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Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 28. September 2014 20:08
von Stegmanno1
Hallo,

mein Name ist Markus und ich habe mir nach 17 Jahren Abstinenz wieder ein MZ-Gespann (ETZ 250 BJ. 86) zugelegt.
Leider werde ich trotz Forensuche aus meinen Papieren nicht schlau, kann ich die ETZ nun auch Solo fahren oder nicht, oder nur den BW wahlweise als LSW?
Und wenn das so ist, wieso ist dann nochmal extra vermerkt, das nur bei Gespannbetrieb 16" Reifen zugelassen sind? Und wieso wird einmal die das Maximalgewicht für Solo und einmal mit Beiwagen aufgeführt?
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Vielen Dank, viele Grüße


Markus

Re: Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 28. September 2014 20:17
von Klaus P.
Es sieht so aus.

Die kpl. Ziffer 22 würde alles zeigen,so sind es nur Fragmente.

Gruß Klaus

Re: Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 28. September 2014 20:18
von Dorni
Motorrad M.LB heißt mit Leistungsbeschränkung, hat nix mit LastenBeiwagen zu tun. Du Darfst durch w.w. wahlweise fahren. Die 16" vorn sind nur bei Beiwagenbetrieb erlaubt.

Re: Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 28. September 2014 20:20
von EmmasPapa
Das " Motorrad m. LB" heißt nichts weiter als Motorrad mit Leistungsbegrenzung. Das die Leistung der MZ begenzt ist, ist aber normal :mrgreen:. Ein Lastenseitenwagen ist ganz sicher damit nicht gemeint.

Das "W.W.Krad mit BW" heißt wahlweise!!! Dur darfst auch ohne Seitenwagen fahren!

Dann viel Spass auf drei bzw. zwei Rädern!

Grüße

Frank

Re: Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 28. September 2014 20:39
von The.Ghostrider
Bei mir war das wahlweise kenntlich durch den Zusatzeintrag zu S1:je nach Ausrichtung 2 oder 3 Sitzplätze. (Genauen Wortlaut kann ich leider nicht mehr nachsehen)

Auf deinem Foto steht auch was mit S1, ist aber leider nicht ganz drauf.

"W.W.Krad mit BW" sollte aber ausreichend sein.

Re: Ist bei mir wahlweise Gespann eingetragen oder nicht?

BeitragVerfasst: 29. September 2014 19:11
von PeterK
... das leidige Thema ! Bei mir steht bei der ETZ Krad mit Beiwagen drin. Laut Aussage TEUV, DEKRA und GTUE, ist der entscheidende Fakt aber der Passus ' nach KTA Betriebserlaubnis", damit ist ein wechselweiser Betrieb möglich !

Gruss, PeterK