2 Kfz-Briefe für eine Maschine - was nun?

So Foristi,
nachdem hier im Forum ja immer wieder das Thema 'Zulassung ohne Papiere' aktuell ist, mal folgende, angenommene Situation:
Eine Maschine wurde neu aufgebaut und der Rahmen stammt z.B. vom Teilemarkt, also ein Kaufvertrag für den Rahmen existiert nicht.
Oder es ist ein wirklicher 'Scheunenfund', wo auch keine Papiere und kein Kaufvertrag existieren.
Nun ist §21 durch und auf der Zulassungsstelle hat auch alles geklappt, also neue Papiere bekommen und das Möp wurde zugelassen.
Was aber passiert nun, wenn plötzlich einer Ansprüche anmeldet und er den alten, originalen DDR-Kfz-Brief vorweisen kann?
Letztlich müßte ja eigentlich der originale Kfz-Brief mehr zählen, als ein Ersatz-Kfz-Brief, was ja dann bedeuten würde, der Besitzer
des originalen Kfz-Briefes wäre der Verfügungsberechtigte über das Möp?
Wenn das so sein sollte, dann hat ja eigentlich jeder, der ein Fahrzeug ohne Papiere neu zugelassen hat, das Risiko, dieses Fahrzeug
wieder zu verlieren, wenn er den rechtmäßigen Erwerb nicht nachweisen kann.
nachdem hier im Forum ja immer wieder das Thema 'Zulassung ohne Papiere' aktuell ist, mal folgende, angenommene Situation:
Eine Maschine wurde neu aufgebaut und der Rahmen stammt z.B. vom Teilemarkt, also ein Kaufvertrag für den Rahmen existiert nicht.
Oder es ist ein wirklicher 'Scheunenfund', wo auch keine Papiere und kein Kaufvertrag existieren.
Nun ist §21 durch und auf der Zulassungsstelle hat auch alles geklappt, also neue Papiere bekommen und das Möp wurde zugelassen.
Was aber passiert nun, wenn plötzlich einer Ansprüche anmeldet und er den alten, originalen DDR-Kfz-Brief vorweisen kann?
Letztlich müßte ja eigentlich der originale Kfz-Brief mehr zählen, als ein Ersatz-Kfz-Brief, was ja dann bedeuten würde, der Besitzer
des originalen Kfz-Briefes wäre der Verfügungsberechtigte über das Möp?
Wenn das so sein sollte, dann hat ja eigentlich jeder, der ein Fahrzeug ohne Papiere neu zugelassen hat, das Risiko, dieses Fahrzeug
wieder zu verlieren, wenn er den rechtmäßigen Erwerb nicht nachweisen kann.