:35
von knut
ets-junky ? glückwunsch andreas.....

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:00
von ETZChris
fein...und wo ist das ganze jetzt gelagert ?!?

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:05
von Andreas
Mangels Platz muß ich das ganze bis zum Verkauf im Kofferraum spazieren fahren :shock: .

Neee, quatsch, bei mir in der Halle natürlich. Bei Euch ist es mir zu staubig und zu eng.

8)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:06
von ETZChris
is klar...rollender handel, was?!?

na dann viel spass beim wiederaufbau...

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:10
von tippi
wie VERKAUF?
nach einer Solo-ETS und einer Gespann-ETS gibt es keine Steigerung mehr? Andreas Dir wir doch nicht langweilig werden? Oder soll der Verkaufserlös viertaktend in 250ccm angelegt werden?!

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:13
von Andreas
Die Steigerung könnte noch eine ETS/G sein, aber dafür hat diese die falsche Basis.
Abgesehen davon habe ich nur einen Hintern zum fahren, keinen Platz im Übermaß und eine steht eh schon ungenutzt rum.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:21
von Berni
Andreas hat geschrieben:Ich freu mich!


Dazu hast Du allen Grund! Gratuliere zu dieser gelungenen Aktion.
Stellt sich die Frage: Was wird aus dieser ETS?

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:22
von TeEs
Andreas hat geschrieben:Die Steigerung könnte noch eine ETS/G sein,

Soetwas stand gestern auf dem Oldtimerteilemarkt am Schleizer Dreieck. Wie aus dem Laden. Preis: 6200,- :shock:
Wie original kann ich nicht sagen, da ich mich zu wenig damit auskenne.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 07:28
von Andreas
gr-omit hat geschrieben:Stellt sich die Frage: Was wird aus dieser ETS?


Aus den o.g. Gründen wird sie auf Dauer nicht bei mir verbleiben (können). Mein Ziel ist es, sie zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt fahr- und ggf. TÜVfertig wieder abzugeben.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 08:35
von Berni
Andreas hat geschrieben:Aus den o.g. Gründen wird sie auf Dauer nicht bei mir verbleiben (können). Mein Ziel ist es, sie zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt fahr- und ggf. TÜVfertig wieder abzugeben.


:shock: Das bringst Du doch nicht übers Herz, Andreas !

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 09:13
von ETZChris
man munkelt was von einem ES/2-lastengespann, welches der herr admin gerne hätte 8)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 09:30
von Ex-User UweXXL
Andreas hat geschrieben:[Mein Ziel ist es, sie zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt fahr- und ggf. TÜVfertig wieder abzugeben.



Na dann mach mal hin, damit du mir sie zum nächsten Wintertreffen mitbringen kannst, im Tausch gegen ein Quartier sol lange Du willst ...

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 11:07
von Lorchen
Prima! Bitte noch die Signatur erweitern. :mrgreen:

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 11:17
von Andreas
gr-omit hat geschrieben: :shock: Das bringst Du doch nicht übers Herz, Andreas !


Doch, das geht schon.

ETZChris hat geschrieben:man munkelt was von einem ES/2-lastengespann, welches der herr admin gerne hätte 8)


Wo sollte ich das denn noch hinstellen?

solaris hat geschrieben: Na dann mach mal hin, damit du mir sie zum nächsten Wintertreffen mitbringen kannst, im Tausch gegen ein Quartier sol lange Du willst ...


Nicht das es mir bei Euch nicht gefallen hätte, aber habt Ihr zufällig noch ein Ferienhaus an einer schönen Küste mit Sandstrand :wink: ?

Lorchen hat geschrieben:Bitte noch die Signatur erweitern. :mrgreen:


Erledigt.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 11:34
von ETZChris
ach das mit dem platz ist doch kein thema...die ES soll doch ein gebrauchsobjekt sein und auch so aussehen...dann steht sie doch am besten draußen vor der garage unter der laterne ;)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 12:37
von Ex-User UweXXL
Andreas hat geschrieben:Nicht das es mir bei Euch nicht gefallen hätte, aber habt Ihr zufällig noch ein Ferienhaus an einer schönen Küste mit Sandstrand :wink: ?



Haben wir, 14 Tage an einem europäischen Strand Deiner Wahl, nur hinfahren musst Du das Häuschen selbst, seit kurzen sogar Motorradmitnahme bis 150 kg möglich. Ich zahle sogar die Stellplatzgebühren. Ist das ein Deal? Aber wirst Du denn bis zum Sommer fertig????

Gruß Uwe

P.S: In Anpassung an die neuen EU Richtlinie ist die Behausung natürlich NICHTRAUCHER!

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 12:41
von ETZChris
ich glaube, jetzt wird er damit fertig :lol:

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 12:45
von Andreas
Uwe, das wird keine Totalrestauration wie bei den beiden anderen, es wird auf ein technisches OK, TÜVfähigkeit und optischer Aufarbeitung mit Patina hinauslaufen.
Über Dein rollendes Häuschen sollten wir mal PNnen.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 12:52
von Ex-User UweXXL
Andreas hat geschrieben:Uwe, das wird keine Totalrestauration wie bei den beiden anderen, es wird auf ein technisches OK, TÜVfähigkeit und optischer Aufarbeitung mit Patina hinauslaufen.


O.k., die Stellplatzgebühren musst du selbst zahlen. Und es bleibt bei NICHTRAUCHER

BeitragVerfasst: 7. Mai 2007 14:21
von Roland
Da muß ich doch glatt mal nachsehen, was ich alles noch so rumstehen habe und wieviele Tage Wohnmobil ich dafür bekomme. :) :versteck: