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TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 11:23
von thesoph
Hallo, wer kann mir helfen?
Wird in den beiden folgenden Fällen bei lange (z.B. 5 Jahre) abgelaufenem TÜV das Bußgeld (75€ + 1 Punkt) fällig?
- Abmeldung eines o.g. Fahrzeugs
- neue TÜV- Untersuchung eines o.g. Fahrzeugs
Danke und Gruß,
thesoph
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 11:41
von Maddin1
du brauchst nur tüv wenn du im öffendlichen Verkehsraum unterwegs bist. Parken zählt da auch dazu. Solange dein Fahrzeug nur auf Privatgrund ist kann der Tüv abgelaufen sein solange er will....
Also solte nix passieren, du mußt nur evt die Fahrzeuge zur Prüfung Trailern oder den Prüfer nachhause bestellen.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 11:43
von trabimotorrad
Vor etwa 8 Jahren habe ich eine MZ TS250, mit 10 Jahren abgelaufenem TÜV und noch angemeldet, gekauft

. Sie ab zu melden, das habe ich mich nicht getraut - aber zum TÜV bin ich damit gefahren, bin ohne Mängel durchgekommen und habe sie danach umgemeldet - kein Problem und auch keinerlei Strafen.
Und dieses Jahr habe ich meinen Trabi mit 10 Monaten überzogenen TÜV

geTÜVt - auch kein Problem.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 11:52
von samasaphan
Abmelden ohne HU (TÜV) kein Problem.
Abstellen im nichtöffentlichen Verkehrsraum (Privatgrund) ebenfalls Null Problemo.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 11:54
von calenberger
Beim abmelden passiert rein gar nichts. Das ist problemlos.
Neuer TÜV: Ich würde mir einen Termin schriftlich geben lassen und auf direkten Weg dorthin fahren. Schreiben mitnehmen. Natürlich nicht 3 Wochen vor dem Termin

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 12:16
von thesoph
Danke für die Antworten. Ich gehe eigentlich auch davon aus, das in den genannten Fälle keine Bußgelder drohen sollten.
Nur habe ich mal von einen Fall gelesen, wo es bei einem auf Privatgrund (!) abgestellten Fahrzeug ohne TÜV Ärger gab.
Vor ein paar Jahren habe ich mal wegen Umzug ein Motorrad ohne TÜV umgemeldet, da wurde mir aufm Bürgeramt ein Bußgeld angedroht (sollte an die zuständige Stelle weitergeleitet werden - wer auch immer das sein soll). Dann kam aber nie mehr was.
Daher bin ich etwas unsicher und wollte mal eure MEinungen / Erfahrungen hören.
Danke und Gruß
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 12:38
von RenéBAR
Wenn Du das betreffende Fahrzeug mit dem Trailer zur HU fährst, schraub das Nummernschild ab.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 12:41
von ENRICO
samasaphan hat geschrieben:................................
Abstellen im nichtöffentlichen Verkehrsraum (Privatgrund) ebenfalls Null Problemo.
Das mit dem Privatgrund ist nicht ganz richtig!
Gemäß
§ 29 StvZO ist ein zulassungspflichtiges und angemeldetes Fahrzeug HU-Pflichtig
Es ist nicht unüblich, dass bei polizeilichen Feststellungen eines zugelassenen Fahrzeuges auf privatem Grund, ohne gültige HU Sanktionen durchgeführt werden. Also Vorsicht!
Es gab schon Fälle, wo auf Anhängern transportierte KFZ ohne TÜV bestraft wurden. Und ein Bußgeld von 75 € + 1 Punkt ist nicht zu verachten. Also bei mehrjährig abgelaufenener HU immer die amtlichen Kennzeichen ,,verstecken".
Das Bußgeld wäre sogar fällig, wenn die MZ im Wohnzimmer (angemeldet/ohne gültige HU) steht.
Wer es nicht glaubt, lese den o.g. § 29 StVZO so lange bis er es kappiert hat

