von heizer2977 » 21. März 2015 21:19
Seit schlagmichttot wieviel Jahren gilt der EU-Fahrzeugschein als Abmeldebescheinigung . Im EU-Fahzeugschein steht auch mehr drin als im EU-Brief ,deshalb wollte die gute Dame das Ding auch haben ,weil ihr sonst ne Menge Daten zur Ausstellung der neuen Papiere gefehlt hätten.Bei Verlust des Scheins hilft nur ne eideststattliche Erklärung des Verlustes . Wobei da noch der zwischen bereits zugelassen und abgemeldet zu unterscheiden ist. Wenn die Daten nicht mehr im Register sind und man nur den EU brief hat hilft nur ein Vollgutachten oder ece Übereinstimmungsbescheinigung. Bei nem alten BRD brief ist der Schein unwichtig ,da er meißt eingezogen wurde und sowiso alles im Brief steht was wichtig ist.
Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
Anhänger: Oldiewohnwagen Continent 320sb
Hp 350 neu aufgebaut