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ES 150/1 Zulassung mit Ersatzteilrahmen

BeitragVerfasst: 8. Juli 2015 19:07
von Dos
Hallo Zusammen!

Nur falls jemand mit den Informationen was anfangen kann hier mal meine kurze Erfahrungsgeschichte bei der Zulassung meiner ES 150/1 heute.

Also. Ich habe vor einer gefühlten Ewigkeit von meiner besseren Hälfte einen haufen Teile inklusive 3 Rahmen geschenkt bekommen. Daraus wurde bereits erfolgreich eine TS125 für meinen Schwiegervater zusammengebaut und vor 2 Jahren zugelassen. Da der Rahmen eine korrekte, nicht gesuchte Nummer aufwies, war das eigentlich recht "straight forward". Zum Tüv, §21 Abhnahme und gut.

Bei der ES war die Ausgangslage allerdings schwieriger. Hier war nur ein Ersatzteilrahmen vorhanden (FIN 916xxxx). Beim TÜV wurde sehr schnell Motor und Vergaser bestätigt. Beim Rahmen dauerte es allerdings einige Zeit bis Informationen gefunden wurden. Jetzt der interessante Part. Der Ersatzteilrahmen ist laut Auskunft für 150, 175 und 250er ES geeignet und Zulassungsfähig. Dem entsprechend konnte ich die MZ dann auch TÜVen (erfreulicher Weise ohne Mängel). Als Erstzulassung ist nun der 01.07.1971 eingetragen.
Morgen folgt nur noch eine Prüfung ob der Rahmen Eigentumsrechtlich bekannt ist.

Kostenpunkt beim TÜV Nord in NRW wegen zusätzlichem Aufwand und Vollabnahme dann übrigens ca 217€.

Es scheint also so, als wenn bei der Zentrale auch die Ersatzteilrahmen bekannt sind (zumindest einige davon), denn die Anfrage wurde lediglich mit der FIN gemacht. Ein Typenschild hat die ES nicht gehabt.

Das mit der Eignung für 175er und 250er Motoren kommt mir allerdings Spanisch vor. Ist das technisch überhaupt möglich den großen Motor in den kleinen Rahmen zu quetschen? Hat hier jemand so etwas mal gemacht?

Gruß
Micha

Re: ES 150/1 Zulassung mit Ersatzteilrahmen

BeitragVerfasst: 8. Juli 2015 19:54
von Dieter
Für sowas schaut man einfach in die Umbaurichtlinie von MZ. Da steht es konkret drin. Findest du auch irgenwo im Forum. Ich hab es auf dem Rechner. Hier der passende Auszug.


Ersatzrahmen.jpg


Es hat schon einen Grund das es unterschiedliche gibt. Genau wie du vermutest.

Gruß
Dieter

Re: ES 150/1 Zulassung mit Ersatzteilrahmen

BeitragVerfasst: 8. Juli 2015 20:51
von Dos
Genau. Die habe ich auch. Jetzt ist doch aber deutlich zu erkennen das dort alles was 910001 überschreitet für die 175er und 250er ist. Meiner ist n kleiner Rahmen, ist von der Nummer her aber für 175/1 und 250/1. Hätte ich eine 90xxxxx wäre mir das alles auch ziemlich einleuchtend. Aber deswegen halt auch die Frage ob so ein 250er Motor in eine 150er Aufnahme passt...

Re: ES 150/1 Zulassung mit Ersatzteilrahmen

BeitragVerfasst: 8. Juli 2015 21:31
von ultra80sw
Die grossen Motoren haben hinten die Befestigungen weiter auseinander.Der würde auch nicht passen wegem zu kurzem Unterzug.

Re: ES 150/1 Zulassung mit Ersatzteilrahmen

BeitragVerfasst: 9. Juli 2015 11:27
von lothar
Dos hat geschrieben:Es scheint also so, als wenn bei der Zentrale auch die Ersatzteilrahmen bekannt sind (zumindest einige davon), denn die Anfrage wurde lediglich mit der FIN gemacht. Ein Typenschild hat die ES nicht gehabt.

Das glaub ich kaum. Wir hatten das Thema ja schon paar mal in der Vergangenheit. Normalerweise kann ein Ersatzrahmen nur einen
vorhandenen außer Betrieb zu nehmenden anderen Serienrahmen ersetzen. Es darf ja nicht sein, dass aus Ersatzteilen außerhalb
einer fabriklmäßigen Serie neue Fahrzeuge entstehen. Dazu kommt, dass, wenn kein Brief eines Serienfahrzeuges umgeschrieben
wird, es sich um eine Erstzulassung handelt, die streng nach der heutigen Vorschriftenlage zu beurteilen ist. Demnach würde die ES mit einem
z.B. erhabenen Tankdeckel niemals eine (Erst-)Zulassung bekommen, ebenso glaube ich kaum, dass die Abgasanforderungen für 2015
erfüllbar wären. Aus eben diesen Gründen würde man heutzutage nicht mal eine ungebrauchte und noch nie angemeldete Serienmaschine
von MZ - so man sie denn in irgendeinem vergessenen Lager fände - auf die Straße bekommen.
Freu dich, dass die Ämter die Zulassung so lasch und nicht ganz gesetzeskonform durchgewunken haben. Das ist bei weitem nicht in
jedem Zulassungsbezirk in Deutschland so, also auch nicht verallgemeinerbar ...

Gruß
Lothar