.
Die Sache ist ziemlich hart, aber die Realität ist eben so
Im übrigen sagt die Prüfstelle oder die Zulassungsstelle (beim Abmelden) nichts zur Überziehung. Die Kassieren ja auch bloß.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 12:45
von Nordmann 0815
Es existiert wohl so ein Gesetz, das es verbietet abgemeldete KFZ zu lagern. Vor, ich glaube, 10 Jahren (+-) ging ein mæchtiger Aufschrei durch die Oldieszene. Man muss(te) wohl einen Nachweis ueber die Fachgerechte Entsorgung bringen. Nix da mit ET-Spendern...
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:01
von Mainzer
Nordmann 0815 hat geschrieben:Es existiert wohl so ein Gesetz, das es verbietet abgemeldete KFZ zu lagern. Vor, ich glaube, 10 Jahren (+-) ging ein mæchtiger Aufschrei durch die Oldieszene. Man muss(te) wohl einen Nachweis ueber die Fachgerechte Entsorgung bringen. Nix da mit ET-Spendern...
Du kannst ein Fahrzeug abmelden und lagern solange du willst. Den Unterschied zwischen "vorübergehend abgemeldet" und "endgülzig abgemeldet" gibt es nicht mehr. Anders sieht es aus, wenn man ein Fahrzeug anmelden will, für das eigentlich ein Verwertungsnachweis vorliegt. Dann wird es schwierig...

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:11
von samasaphan
ENRICO hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:................................
Abstellen im nichtöffentlichen Verkehrsraum (Privatgrund) ebenfalls Null Problemo.
Das mit dem Privatgrund ist nicht ganz richtig!
Gemäß
§ 29 StvZO ist ein zulassungspflichtiges und angemeldetes Fahrzeug HU-Pflichtig
Es ist nicht unüblich, dass bei polizeilichen Feststellungen eines zugelassenen Fahrzeuges auf privatem Grund, ohne gültige HU Sanktionen durchgeführt werden. Also Vorsicht!
Es gab schon Fälle, wo auf Anhängern transportierte KFZ ohne TÜV bestraft wurden. Und ein Bußgeld von 75 € + 1 Punkt ist nicht zu verachten. Also bei mehrjährig abgelaufenener HU immer die amtlichen Kennzeichen ,,verstecken".
Das Bußgeld wäre sogar fällig, wenn die MZ im Wohnzimmer (angemeldet/ohne gültige HU) steht.
Wer es nicht glaubt, lese den o.g. § 29 StVZO so lange bis er es kappiert hat

.
Die Sache ist ziemlich hart, aber die Realität ist eben so
Im übrigen sagt die Prüfstelle oder die Zulassungsstelle (beim Abmelden) nichts zur Überziehung. Die Kassieren ja auch bloß.
In der Realität trotzdem auf Privatgrund - entgegen § 29 StVZO - unproblematisch. Na klar muss nach Gesetz ein angemeldetes Kfz die gültige HU-Plakette haben, aber die Kontrolle - sprich das Betreten von Privateigentum - dazu ohne Verdacht rechtlich schwierig bis gewagt für die Polizei / OA.
Im Zweifelsfall hängst Du nen Lappen über das aKz oder baust es ab.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:15
von P-J
Mainzer hat geschrieben: ein Verwertungsnachweis
wird von der Zulassungsbehörde bei alten Fahrzeugen die nicht angemeldet sind gefordert, zumindest bei Privatleuten.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:18
von Martin H.
thesoph hat geschrieben:Vor ein paar Jahren habe ich mal wegen Umzug ein Motorrad ohne TÜV umgemeldet, da wurde mir aufm Bürgeramt ein Bußgeld angedroht (sollte an die zuständige Stelle weitergeleitet werden - wer auch immer das sein soll).

