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"Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 17:51
von eichy
Hat da einer Ahnung und kann was konstruktives mir erklären:
Ich habe heute einen "Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV oder §21 (i.V.m. 19 Abs. 2) StVZO"
für die Erteilung einer Betriebserlaubniss nach §21 StVZO ausgefüllt. Kostet 39,50.
Warum muß ich dies, wenn doch im "Gutachten (welches ich dalassen musste) zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO" mein TÜVer neben der Fahrzeugbeschreibung vermerkt hat, "Fahrzeug enspricht ABE Nr. 5654, Typschl. 122**
Jetzt wollen die auch noch Bilder und ich solle vielleicht Ende der Woche nochmal vorbeikommen (und Wartemärkchen ziehen und wieder ne halbe Stunde warten)
Also wieso die Schikane?
Oder ist das der normale "Amtsweg"?
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis

Verfasst:
2. April 2015 18:27
von jemxt
Das ist bei uns nicht üblich.
Ich habe vorher nichts Ausfüllen und Löhnen müssen.
Mit dem Teil zur DEKRA, Abnahme §21, Bericht erhalten, bezahlt und dann zur Zulassungsstelle.
Zulassung erfolgte ohne Probleme.
Eventuell ist es bei Euch im Kreis noch komplizierter als Anderswo.?
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis

Verfasst:
2. April 2015 18:29
von Pneumant
eichy hat geschrieben:Hat da einer Ahnung und kann was konstruktives mir erklären:
..... Kostet 39,50.
Die Antwort hast Du ja schon selbst gegeben...
...
eichy hat geschrieben:Also wieso die Schikane?
Oder ist das der normale "Amtsweg"?
Nach meinem Empfinden IST Schikane oft der normale Amtsweg
Grüße,
Wolfram
PS: vielleicht war das nicht wirklich konstruktiv, aber ich habe in letzter schon den Eindruck, dass unsere Bürokratie immer bekloppter wird.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis

Verfasst:
2. April 2015 20:25
von der garst
Google mal Bündelungsbehörde. Hatte auch schon das Vergnügen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis

Verfasst:
2. April 2015 20:36
von eichy
Hat nix mit BB zu tun, die gilt in HG auch nicht.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 20:57
von daniel_f
Wo hast du den Antrag denn ausgefüllt? Auf der Zulassungsstelle? Da geht man bei uns einfach hin. Das einzige, was ich dort ausfüllen mußte (am Montag diese Woche), war das Formular mit den Kontodaten für die Kfz-Steuer. Hatte §21-Unterlagen und Brief das Fahrzeuges zum Anmelden mit. Für §21 wurde nichts extra berechnet, hab gerade nochmal auf die Rechnung geschaut.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 21:20
von eichy
Wo, wenn nicht auf der Zulassung zulassen? Brief hab ich nicht, ist ja ne 125er. Also KKR.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 21:29
von Maddin1
Ganz einfach, wohnst du nicht in Hessen?
Da wissen wir doch inzwichen das da alles getan wird um die anmeldung/Prüfung von nicht Neufahrzeugen zu unterbinden.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 21:37
von Andreas
eichy hat geschrieben:Wo, wenn nicht auf der Zulassung zulassen? Brief hab ich nicht, ist ja ne 125er. Also KKR.
Mir dünkt da was ...
125er bekommen doch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief), sondern lediglich eine ABE.
Demzufolge - wenn Du die nicht hast - muß die Einzelbetriebserlaubniss beantragt werden.
Die Angaben aus der 21er Prüfung werden dann dort eingetragen (anstatt im Brief).
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
2. April 2015 22:40
von CJ
Andreas hat geschrieben:eichy hat geschrieben:Wo, wenn nicht auf der Zulassung zulassen? Brief hab ich nicht, ist ja ne 125er. Also KKR.
Mir dünkt da was ...
125er bekommen doch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief), sondern lediglich eine ABE.
Demzufolge - wenn Du die nicht hast - muß die Einzelbetriebserlaubniss beantragt werden.
Die Angaben aus der 21er Prüfung werden dann dort eingetragen (anstatt im Brief).
Also 125 sind Leichtkrafträder und keine Kleinkrafträder. Diese sind zulassungsfrei, aber kennzeichnungspflichtig. Das hat aber nichts mit der von dir beantragten Betriebserlaubnis zu tun.
Was verwirrt, ist das der Prüfer dir bescheinigt
"Fahrzeug enspricht ABE Nr. 5654, Typschl. 122**. Wenn es für den Fahrzeugtyp also eine ABE gibt, wozu dann eine Einzelbetriebserlaubnis?
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
3. April 2015 09:31
von eichy
Frage nicht in diesem Zussammenhang: Es ist eine 125. Kleines Kennzeichen.. Kein Brief (weiss ich, Andreas.)...
Aber: Das Teil(chen) ist mit 90Km/h angegeben. Ändert das was? Ist's jetzt ein Motorrad?
Wenn die mir ein grosses Nummernschild aufschwatzen ist vom Reflektor nix mehr zu sehen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
3. April 2015 10:26
von Andreas
Die 80 km/h Regelung gibt es nicht mehr. Mein 125er Aprilia-Roller hatte lt. Papieren irgendwas knapp über 100 km/h eingetragen und hat trotzdem ein kleines Kennzeichen bekommen. Weil er halt ein 125er war/ist.
Aber wie immer .... jedes StVA sieht das womöglich anders ....
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
3. April 2015 11:07
von ronin
Andreas hat geschrieben:eichy hat geschrieben:Wo, wenn nicht auf der Zulassung zulassen? Brief hab ich nicht, ist ja ne 125er. Also KKR.
Mir dünkt da was ...
125er bekommen doch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief), sondern lediglich eine ABE.
Demzufolge - wenn Du die nicht hast - muß die Einzelbetriebserlaubniss beantragt werden.
Die Angaben aus der 21er Prüfung werden dann dort eingetragen (anstatt im Brief).
Halt stop, so nicht korrekt. Meine RT hat Teil eins und zwei. Nur die 50er bekommen keine Zulassungsbescheinigungen.
Edit @ Eichy: Wenn LKR im Gutachten steht gibts immer das "kleine Kennzeichen", geht nicht mehr nach Höchstgeschwindigkeit, sondern nach
Leistung und Leistungsgewicht
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
3. April 2015 17:40
von CJ
ronin hat geschrieben:...Meine RT hat Teil eins und zwei. Nur die 50er bekommen keine Zulassungsbescheinigungen...
Deine RT ist trotzdem nicht zulassungspflichtig, sondern nur kennzeichnungspflichtig. Auf Antrag wird sie natürlich zugelassen.
Du
kannst auch eine 50er zulassen und kriegst dann ein Kennzeichen und den Teil II, obwohl die Geräte noch nicht mal der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
3. April 2015 22:32
von oldiekurt
[/quote]Edit @ Eichy: Wenn LKR im Gutachten steht gibts immer das "kleine Kennzeichen", geht nicht mehr nach Höchstgeschwindigkeit, sondern nach
Leistung und Leistungsgewicht[/quote]
Falsch, ein LKR kann ich mit verschiedenen Kennzeichen zulassen, verkleinertes zweizeiliges, normales zweizeiliges, Kraftradkennzeichen und sogar einzeiliges PKW-Kennzeichen, ganz nach Wunsch. Meine LKR (Saxon Sportstar, Simson 125) sind mit Kraftradkennzeichen (180x200) zugelassen, weil die viel besser ranpassen als die LKR- Kennzeichen.
https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C ... penElement
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
7. April 2015 19:54
von eichy
Ich war heut nochmal bei dem netten Mann von der Zulassung.
Der meinte, der TÜV könne gar kein Gutachten erteilen. Also erstellen tut wohl der TÜV und genehmigen dann der Halbgott. Dem hab ich heut auch noch ein paar Bilder gegeben. Wollt er haben. Nun warte ich auf seine Entscheidung. Er meinte noch, ich solle froh sein, das ich keine Bündelungsbehörde bräuchte. Was wohl stimmt in HG und MKK.
Hab ich mir alles etwas einfacher vorgestellt. Beim Wintergespann ging's ohne irgendwelche Schikanen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
10. April 2015 20:53
von eichy
Heute war der grosse Tag. Wieder was gelernt: Man kann auf der Zulassung noch soviel Gutachten und ABEs anschleppen. Die Zulassung interessiert sich nicht für den TÜV. Das sind Halbgötter die das Gutachten "erteilen". Immerhin durft heute ich 2x hin, denn man wollte die Rahmennummer kontrollieren bevor man die Stempel aufs Schild klebt.
Kleine Runde gedreht, aber..
Der Tank leckt.
Die Lima wird heiß wie Sau und stinkt
Ein Kupferwurm: Zündung aus=LKL an. Zündung an=LKL aus.
Die Kupplung dreht durch.
Die Gabel federt kaum.
A Bikers work is never done....
Hallo Waldi: Wir kommen uns "näher" (aber nur weil CZ453 in HG besetzt war):
c.jpg
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 17:11
von Treibstoff
eichy hat geschrieben:... Immerhin durft heute ich 2x hin, denn man wollte die Rahmennummer kontrollieren bevor man die Stempel aufs Schild klebt...

