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biebsch666 hat geschrieben:Das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandelt.
Eigene Erfahrung...
biebsch666 hat geschrieben:Das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandelt.
Eigene Erfahrung...
Cly1M hat geschrieben:Hallo, stehe da jetzt auch im Regen,war heute wegen Sondereintragung beim TÜV und habe dort nach Abnehme zwecks Zulassung für ein Mopped nach TÜV-Ablauf von 1994 gefragt, der( TÜV Sachverständige) hat gesagt das ist Sache der Zulassungstelle, wenn die ne Vollabnahme haben wollen,muss man die vorlegen oder die sagen ne HU reicht.Die von der Zulassungsstelle hat gesagt sie will ne VOllabnahme, weil der letzte TÜV 20 Jahre abgelaufen ist und die Abmeldung schon 13 Jahre her ist, jetzt stehe ich da.Weil habe ja auch nach 20 Jahren gar nicht mehr alle Unterlagen von dem Umbau und kann die auch nicht mehr bersorgen.
ronin hat geschrieben:Ach so, direkt für die Emme... Ich war jetzt irgendwie bei den Universalrücklichtern von der Tante, völlig falscher Film
-- Hinzugefügt: 26. Februar 2015 20:06 --Cly1M hat geschrieben:Hallo, stehe da jetzt auch im Regen,war heute wegen Sondereintragung beim TÜV und habe dort nach Abnehme zwecks Zulassung für ein Mopped nach TÜV-Ablauf von 1994 gefragt, der( TÜV Sachverständige) hat gesagt das ist Sache der Zulassungstelle, wenn die ne Vollabnahme haben wollen,muss man die vorlegen oder die sagen ne HU reicht.Die von der Zulassungsstelle hat gesagt sie will ne VOllabnahme, weil der letzte TÜV 20 Jahre abgelaufen ist und die Abmeldung schon 13 Jahre her ist, jetzt stehe ich da.Weil habe ja auch nach 20 Jahren gar nicht mehr alle Unterlagen von dem Umbau und kann die auch nicht mehr bersorgen.
Such dir ein anderes Bundesland Hier in NRW geht das immer ganz easy per HU. Verlässt sich der Prüfer nicht auf die eh schon eingetragenen Sachen im Brief? Dann müsste der ja nur abtippen...
Cly1M hat geschrieben:habe da ja Heute schon mal Nett vorgefühlt und wie eine Pussy rumgeheult.
ronin hat geschrieben: TS-Rahmen mit Papieren sind ja anscheinend doch recht rar.
Cly1M hat geschrieben:Ebay hat eigene Gesetze....... .Weißte doch
David_S hat geschrieben:Hallo,
ich habe für meine RT 125/3 einen Bundesdeutschen Fahrzeugbrief, ausgestellt 1997 bei Wiederzulassung nach §27 Abs. 7 StVZO, und einen Stilllegungsbeleg ("vorübergehend stillgelegt") von 2002. Sowie den letzten HU Bericht von 1999.
Jetzt wurde mir von einem Bekannten, der häufiger Oldtimer zum Prüfen bringt, gesagt das eine Vollabnahme fällig wäre, weil die letzte HU länger als 8 Jahre abgelaufen ist. Bisher dachte ich, dass eine Neuanmeldung mit vorhandenem Brief problemlos möglich ist und nur eine "normale" HU fällig ist. Was sind Eure Erfahrungen?
Gruß,
David
heizer2977 hat geschrieben:
In Goslar wo ich arbeite ,ist ja niedersachsen reicht der HU wisch und ich meine mein tüver auf arbeit hat mir zur Vollabnahme geraten, weil er schonmal nen kunden aus wernigerode hatte ,der wegen nur HU Probleme mit der Zulasung hatte.
David_S hat geschrieben:Alles klar?
David_S hat geschrieben:...
Nach der Verwaltungsvorschrift für die Zulassungsbehörden ist, wenn die Fahrzeug-
und Halterdaten im zentralen Fz-Register bereits gelöscht worden sind (i.d.R. >7
Jahre Stilllegung ) ODER ohne Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung
bzw. Bescheinigung über Einzelgenehmigung, ist eine Abnahme durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO gefordert. (§ 14 FZV Abs. 6
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html)
...
David_S hat geschrieben:Unter "Einzelgenehmigung" hätte ich jetzt nicht den KFZ Brief identifiziert... Aber wenn Du das sagst. ...
Sv-enB hat geschrieben:In Höxter läuft es so ab:
MZ 125/3 hat 125ccm, also kleines Kennzeichen. Habe ich für keine andere MZ bekommen.
Abmeldung ist egal wann, wenn Brief vorhanden, dann reicht HU. Durchgeführt letztes Jahr mit einer ETZ 251, welche 1995 abgemeldet wurde. Ich habe aber auch erst auf der Zulassungsstelle gefragt.
David_S hat geschrieben:Und wo ich einmal dabei bin, werde ich auch gleich nochmal wegen des kleinen Schildes für die 125er nachfragen. Dann habe ich es quasi amtlich.
David_S hat geschrieben:Mal ne ganz andere Frage, wie bewegt Ihr Eure Motorräder eingentlich zur Prüfstelle?
Ich habe keinen Hänger, und auch keine AHK an meinem Auto...
Holt ihr euch dafür extra Überführungskennzeichen?
Svidhurr hat geschrieben:David_S hat geschrieben:Und wo ich einmal dabei bin, werde ich auch gleich nochmal wegen des kleinen Schildes für die 125er nachfragen. Dann habe ich es quasi amtlich.
in Altenburg leider nicht mehr möglich
Die vergeben nur noch die neuen Schilder.
Andreas hat geschrieben:Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.
Svidhurr hat geschrieben:
Tja, ohne AHK und Anhänger - da musste wohl ein gelbes Kennzeichen holen
ABER braucht man nicht neuerdings eine gültige HU für ein Ü-Kennzeichen
ETZChris hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.
Als es noch die 80km/h Drosselung gab, was das kleine Kennzeichen das sichtbare Erkennungsmerkmal für die Drosselung!
Meine ETZ125 hatte ein großes Kennzeichen. Wobei die auch als Motorrad und nicht als Kleinkraftrad zugelassen war.
Andreas hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Grade die kleinen Kennzeichen sind doch explizit den 125ern vorbehalten.
Als es noch die 80km/h Drosselung gab, was das kleine Kennzeichen das sichtbare Erkennungsmerkmal für die Drosselung!
Meine ETZ125 hatte ein großes Kennzeichen. Wobei die auch als Motorrad und nicht als Kleinkraftrad zugelassen war.
Jo, aber die 80 km/h-Regelung gibt es nicht mehr und demzufolge bekommen alle 125er das kleine Kennzeichen (zumindest hier in SG).
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