von Robert K. G. » 29. März 2015 00:10
Überhaupt keine Milchmädchenrechnung!
Ein Beiwagen ist ein Anbauteil. Und Anbauteile sind immer gesondert zu versichern. Insbesondere wenn nicht zwischen Solo und Gespann in den Schlüsselnummern unterschieden wird. Das ist bei Gespannen mit KTA Betriebserlaubnis der Fall. In der BRD hatte dagegen selbst das ETZ Gespann eine eigene Schlüsselnummer...
Insofern: Man muss der Versicherung in der Teilkasko schon explizit sagen dass man ein Gespann hat. Und ja, eventuell kann es dann teurer werden.
Gruß
Robert
OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr. Fuhrpark:MZ 125/3 (Bj. 1959)
, Junak M 10 (Bj. 1963)
, MZ TS 125 (Bj. 1976)
, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985)
, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011)
, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986)
Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.