Was dämlicheres fällt denen auf der Zulassung auch nicht ein.
U.a dafür, daß die Rahmennummer stimmt, hast Du beim TÜV Kohle berappen müssen. Der TÜV hat das geprüft!
Ich wäre dort auf der Zulassung nicht abgetreten, um noch ein zweites mal anzutanzen.
Zulassung gefälligst beim ersten Erscheinen, wenn die nötigen Unterlagen alle vorhanden waren.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 17:38
von eichy
Der meinte, ich solle noch froh sein, dass in HG keine Bündelungsbehörde noch ihren Segen geben muß.
-- Hinzugefügt: 11. Apr 2015 18:39 --
In 2-3Jahren wenn meine /0 fertig ist, halt ich dem einen original DDR Brief unter die Nase und sag:Machmal...
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 18:32
von Egon Damm
ich rege mich nicht mehr über eine Behörde auf. Bevor ich was von denen will, frage ich diese.
Und das die Zulassungsstelle die Identität prüfen muss ist richtig. Der TÜV macht das doch auch.
Aber sag mal Eichy, ist das das Moped, wo du zum richten von dem Rahmen mit dem Gabelstapler
drüber/draufgefahren bist.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 19:22
von Andreas
Egon Damm hat geschrieben:Und das die Zulassungsstelle die Identität prüfen muss ist richtig. Der TÜV macht das doch auch.
Und das muß auch vollkommen reichen wenn der TÜV das macht!
Man stelle sich vor, ich würde bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (damit das KFZ überhaupt zugelassen werden kann!) jedes Mal die Richtigkeit eines Gutachtens eines a.a.S. In Frage stellen und meine Kunden bitten, mit den Fahrzeugen doch erst einmal vorzufahren, um die FIN überprüfen zu können. Landwirte, Schausteller, Schwertransporte ....
Das würde ich 5 mal machen, dann hätte ich einen Petitionsausschuß im Landtag, der sich ausführlich damit beschäftigt, ob ich noch alle Latten am Zaun habe ....
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 20:13
von luckyluke2
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 21:13
von Egon Damm
im Prinzip ist die Idendität nur zu prüfen, wenn keine andere Prüfung stattgefunden hat, oder diese
älter ist wie 3 Monate und oder das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt.
So wurde es mir mal gesagt.
In Sachen Bündelungsbehörde kann ich folgendes berichten: Das Straßenverkehrswesen wird neu
strukturiert. Darunter fallen alle Straßenverkehrsämter, Straßenmeistereien, Straßenplanung, Bau,
Unterhaltung. Das betrifft alle Kreis/Landes und Bundesstraßen. Alle Zulassungsstellen werden
dieser Behörde ebenfalls zugeordnet. Bislang musste jede Gemeine/Stadt/Kreis Personal usw. aus
eigener Tasche bezahlen, weil hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Bundesverkehrsamtes getätigt werden.
Es kann ja nicht sein, das ein Landkreis zum Beispiel hier der Vogelsbergkreis 4 Zulassungsstellen
mit Räumlichkeiten und Personal unterhält und von den Einwohnern finanziert wird.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 21:20
von Maddin1
Egon, das das in anderen Bundesländern auch so kommen wird erzählst du uns schon seit jahren, und, nix passiert....
Ich glaube weiter daran eure Landesregierung dreht einfach frei....
Aber Andreas sein einfall mit dem Peditionsausschuß ist gut, das wäre eine überlegung wert....
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 21:46
von Egon Damm
Maddin1 hat geschrieben:Egon, das das in anderen Bundesländern auch so kommen wird erzählst du uns schon seit jahren, und, nix passiert....
Ich glaube weiter daran eure Landesregierung dreht einfach frei....
Aber Andreas sein einfall mit dem Peditionsausschuß ist gut, das wäre eine überlegung wert....
Doch Maddin1.
Wir hatten 2 Straßenverkehrsämter die beide das Gleiche gemacht haben. Das eine Amt plant und
das andere auch. Beide können nicht miteinander.
Ja, Hessen hat aufgepasst und erwirtschaftet Gelder für andere Bundesländer für den Länderfinanzausgleich
damit zum Beispiel im Osten investiert werden kann.
Ich sehe nicht ein, das ich durch meine Abgaben an die Gemeinde Personalkosten usw. bezahlen soll,
weil diese Personen Bundesaufgaben erledigen. Das Gleiche ist mit den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten.
Die Gemeinden/Städte und Kreise müssen die Unterhaltung tragen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 21:52
von Maddin1
Egon, das ist doch quatsch was du da erzählst....
Eure Bündelungsbehörde kostet, nix weiter....
Hier im osten ist es gang und gäbe das es pro landkreis und somit zulassungsbezirk eine zulassungsstelle gibt. Fals es doch mal noch eine aussenstelle gibt, dann hat die in der woche nur ein paar stunden auf....
Und all die sind einer großen behörde in pro Land unterstellt, und das seit 1990....
Also nix mit neuzeitlich und co.
Ihr last euch einfach nur auf der nase rumtanzen....
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
11. April 2015 22:06
von Egon Damm
stimmt Maddin1. Die Bündelungsbehörde wir vom Bund unterhalten. Die Gelder kommen
aus der KFZ-Steuer.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 06:32
von eichy
Egon, alter BBB (BündelungsBehördenBefürworter) vielleicht macht die BBB ja Sinn. Damit so Halbgötter die auf der Zulassung sind, damit nicht ganz abdrehn.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 14:58
von Treibstoff
Egon Damm hat geschrieben:...In 2-3Jahren wenn meine /0 fertig ist, halt ich dem einen original DDR Brief unter die Nase und sag:Machmal...
Viel Spaß dabei. Ich kämpfe gerade mit etwas ähnlichem.
Die Zulassungsstelle hat's mir erstmal verweigert unter Berufung auf alte Kommentierungen von Gesetzestexten und verwaltungsinterne Richtlinien.
Mein Vorhaben wäre danach nicht zulässig. Im Gesetz steht aber drin, daß mein Anliegen durchaus zulässig ist.
Nachdem ich die Gesetzespassagen an die zuständige Sachgebietsleiterin übermittelt hatte, wurde mir mitgeteilt, daß wegen meines Anliegens
eine nochmalige Prüfung erfolgt. Dies würde aber einige Tage dauern. Ich vermute mal, Sie muß sich bei Ihrer übergeordneten Stelle informieren.
Egon Damm hat geschrieben:...Und das die Zulassungsstelle die Identität prüfen muss ist richtig...
Falsch. Diese Prüfung hat der TÜV für das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO" bereits kostenpflichtig erledigt.
Ich stimme hier voll mit Andreas überein, wenn er meint, daß die Prüfung durch den TÜV reichen muß.
Den Herrschaften von der Zulassung würde ich die Kosten für die erneute (unnötige) Vorsprache beim Amt mit Vorführung des Fahrzeuges in Rechnung stellen.
Egon Damm hat geschrieben:...
Aber sag mal Eichy, ist das das Moped, wo du zum richten von dem Rahmen mit dem Gabelstapler
drüber/draufgefahren bist.