Wundert mich jetzt etwas; ich dachte, ohne gültigen TÜV meldet das zuständige Landratsamt nicht um. Hatte ich mal mit einem Auto, mußte erst zusehen, daß ich den TÜV erneuere (es ging nur um ein paar Tage, aber da war das Lra. eisern).
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:19
von Dieter
Sehe ich genau so. Laut § 29 StVZO
http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8958114 muss! ein angemeldetes Fahrzeug eine gültige HU haben. Egal wo es sich befindet. In Bayern hat mal jemand ein nettes Schreiben erhalten, nachdem er seinen Roller ohne gültige HU abgemeldet hat, da er schon ein paar Jahre zerlegt im Regal lag. Da wurde das Fehlen der HU weitergemeldet. Hoffen wir dass das Ausnahmen bleiben. Solche Meldung sind Gott sei Dank selten. Wenn ich ein Fahrzeug mit längerer abgelaufener HU transportiere, würde ich auch das Kennzeichen abschrauben, damit es nicht so schnell auffällt.
Nirgends steht etwas davon, dass ein Fahrzeug nur eine HU/AU braucht wenn es sich im öffentlichen Straßenverkehr. Also gibt es diese Ausnahme auch nicht. Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, ist eine HU erforderlich.
Gruß
Dieter
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:29
von Maddin1
EVT schreibt der Bruder ja mal was dazu, der hatte eine recht langwierige angelegenheit dementsprechend mit der Ordnungsamt.
Da kam letztlichg bei raus, solange das Fahrzeug parkt und eine Umweltgefahr darstellt ist es egal, das Bußgelder nur erhoben werden dürfen wenn das Fahrzeug im Geltungsbvereich der STVO angetroffen wird.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:45
von thesoph
Dieter hat geschrieben:In Bayern hat mal jemand ein nettes Schreiben erhalten, nachdem er seinen Roller ohne gültige HU abgemeldet hat, da er schon ein paar Jahre zerlegt im Regal lag. Da wurde das Fehlen der HU weitergemeldet. Hoffen wir dass das Ausnahmen bleiben.
Das ist der Punkt. HU erneuern vor dem Abmelden oder nicht? 40€ für die HU + Arbeitsaufwand und auf der sicherer Seite sein oder aber 75€ + 1 Punkt riskieren...
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 13:51
von koerperklaus90
Wenn du dir so unsicher bist, dann frag bei deiner Zulassungsstelle nach.
Ich habe schon drei mal Fahrzeuge ohne gültige HU problemlos abgemeldet.
Oftmals ist es besser, wenn man nicht so viel nachfragt, sondern einfach macht.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 14:18
von CJ
Also ich hatte mir zu dem Thema das mal abgespeichert. Ob es da inzwischen neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung gibt weiß ich aber nicht.
OLG Koblenz, Beschluß vom 17.04.1996- Aktenzeichen 2 Ss 101/96
„Bei der sogenannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zur Überwachung des verkehrssicheren Zustandes eines Kraftfahrzeuges ist es anerkannten Rechts, daß die Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung die Vorführpflicht des Halters nicht berührt. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. Anknüpfungspunkt für die Vorführungspflicht des Halters ist nicht die tatsächliche Benutzung des Fahrzeuges, sondern der Umstand, daß das Fahrzeug durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich zugelassen ist (vgl. Jagusch/Hentschel, aaO, Rdn. 20 zu § 29 StVZO m.w.N.“
In der Praxis hab ich noch nicht gehört, dass es beim Abmelden, oder bei der HU dann zur Verhängung von Bußgeldern kam.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 15:31
von MZ ES 175
Zumindest hier in Gera und damit sicher auch bei dir, benötigst du eine gültige HU um ein Fahrzeug wieder anzumelden.
Wegen abgemeldeten Fahrzeugen: wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand ( nur sehr schwer vom Gehweg einzusehen, von der Straße gar nicht ) auch ein Bußgeld bekommen.

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 16:56
von CJ
MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des angegebenen Zeitraumes eben nicht zugelassen ist

. Dann wäre doch auch das Bußgeld nicht zulässig, oder? Oder stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, also nicht Privatgrundstück?
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 20:36
von samasaphan
MZ ES 175 hat geschrieben:Zumindest hier in Gera und damit sicher auch bei dir, benötigst du eine gültige HU um ein Fahrzeug wieder anzumelden.
Wegen abgemeldeten Fahrzeugen: wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand ( nur sehr schwer vom Gehweg einzusehen, von der Straße gar nicht ) auch ein Bußgeld bekommen.

