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Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:06
von BastiL
War heute mit meiner TS 250 beim TÜV, alles in Ordnung! Danach bin ich mit der Fuhre direkt zur Zulassungsstelle, 15 Minuten gewartet, gefühlte 10 Sekunden im Raum geblieben. Fahrzeugschein fehlt :evil: . Den brauchen wir sagte die freundliche Dame, ohne den geht nix! Also TÜV Bericht, Fahrzeugbrief und EVB Nummer wieder eingesteckt und ab nach Hause. Die Begründung ist mir nicht ganz schlüssig, "Ich muss das Ding hier sichten und durch das System ziehen!!!! Fragen sie nochmal nach wo das Teil ist, sonst bekommen wir Probleme, der KFZ Brief reicht mir nicht". Kaufvertrag und KFZ Brief beeindruckte die Dame nicht im geringsten. Die Maschine war vom Vorbesitzer 2009 abgemeldet worden, das sagte auch ihr Computer. Naja nach einen Telefonat bekam ich den Schein am Nachmittag, also zurück zum Amt, und innerhalb von 15 Minuten war die Fuhre angemeldet.

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:20
von David_S
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, wird doch der Fahrzeugschein eingezogen, oder? Wie soll man den denn dann haben?

David

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:20
von Schumi1
Und was ist nun mit dem alten Fahrzeugschein gemacht worden?

Gruß Schumi.

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:34
von Guesi
David_S hat geschrieben:Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, wird doch der Fahrzeugschein eingezogen, oder? Wie soll man den denn dann haben?

David

Seit einigen Jahren bekommt man bei der Abmeldung den FZ Schein wieder ausgehändigt.

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:35
von BastiL
Wurde eingezogen :evil: :gruebel:

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:37
von Maik80
Der Fahrzeugschein wird doch entwertet und ist der Ersatz für die alte grüne Abmeldebescheinigung ?

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:43
von David_S
Achso, das wusste ich gar nicht. Meine RT wurde 2002 vorübergehend stillgelegt, da gabs noch den grünen Wisch...

David

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:50
von Schumi1
BastiL hat geschrieben:Wurde eingezogen :evil: :gruebel:

Dann weißt du doch warum sie ihn unbedingt haben wollten. :wink:

Gruß Schumi.

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 20. März 2015 05:14
von wernermewes
Hatte ich auch schon :x
Du musst eine Verlustmeldung schreiben, dass Du das Teil verloren hast :ja:
Eine Eidesstattliche Erklärung und es sollte funktionieren :ja:

Re: Ohne Fahrzeugschein in HVL keine Zulassung

BeitragVerfasst: 21. März 2015 21:19
von heizer2977
Seit schlagmichttot wieviel Jahren gilt der EU-Fahrzeugschein als Abmeldebescheinigung . Im EU-Fahzeugschein steht auch mehr drin als im EU-Brief ,deshalb wollte die gute Dame das Ding auch haben ,weil ihr sonst ne Menge Daten zur Ausstellung der neuen Papiere gefehlt hätten.Bei Verlust des Scheins hilft nur ne eideststattliche Erklärung des Verlustes . Wobei da noch der zwischen bereits zugelassen und abgemeldet zu unterscheiden ist. Wenn die Daten nicht mehr im Register sind und man nur den EU brief hat hilft nur ein Vollgutachten oder ece Übereinstimmungsbescheinigung. Bei nem alten BRD brief ist der Schein unwichtig ,da er meißt eingezogen wurde und sowiso alles im Brief steht was wichtig ist.