Na dann eichy, erzähl mal.

Egon Damm hat geschrieben:...
Ich sehe nicht ein, das ich durch meine Abgaben an die Gemeinde Personalkosten usw. bezahlen soll,
weil diese Personen Bundesaufgaben erledigen. Das Gleiche ist mit den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten.
Die Gemeinden/Städte und Kreise müssen die Unterhaltung tragen.
Egon, ist doch letztlich Latte, aus welchem Topf es nun kommt.
Wenn der Bund die Sachen selbst bezahlt, dann steigen die Steuern und Du mußt trotzdem Deinen Obulus entrichten.
Maddin1 hat geschrieben:...
Hier im osten ist es gang und gäbe das es pro landkreis und somit zulassungsbezirk eine zulassungsstelle gibt. Fals es doch mal noch eine aussenstelle gibt, dann hat die in der woche nur ein paar stunden auf....

Stimmt nicht ganz. Das
Sachgebiet Kfz-Zulassung meines Landkreises unterhält 2 vollwertige Zulassungsstellen sowie eine Außenstelle als Online-Ausgabeschalter. Hängt wohl aber auch damit zusammen, daß hier im Rahmen der Kreisreform 3 Landkreise zusammengelegt wurden.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 16:15
von derwolf1303
Auch nicht ganz richtig mit der Identitätsprüfung, der Sachverständige ob nun beim Vollgutachten oder bei der HU oder bei was auch immer muss die Identität des FZG. prüfen, soweit richtig.
Da die Zulassungsstelle aber "der Herr" des Zulassungsverfahrens ist, kann sie nach eigenem Ermessen die Identitätsprüfung nochmals durch Vorführen wiederholen...
Gruß Wolfram
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 18:56
von Egon Damm
soooooooo einfach ist das mit den Zulassungsstellen nicht. Es ist sehr wohl sehr wichtig wer die
Kosten trägt. Ich sehe nicht ein, das unsere Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern, eine volle Stelle
von dem Geld der Bürger welches die Gemeinde an Grundsteuer usw. bekommt, bezahlt. Das sind
hoheitliche Aufgaben die aus dem KFZ-Steuertopf bezahlt werden müssen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 19:12
von eichy

Ähm, ja, es ist die CZ dessen Rahmen ich mit dem Gabelstapler wieder gerichtet hab.