Hier wird auch eine gültige HU verlangt:
http://maerkisch-oderland.de/cms/front_ ... ?idart=887
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 20:45
von MZ ES 175
CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des angegebenen Zeitraumes eben nicht zugelassen ist

. Dann wäre doch auch das Bußgeld nicht zulässig, oder? Oder stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, also nicht Privatgrundstück?
Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 20:49
von samasaphan
MZ ES 175 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des angegebenen Zeitraumes eben nicht zugelassen ist

. Dann wäre doch auch das Bußgeld nicht zulässig, oder? Oder stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, also nicht Privatgrundstück?
Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
Sprichwort: Gott weiss alles, der Nachbar alles besser...

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 21:26
von CJ
MZ ES 175 hat geschrieben:Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
Also gab`s das Bußgeld wegen des Abstellens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum? Das wäre aber nicht neu. Ob das zu sehen ist, oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle. Oder stand das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück und gab es das Bußgeld wegen der abgelaufenen HU, trotz "Nichtzulassung" wegen des Saisonkennzeichens?
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
16. November 2014 23:09
von oldiekurt
Auch ein privater Stellplatz kann im öffentlichen Verkehrsraum liegen:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oe ... erkehr.phpEin Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt grundsätzlich als zugelassen, auch außerhalb des eingetragenen "Betriebszeitraumes".
FZV §9: "Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden."
Zur HU bei abgemeldeten Fahrzeugen: §29 StVZO verpflichtet den Fahrzeughalter zur HU, das ist der, der auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als solcher eingetragen ist, d.h. ohne Zulassung gibt es auch keinen Halter !
Alles auch nachzulesen in der FZV § 14.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 05:21
von CJ
oldiekurt hat geschrieben:Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt grundsätzlich als zugelassen, auch außerhalb des eingetragenen "Betriebszeitraumes".
Wieder was gelernt. Danke!
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 08:09
von der garst
Es ist immer wieder erschreckend wie kleinkariert dieser Staat ist.
Aber es muss ja alles schön seine Ordnung haben und für alles und jeden gibt es Gesetzte, und wo es keine gibt werden welche geschaffen.
Super-Rechtsstaatsballon.
In der Praxis hab ich das noch nicht erlebt.
Klar wird die HU beim Prüfverein teurer wenn man mit seinem Fahrzeug ein paar Monate überzieht.
Allerdingsber solange das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, oder lange abgemeldet war, habe ich die Erfahrung gemacht, das man auch beim Prüfverein nur die normale Gebühr, ohne Aufschläge zahlt. Ebenso bleibt der Amtsschimmel meist locker es sei denn er riecht Vorsatz, hat einen wirklich miesen Tag, oder sitzt jemandem gegenüber der ihn wirklich unfreundlich angeht..... Also immer schön freundlich bleiben

Nur wer sein Fahrzeug monatelang drüber fährt und nicht zur HU vorführt wird ernsthaft bestraft, da es dann um Vorsatz geht.
Zumeist kommt die Strafe aber nicht durch den Prüfverein, der ja nur ein paar Euro draufschlägt, sondern über Politessen und Ordnungsbeamte denen die abgelaufene Plakette auffällt.
Ich würde mich erstmal nicht verrückt machen deswegen, auch Sachbearbeiter am Schalter sind nur Menschen die ne 5 mal gerade sein lassen und einem freundlichen Gegenüber will man selten etwas böses....
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 14:38
von hecht1970
Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 14:59
von Martin H.
hecht1970 hat geschrieben:Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit

Dann wären auch die ganzen Motorradabdeckplanen ja illegal, da deren Verwendung eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde... und nicht jeder hat so eine, die hinten transparent ist, damit man das Kennzeichen erkennen kann.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 15:09
von RT-Tilo
Ich hatte dieses Jahr die RT 125/3 mit dem fälligen April-TÜV total vergesen ...

bin dann im
August demütig zum "blauen Mann" gepilgert, habe 8,75 € Verzugszinsen bezahlt und den neuen
Kleber nach einer kleinen "Standpauke" erhalten. Nun muß ich zwar immer im Sommer zum TÜV,
aber das ist ja das kleinere Übel daran ...

