2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

Moderator: Moderatoren

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Enz-Zett » 8. Mai 2015 12:45

Ich kann mich an einen Fall erinnern, da waren faktisch zwei VW Golf mit der gleichen FIN zugelassen. Wie das möglich war - k.A., vielleicht lag es an der räumlich großen Distanz. Aufgeflogen ist es erst durch irgend einen Vorfall, dann wurden beide Fahrzeuge und Fahrzeughalter vorgeladen. Was das Endergebnis war, hab ich nicht mehr mitbekommen. Aber hätte es diesen Vorfall nicht gegeben, wären die noch lange gleichzeitig durch die Lande gefahren.
Ob das heute mit den vollvernetzten Zulassungsstellen noch möglich ist, wage ich stark zu bezweifeln.

Anyway, auch wenn man eine relativ hohe Sicherheit nur bei Neufahrzeugen hat* - ich persönlich lass lieber die Finger von Fahrzeugen mit unvollständiger Dokumentation und lückenhafter Historie.

* Nicht mal bei Neufahrzeugen hat man absolute Sicherheit. War erst vor wenigen Jahren, als in Tschechien bei einem Hochwasser ein Citroen-Autohaus abgesoffen war. Alle Autos kaputt, und als Versicherungsfall als Totalschaden abgerechnet. Ein findiger Händler hat die "Schrottautos" aufgekauft, komplett gereinigt und als EU-Neufahrzeuge in Deutschland verkauft. Das böse Erwachen kam nicht bei der Zulassung, sondern erst als einer der Käufer bei Citroen eine Inspektion machen lassen wollte. Beim Abgleich der FIN wurde das Fahrzeug als eigentlich gar nicht mehr existent identifiziert. Es wurde dann auf Betreiben von Citroen umgehend eingezogen, stillgelegt und verschrottet, der Fahrzeugbesitzer durfte sich auf eigene Rechnung mit dem Verkäufer streiten.
Wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen.
Wer die Gegenwart versteht, kann die Zukunft gestalten.

Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 13.500km
Nun Standpark mit Getriebeschaden :-(
Reanimiert nach 9 Jahren - löppt! :-)
Enz-Zett

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2997
Themen: 177
Bilder: 80
Registriert: 17. Juni 2008 15:19
Wohnort: Schwerin

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2015 20:58

Auch das geht. Allerdings mit viel Aufwand. Auch dazu kann ich (in dem Fall leider aus eigener Erfahrung) was schreiben. Morgen Abend dann weiteres.
Bild
OT-Paragraphenreiter

Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
Sven Witzel

Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann
 
Beiträge: 8813
Themen: 127
Bilder: 35
Registriert: 25. März 2007 23:48
Wohnort: Herleshausen
Alter: 36

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Sven Witzel » 10. Mai 2015 12:56

So mal wieder was zum Thema...

Fangen wir mal bei der doppelt vergebenen FIN an.
Ich hatte das Vergnügen mal bei meiner ersten ES 150. Alles soweit durch, Vollabnahme etc. und dann auf der Zulassungsstelle wurde festgestellt, dass diese Nummer schon registriert ist. Hier war die Lösung auch die Eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers, dass dieser die Papiere verloren hat. Danach ging es mit der Zulassung dann. Es stellte sich in diesem Zusammenhang auch heraus, dass in der Zwischenzeit der Aufbietung die zweite FIN an einem Anhänger eingeschlagen war. Problem hierbei war schlichtweg, dass die beide aus der Zeit stammten als in der FIN nicht der Hersteller mitgeschlüsselt wurde.

Nun zum eigentlichen Thema.
Auf der einen Seite haben wir nun den verwaltungsrechtlichen Vorgang, auf der anderen Seite das Zivilrecht.
Dies kann, wie man merkt über einen sehr langen Zeitraum Ansprüche des ehemaligen Besitzers begründen.
Sprich es kann also tatsächlich vorkommen, dass ich mich nach einem Aufbau Ansprüchen ausgesetzt sehen könnte.
Aber auch hier sind Durchbrechungen möglich.

Und zwar de facto dann wenn Papiere ausgestellt wurden. Dann kann nämlich (gutgläubig) erworben werden.
Wie man das am besten anstellen könnte lasse ich mal dahingestellt, hierzu werde ich auch keine Fragen beantworten.

Kommen wir mal zu der strafrechtlichen Schiene.
Hinsichtlich des ursprünglichen Eigentümers dürfte zu seinen Gunsten der Diebstahl einer Betrachtung wert sein.
Hierbei beträgt die Verjährung 5 Jahre. Danach wird eigentlich auch nicht mehr weiter verfolgt -> sinnlos.