Was auch geklappt hat, ich kann sogar einwandfrei und gerade freihändig fahren. Der Stapler wiegt 5,5Tonnen. Was anderes: Das Teil ist mit 90Km/h angegeben. Ich war jetzt 2x auf der Autobahn, leichte Steigung und Gegenwind. Da komm ich auf 55 Km/h höchstens. Überhaupt, mit 7 beschleunigungsfreien PS ist man zwar nicht illegal unterwegs, aber zum Abschuß freigegeben. Und klotzen tun die in ihren Blechkäfigen auch wie doof.
Als ob ich ne Panne hätte. Dabei ists Vollgas

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 19:34
von Pneumant
eichy hat geschrieben::oops: Ähm, ja, es ist die CZ dessen Rahmen ich mit dem Gabelstapler wieder gerichtet hab.

Uiuiuihhh...

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 19:39
von Treibstoff
derwolf1303 hat geschrieben:...
Da die Zulassungsstelle aber "der Herr" des Zulassungsverfahrens ist, kann sie nach eigenem Ermessen die Identitätsprüfung nochmals durch Vorführen wiederholen...
Ja ne, is klar, die auf der Zulassungsstelle schauen ja mit anderen Augen als die aaS/aaP von TÜV/Dekra/GTÜ... Da können die dann schonmal eine völlig andere Nummer am Fahrgestell entziffern, als der Prüfer.
Wenn das so weitergeht, können wir uns ja dann wohl darauf vorbereiten, daß die Zulassungsstellen in Zukunft auch noch einen eigenen Kfz-Sachverständigen beschäftigen werden, um vor der Zulassung noch zu überprüfen, ob das Fahrzeug trotz vorgelegtem gültigen HU-Prüfprotokoll auch wirklich verkehrs- und betriebssicher ist. Schließlich sind sie ja "Herr" des Zulassungsverfahrens und können nach eigenem Ermessen...

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß die Zulassungsstellen nicht einfach so Schalten und Walten können, wie sie wollen.
Wenn eine erneute Identitätsprüfung durch Vorführung, dann aber nur bei begründetem Verdacht (z.B. eines Betruges oder was auch immer).
Aber nicht, weil der Schalterfuzzi Gott spielen und den Bürger, von dem er letztlich bezahlt wird, schikanieren will.
Und was anderes ist es in den allermeisten Fällen nunmal nicht.
Bleibt nur eins: Armes Deutschland. Du wirst an den Bürokraten nochmal kaputt gehen.
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 19:50
von Andreas
Wo Du recht hast, hast Du recht ...
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 20:38
von derwolf1303
In Berlin gibt es, soweit ich weiß, eine Filiale mit eigener Prüfbahn...
Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
12. April 2015 22:53
von Treibstoff
derwolf1303 hat geschrieben:In Berlin gibt es, soweit ich weiß, eine Filiale mit eigener Prüfbahn...

Wolfram, das ist jetzt nicht Dein Ernst. Isses also wirklich schon losgegangen?

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
13. April 2015 06:04
von Andreas
Wer prüft denn da?
Die kurz nach der Ausbildung stehende Schalterdame im kurzen schwarzen oder der kurz vor der Rente stehende Godfather himself, also der Zulassungsstellenleiter?
In Krankheits- und Urlaubszeiten kann ja dann der Bote oder der Springer aus der Beihilfe den Job übernehmen ....

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
13. April 2015 06:40
von luckyluke2
Andreas , you made my day ...

Jetzt brauch ich den Gegenfred nicht mehr...

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
13. April 2015 10:58
von Treibstoff
Andreas hat geschrieben:Wer prüft denn da?
Die kurz nach der Ausbildung stehende Schalterdame im kurzen schwarzen ...


Deswegen würde ich glatt dahin fahren, nur um mal zu

Aber eigentlich doch nicht, aus dem Alter ist man raus.

Re: "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis"

Verfasst:
14. April 2015 05:41
von derwolf1303
Fahr mal nach Zossen, da arbeitet einer der war früher im Industriewerk Ludwigsfelde innerbetrieblicher Teilefahrer, kam nach der Wende als ABM nach Zossen, so als Mädchen für alles, und nun ist er dort der Technikpapst... Das gab schon reichlich Streit...
Gruß Wolfram