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 15:17
von samasaphan
hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 15:39
von hecht1970
samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Der zweite Abschnitt meines Beitrages bezog sich auf die Fahrt zur HU... wahrscheinlich hätte ich das deutlicher schreiben müssen. Und was die Abdeckplanen betrifft: Ich wüßte keinen Fall, wo so etwas zu einer Anzeige geführt hätte. Ich bin selbst Polizist und jeden Tag draußen auf der Straße. Wir haben da wirklich was Besseres zu tun als Erbsen zu zählen, glaubt mir...
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 15:52
von samasaphan
hecht1970 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Der zweite Abschnitt meines Beitrages bezog sich auf die Fahrt zur HU... wahrscheinlich hätte ich das deutlicher schreiben müssen. Und was die Abdeckplanen betrifft: Ich wüßte keinen Fall, wo so etwas zu einer Anzeige geführt hätte. Ich bin selbst Polizist und jeden Tag draußen auf der Straße. Wir haben da wirklich was Besseres zu tun als Erbsen zu zählen, glaubt mir...
Das stimmt wohl und geht mir hier als Polizist in Berlin nicht anders - aber es wurde ja hier fein ausdiskutiert. Sozusagen akedemischer Natur..

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 16:13
von hecht1970
samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Der zweite Abschnitt meines Beitrages bezog sich auf die Fahrt zur HU... wahrscheinlich hätte ich das deutlicher schreiben müssen. Und was die Abdeckplanen betrifft: Ich wüßte keinen Fall, wo so etwas zu einer Anzeige geführt hätte. Ich bin selbst Polizist und jeden Tag draußen auf der Straße. Wir haben da wirklich was Besseres zu tun als Erbsen zu zählen, glaubt mir...
Das stimmt wohl und geht mir hier als Polizist in Berlin nicht anders - aber es wurde ja hier fein ausdiskutiert. Sozusagen akedemischer Natur..

So isses, lieber Kollege...
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 18:18
von der garst
Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
als Ordnungsbeamter aber eher nicht.
Die fahren den ganzen Tag rum und schauen auf alles und jeden um die Haushaltskasse zu füllen.
Und dvon denen gibts jede Menge.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 18:21
von P-J
der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
Das mag in der Stadt so sein, hier auf dem Land ist das anders,
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 21:13
von Andreas
Du brauchst die doch nicht. Regelst doch alles alleine.

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
17. November 2014 22:28
von Egon Damm
Die Herren von der Rennleitung haben ein gemeinsames Ergebnis gefunden. Der Frederöffner hat seine Fragen
auch beantwortet bekommen. Ich habe ein Fahrzeug mit Warmduscherkennzeichen. Das steht im Sommer auf
unserem Grundstück für jeden sichtbar ohne Kennzeichen. Die hängen in der Werkstatt an der Wand, damit diese
nicht gestohlen werden.
Wie blöd oder bequem ist es, ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abzustellen und 5 Jahre lang das Kennzeichen
dranzulassen.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 12:49
von hecht1970
der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
als Ordnungsbeamter aber eher nicht.
Die fahren den ganzen Tag rum und schauen auf alles und jeden um die Haushaltskasse zu füllen.
Und dvon denen gibts jede Menge.
Ich habe einfach nur versucht, die gestellte Frage rechtlich korrekt nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Ordnungsbeamter bin ich nicht und für diese Leute kann ich auch nichts. Ich habe meine eigene Auffassung zu diesen Leuten und die geht an der Meinung von "der garst" gar nicht so weit vorbei.
P-J hat geschrieben:der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
Das mag in der Stadt so sein, hier auf dem Land ist das anders,
Ich versehe meinen Dienst auf einem Landrevier. Und ich zähle trotzdem keine Erbsen. Wenn wir keine Leute haben und dadurch Engpässe entstehen (die es zweifellos gibt), solltest Du Dich bei der Politik bedanken, die unseren Verein schon seit Jahren ausblutet...
Egon Damm hat geschrieben:Die Herren von der Rennleitung haben ein gemeinsames Ergebnis gefunden. Der Frederöffner hat seine Fragen
auch beantwortet bekommen. Ich habe ein Fahrzeug mit Warmduscherkennzeichen. Das steht im Sommer auf
unserem Grundstück für jeden sichtbar ohne Kennzeichen. Die hängen in der Werkstatt an der Wand, damit diese
nicht gestohlen werden.
Wie blöd oder bequem ist es, ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abzustellen und 5 Jahre lang das Kennzeichen
dranzulassen.
Da hast Du was falsch verstanden. Ob Du auf dem Privatgrundstück das Kennzeichen dranläßt oder nicht ist ziemlich buggy.
Gruß von der Rennleitung.
Andreas hat geschrieben:Du brauchst die doch nicht. Regelst doch alles alleine.