Hinsichtlich des Aufbauenden muss man immer die EV im Blick haben.
Diese ist strafbewährt - § 156 StGB

Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Also überlegen was man da so versichert.
Übrigens: nur weil man sich vom Vorbesitzer irgendwas bescheinigen lässt wird daraus noch keine eidesstattliche Versicherung - man selbst dürfte nämlich kaum eine zuständige Behörde sein. Allerdings kann man auch das dazu machen - wird oftmals bei Glaubhaftmachungen im einstweiligen Verfahren benutzt.
Bild
OT-Paragraphenreiter

Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
Sven Witzel

Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann
 
Beiträge: 8813
Themen: 127
Bilder: 35
Registriert: 25. März 2007 23:48
Wohnort: Herleshausen
Alter: 36

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Treibstoff » 12. Mai 2015 16:16

Hallo Sven,

danke erstmal für Deine Ausführungen. Nochmal zum Zivilrecht, Thema Durchbrechung.
Vor einigen Tagen gab's einen Beitrag im Fernsehen, wo ein Geschädigter auf einer Internetplattform das ihm vor Jahren geklaute Fahrzeug wiederentdeckt hat. Dieses hatte auch neue Papiere. Ein Anwalt sagte in dem Beitrag, daß es in Deutschland keine Möglichkeit gäbe, Diebesgut gutgläubig zu erwerben, egal wie und von wem erworben wurde. Demzufolge dürfte doch bei Diebesgut keine Durchbrechung möglich sein?
Gruß, Frank

Suche aktuell:
- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)

Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch
Treibstoff

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1660
Themen: 43
Bilder: 32
Registriert: 7. November 2013 09:32
Wohnort: Sachsen
Alter: 55

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon kt1040 » 12. Mai 2015 16:36

Treibstoff hat geschrieben:Hallo Sven,

danke erstmal für Deine Ausführungen. Nochmal zum Zivilrecht, Thema Durchbrechung.
Vor einigen Tagen gab's einen Beitrag im Fernsehen, wo ein Geschädigter auf einer Internetplattform das ihm vor Jahren geklaute Fahrzeug wiederentdeckt hat. Dieses hatte auch neue Papiere. Ein Anwalt sagte in dem Beitrag, daß es in Deutschland keine Möglichkeit gäbe, Diebesgut gutgläubig zu erwerben, egal wie und von wem erworben wurde. Demzufolge dürfte doch bei Diebesgut keine Durchbrechung möglich sein?


Moin, die Sendung habe ich auch gesehen, allerdings war hier das Thema, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit in Belgien verkauft und neue Papiere ausgestellt wurden. Anscheinend gibt es in Belgien andere rechtliche Gegebenheiten als hierzulande. Momentan ist das Fahrzeug sichergestellt, bis die Lage geklärt ist. Das der Anwalt des (ehemaligen) Besitzers äußert, das Diebesgut nicht gutgläubig erworben werden kann, ist doch wohl logisch, oder? Da würde ich nicht so viel drauf geben.
Every single life does matter!

Bild
Nr.: 67 bei den Rundlampen

"Herr von Bülow, Sie sind nicht krank, nur alt!"

Fuhrpark: auf 2 Rädern: MZ ES300/1963, IWL Berlin/1962, 2xMZ ES300 (Baustelle) 1964 IWL Berlin Baustelle/1960
auf 3 Rädern: MZ ES300 mit Superelastik/1964
auf 4 Rädern: Nissan Bluebird T12 2.0 SLX Hatchback (1987), Mercedes V250d (2015) das neue Arbeitstier
kt1040

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2825
Themen: 106
Bilder: 249
Registriert: 22. April 2011 16:16
Wohnort: Burgkunstadt
Alter: 57
Skype: kt1040

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Sven Witzel » 12. Mai 2015 17:25

Die Aussage kann nicht gutgläubig erworben werden ist insofern ersteinmal isoliert betrachtet richtig.
Der gutgläubige Erwerb ist aber auch nicht die einzige Art zu erwerben ;-)
Bild
OT-Paragraphenreiter

Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
Sven Witzel

Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann
 
Beiträge: 8813
Themen: 127
Bilder: 35
Registriert: 25. März 2007 23:48
Wohnort: Herleshausen
Alter: 36

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon flotter 3er » 12. Mai 2015 18:03

flotter 3er hat geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben: Ich hab mal flotter 3er per PN angeschrieben, er möchte sich hier mal äußern, wie es bei ihm gelaufen ist.
Ich finde es in seinen Themen jedenfalls nicht und seine einzelnen Beiträge zu durchforsten wäre zuviel Aufwand.


