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Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 17:51
von falk205
Hi,
mein Bekannter hat jetzt ne 125cm³ gekauft und Teil 1 und den letzten TÜV Bericht bekommen.
Den Fahrzeugbrief findet der Verkäufer nicht mehr. Im Kaufvertrag steht, das der Verkäufer
den Brief nachreicht. Ebend da Angerufen, er findet den Brief nicht.
Hab sowas noch nie gehabt und bin da Ratlos. Was soll er machen?
solong...
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 17:57
von P-J
Ohne Papier bekommt der Verkäufer das Mopped zurück und ich mein Geld wieder. fedisch.
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 18:02
von Gespann Willi
Entweder so oder
Er lässt sich im Kaufvertrag bestätigen
das der Brief abhanden gekommen ist.
Dadurch das der Schein noch da ist,
sollte das kein Problem sein.
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 18:06
von falk205
Hi,
Rückgabe ist Schwierig, weil er insgesammt drei Maschinen mit einem Vertrag
gekauf hatte und eine davon schon Verkauft ist.
Kann die Zulassungsstelle da einfach nen neuen Brief ausstellen und
was könnte das Kosten?
solong...
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 18:09
von Neon01234
Da es je nach Zulassungsstelle unterschiedliche Herangehensweisen gibt, sollte der Verkäufer erst einmal im Kaufvertrag bestätigen, das der Brief bei Ihm weggekommen ist und er bei Bedarf ein eidesstattliche Versicherung nachreichen bzw. abgeben wird. Die wird ggf. fällig. Und so etwas sollte niemand leichtfertig unterschreiben.
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 18:12
von Gespann Willi
könnte die Zulassung,
aber wird sie nicht machen.
Der Fahrzeugschein ist kein Besitznachweis
sondern nur der Brief.
Ich würde mir von dem Verkäufer eine Bestätigung schicken lassen
das er den Brief verloren hat.
Oder du frags bei deiner Zulassung nach,
das ist je nach Zulassung unterschiedlich.
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 18:32
von Schumi1
Das haben wir in Brandenburg leider auch schon testen dürfen.

ohne den Verkäufer geht da garnichts.
Die Zulassungsstelle verlangt eine eidesstattliche Erklärung des Verkäufers, und dies bei der ausstellenden Behörde des Kfz-Scheins.
Wenn da jetzt der Verkäufer nicht mitmacht haste schlechte Karten.
Allerdings kann und darf man das Fahrzeug auch "nur" mit der Zulassung bewegen. Ist nicht verboten.
Bekommst ebend nur kein neues Nummernschild.
Gruß Schumi.
Re: Kein Fahrzeugschein

Verfasst:
10. Oktober 2014 19:55
von ea2873
wenn da nicht der Brief bei der Bank liegt.....

(je nachdem was das für eine maschine ist....)