Hehe... gute Antwort.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 13:18
von MZ ES 175
CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
Also gab`s das Bußgeld wegen des Abstellens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum? Das wäre aber nicht neu. Ob das zu sehen ist, oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle. Oder stand das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück und gab es das Bußgeld wegen der abgelaufenen HU, trotz "Nichtzulassung" wegen des Saisonkennzeichens?
Fahrzeug stand auf einem Privatgrundstück. War ein Winterdienstfahrzeug mit Saison von 11-03 und gültiger HU. Also kein öffentlicher Verkehrsraum.
Bitte beim Thema bzw. der Eingangsfrage bleiben!!!
Martin H.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 13:30
von hiha
hecht1970 hat geschrieben:Da hast Du was falsch verstanden. Ob Du auf dem Privatgrundstück das Kennzeichen dranläßt oder nicht ist ziemlich buggy.
Nein, ist es definitiv nicht. Es gibt genug belegte Fälle die das Gegenteil beweisen, und Richtersprüche dazu gibts auch. Wenn Du das nicht ahndest ist das lieb von Dir, aber Du hast genug depperte Kollegen die mit dem Fernglas an der Grundstücksgrenze genau auf sowas spechten.
Gruß
Hans
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 13:43
von hecht1970
hiha hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Da hast Du was falsch verstanden. Ob Du auf dem Privatgrundstück das Kennzeichen dranläßt oder nicht ist ziemlich buggy.
Nein, ist es definitiv nicht. Es gibt genug belegte Fälle die das Gegenteil beweisen, und Richtersprüche dazu gibts auch. Wenn Du das nicht ahndest ist das lieb von Dir, aber Du hast genug depperte Kollegen die mit dem Fernglas an der Grundstücksgrenze genau auf sowas spechten.
Gruß
Hans
Solcherart Kollegen sind dann wirklich deppert. Zum Glück ist mir keiner davon persönlich bekannt. Mir ist unverständlich, wo diese Leute ihre Ausbildung gemacht haben... einschließlich der Richter, die sowas noch legitimieren. Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht recht vorstellen.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 14:56
von MZ ES 175
Genau. Und auf der anderen Seite gibts Leute die ihr altes Auto einfach ohne Kennzeichen auf der Straße abstellen und denen passiert nichts.

ein Mitbewohner hat das auch einfach gemacht und da bei dem anscheinlich nichts zu holen ist, ist außer einigen gelben Briefen bisher absolut nichts passiert.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 16:33
von EmmasPapa
MZ ES 175 hat geschrieben:Genau. Und auf der anderen Seite gibts Leute die ihr altes Auto einfach ohne Kennzeichen auf der Straße abstellen und denen passiert nichts.

ein Mitbewohner hat das auch einfach gemacht und da bei dem anscheinlich nichts zu holen ist, ist außer einigen gelben Briefen bisher absolut nichts passiert.
Na, den Inhalt der "gelben" Briefe möchte ich nicht bekommen. Und für den besagten Nachbarn bleiben diese Briefe gewiss nicht folgenlos. Die Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen.......und nicht gezahlte Bußgelder können z.B. auch mit Erzwingungshaft durchgesetzt werden, aber wenn man nichts zu verlieren hat, dann ist das wohl auch schon egal.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 21:02
von der garst
...wer nichts mehr hat, dem nimmt man die Freiheit....
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
18. November 2014 22:31
von MZ ES 175
Bei dem wundert mich eh nichts mehr. Die Karre steht ja auch immernoch dort rum. Sonst wirste doch auch schneller abgeschleppt als man kucken kann, aber hier