Nach dem Treffen.... Ist etwas ausführlicher, die Zeit habe ich nicht mehr - und du hast bisher falsch gelegen, Theorie und Praxis müssen nicht zwangsläufig miteinander zu tun haben.... :wink:


So, uralte Leiche wiederbelebt, lest mal den Fred dazu - gibt sicher einige neue Erkenntnisse....
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...

Fuhrpark: Viele....
flotter 3er
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer
 
Beiträge: 17018
Artikel: 2
Themen: 236
Bilder: 13
Registriert: 28. Februar 2006 12:53
Wohnort: Gransee
Alter: 62

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Treibstoff » 12. Mai 2015 20:02

Hallo Frank,

danke für den Link.
Werde ich mir mal zu Gemüte führen.
Zuletzt geändert von Treibstoff am 13. Mai 2015 06:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, Frank

Suche aktuell:
- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)

Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch
Treibstoff

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1660
Themen: 43
Bilder: 32
Registriert: 7. November 2013 09:32
Wohnort: Sachsen
Alter: 55

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Retroberto » 12. Mai 2015 20:26

Hab den verlinkten ganzen Fred gelesen....was für Odyssee, meine Güte... :shock:

Fuhrpark: MZ TS 150 "de luxe" Bj.81
MZ TS 250 Bj. 75
Retroberto

Benutzeravatar
 
Beiträge: 155
Themen: 4
Registriert: 22. November 2012 12:13
Wohnort: EE
Alter: 45

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Treibstoff » 12. Mai 2015 21:11

Frank,

hab mir die verlinkte Fredleiche :biggrin: mal durchgelesen.
Sowas wünscht man keinem.
Mir stellt sich nun aber immer noch die Frage, was wäre gewesen, wenn der Altbesitzer den Diebstahl mit einem wasserdichten Anzeigeprotokoll der Polizei hätte nachweisen können?
Gruß, Frank

Suche aktuell:
- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)

Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch
Treibstoff

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1660
Themen: 43
Bilder: 32
Registriert: 7. November 2013 09:32
Wohnort: Sachsen
Alter: 55

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon flotter 3er » 13. Mai 2015 11:44

Treibstoff hat geschrieben:Frank,

hab mir die verlinkte Fredleiche :biggrin: mal durchgelesen.
Sowas wünscht man keinem.
Mir stellt sich nun aber immer noch die Frage, was wäre gewesen, wenn der Altbesitzer den Diebstahl mit einem wasserdichten Anzeigeprotokoll der Polizei hätte nachweisen können?


Die Frage ist ganz leicht zu beantworten. Kann er nachweisen das es ein Diebstahl war (es sind ja auch tausend andere Sachen denkbar wie man an einen alten Brief kommt, ich habe hier auch noch ein paar alte Briefe...) wäre die Kiste weg und ich hätte mich mit dem Vorverkäufer rumschlagen dürfen. Strafrechtlich wäre ein Diebstahl verjährt, zivilrechlich nicht. Allerdings gibt es da noch die Nummer mit "ersitzen" nach 10 Jahren....
Inwieweit und von wem Wertausgleich zu zahlen wäre für die Restautaion entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings hätte er auch nur Anpsruch auf den Rahmen, da ich die Kiste aus Einzelteilen aufgebaut habe.
Aber nach 20 Jahren mit so einer Geschichte um die Ecke zu kommen - ohne jeglichen Beweis, das ist schon hart wie die Justiz damit umgegangen ist! Vor allem die Begründung für die nachträgliche Rechtfertigung der Beschlagnahme - darauf muss man erstmal kommen! :shock:
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...

Fuhrpark: Viele....
flotter 3er
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer
 
Beiträge: 17018
Artikel: 2
Themen: 236
Bilder: 13
Registriert: 28. Februar 2006 12:53
Wohnort: Gransee
Alter: 62

Re: 2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

Beitragvon Enz-Zett » 13. Mai 2015 23:42

Wenn es schon zwei Fahrzeuge mit gleicher FIN auf den Straßen geben kann - hier gibts auch die Chance auf dasselbe mit den Kennzeichen :rofl:
Wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen.
Wer die Gegenwart versteht, kann die Zukunft gestalten.

Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 13.500km
Nun Standpark mit Getriebeschaden :-(
Reanimiert nach 9 Jahren - löppt! :-)
Enz-Zett

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2997
Themen: 177
Bilder: 80
Registriert: 17. Juni 2008 15:19
Wohnort: Schwerin

Vorherige

Zurück zu Papierkram



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: kachelofen und 4 Gäste