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
19. November 2014 09:30
von Enz-Zett
hecht1970 hat geschrieben:Mir ist unverständlich, wo diese Leute ihre Ausbildung gemacht haben... einschließlich der Richter, die sowas noch legitimieren.
Vielleicht haben sie ja gerade ihre Ausbildung gemacht. Die eben besagt, dass jedes zugelassene Fahrzeug regelmäßig zur technischen Überprüfung muss, egal wo es sich befindet und ob es genutzt wird oder nicht. Das braucht doch ein Richter auch nicht "legitimieren", oder?
Ganz nebenbei - auf dem Privatgrundstück und von der Straße aus nicht einsehbar kann auch zu wenig sein. Wenn z.B. die Haustüre hinterm Haus ist und man von dort aus den Garten / Schuppen / ... einsehen kann und das Kennzeichen erkennen kann.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
19. November 2014 16:19
von hecht1970
Enz-Zett hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Mir ist unverständlich, wo diese Leute ihre Ausbildung gemacht haben... einschließlich der Richter, die sowas noch legitimieren.
Vielleicht haben sie ja gerade ihre Ausbildung gemacht. Die eben besagt, dass jedes zugelassene Fahrzeug regelmäßig zur technischen Überprüfung muss, egal wo es sich befindet und ob es genutzt wird oder nicht. Das braucht doch ein Richter auch nicht "legitimieren", oder?
Ganz nebenbei - auf dem Privatgrundstück und von der Straße aus nicht einsehbar kann auch zu wenig sein. Wenn z.B. die Haustüre hinterm Haus ist und man von dort aus den Garten / Schuppen / ... einsehen kann und das Kennzeichen erkennen kann.
Jaaa....
es gibt natürlich immer wieder Leute, die es besser wissen. Darum noch mal ein paar Worte dazu. Die Begehung eines Verkehrsverstoßes jedweder Art erfordert als Tatort den sog. öffentlichen Verkehrsraum. Das sind definitionsgemäß alle Straßen, Wege, Plätze und Flächen mit wegerechtlicher Widmung, die zur allgemeinen Nutzung tatsächlich offenstehen. Ein Privatgrundstück gehört da wohl nicht dazu. Demzufolge sollte das Ahnden derartiger Verstöße bei einem Fahrzeug, welches auf Privatgrund steht (egal ob von außen einsehbar oder nicht) tabu sein.
Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
19. November 2014 20:34
von Enz-Zett
Sollte ... welch frommer Wunsch. Ist es aber nicht.
Aber es ist ganz ok, wenn möglichst viele Behördenangehörige einen solchen Wissensstand haben wie Du

Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Verfasst:
20. November 2014 06:54
von hiha
hecht1970 hat geschrieben:Die Begehung eines Verkehrsverstoßes jedweder Art erfordert als Tatort den sog. öffentlichen Verkehrsraum. Das sind definitionsgemäß alle Straßen, Wege, Plätze und Flächen mit wegerechtlicher Widmung, die zur allgemeinen Nutzung tatsächlich offenstehen. Ein Privatgrundstück gehört da wohl nicht dazu. Demzufolge sollte das Ahnden derartiger Verstöße bei einem Fahrzeug, welches auf Privatgrund steht (egal ob von außen einsehbar oder nicht) tabu sein.
Betroffen von obigem Fall war ein gut befreundeter Motorradler und Verkehrsrechtsanwalt. Der hat auch gemeint, dass das ja nicht sein könne. Frag mich nicht nach dem genauen Paragraphen, aber man kann rechtlich nicht dran rütteln. Gleiches gilt für Landratsämter/Zulassungsstellen, die beim Abmelden den lange abgelaufenen TüV weitergemeldet haben, (das wäre m.W.damals sogar Dienstanweisung gewesen, die meisten haben sich aber widersetzt!) und der ehemalige Halter gestraft wurde. Offensichtlich handelt es sich also nicht um einen Tatort eines Verkehrsverstoßes, sondern um ein anderes, nicht verhehrsrechtliches Vergehen. Was meinst Du warum ich drei zugelassene Motorräder nicht fahrbereit rumstehen habe, mich aber nicht traue sie abzumelden?
Gruß
Hans