IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

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IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Hafenpapst » 5. August 2015 17:15

Mahlzeit,

war gerade mit meinem original Brief von meinem Troll bei GTÜ und wollte mal wissen ob es da Probleme gibt, wenn ich den damit Tüven will. Er sagte das in diesem Fall nur eine 21er Abnahme gehen würde beim TÜV/Dekra, weil Fahrzeuge aus der ehem. DDR damals zwei Jahre Zeit hatten sich einen Deutschen Brief zu besorgen. Alle Fahrzeuge die das nicht gemacht haben müssen jetzt zur 21.... das war seine Info.

Ein Feund hat seine kleine ES vor kurzem auch mit original Papieren Tüven können, in einer Motorradwerkstatt wo der Sachverständiger einmal die Woche Abnahmen durchführt. Die Werkstatt hat aber Urlaub bis Ende August. Da kann ich jetzt nicht nachfragen.

Stimmt den die Aussage des Prüfers oder gibt es Hoffnung auf eine günstige Tüv- Abnahme?

Endlich ist mein Troll fertig für die Strasse... Wenn das Kennzeichen dran ist gibts n Bildchen.
Gruß Dennis

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon RenéBAR » 5. August 2015 17:43

Mit dem alten Brief bleibt Dir nur dir 21er Abnahme, die macht im Osten die Dekra und im Westen der TÜV.
Ich bezweifle, dass Dein Kumpel mit einem alten Brief nur eine normale HU machen lassen konnte, wird wohl eine 21er Abnahme
gewesen sein.........
Im Osten geht die Sonne auf.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Kai2014 » 5. August 2015 17:48

Ich war diese Woche mit der RT zur Vollabnahme (ohne Papiere) bei der Dekra. Das hat 62€ gekostet. Ich hatte nur ein paar ausgedruckte Daten dabei.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Hafenpapst » 5. August 2015 17:59

Also das mit meinen Kumpel ist kein Witz. Der war mit dem Brief auch vorher beim Tüv und die haben dem gesagt er könne überall sein Fahrzeug abnehmen lassen. Nur blöd wenn das die anderen Tüv Abnahme stellen nicht wissen.Die Es150 samt original Brief hatte er von mir gekauft und der war wie gesagt bei einem normalen Sachverständigen der in die Motorrad Werkstatt gekommen ist. Aber gut. Wenn so ist fahre ich morgen nach der Arbeit nochmal beim TÜV vorbei. In Münster kostet die 21 mit allem so um die 100. hatte schon ein paar mal das vergnügen. Normale Abnahme ca die Hälfte.
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Hafenpapst » 14. August 2015 17:11

So, leider hat die Zulassungsstelle diesmal die normale TÜV Abnahme verweigert.. Die wollen nicht das jetzt alle zwei Wochen jemand mit originalpapieren und einer normalen TÜV Abnahme da reinschneit. OK. Termin zur21 Abnahme ist jetzt am Montag. Der Prüfer will aber ggf. eine Geräusch Messung durchführen. Hat evtl. Jemand Daten für den troll oder ein Gutachten laut 21 was er mir zukommen lassen kann. Auf eine kostspielige Geräusch Messung habe ich so mal gar keinen Bock. Mein Gutachten von der Es150 findet ihr übrigens in der Datensammlung zur Wiederzulassung. ( für den Fall das jemand mal nach googlet).

Die Gutachten Nummer wäre auch schon hilfreich
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Andreas » 14. August 2015 17:34

Such Dir einen anderen, etwas engagierteren Prüfer. Bei meinem Berliner wollten sie auch eine Fahr- und Standgeräuschemessung machen. 300€.
Bei einer anderen Prüfstelle ging es dann auch plötzlich ohne.
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Lorchen » 14. August 2015 19:27

Solche Allüren scheint es nur im Westen zu geben. Mit dem DDR-Brief bist du fein raus. Abnahme nach §21 und fertig, nichts weiter.
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon schrauberschorsch » 14. August 2015 19:54

:idea: Du kannst ja mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob es dort schon einen Troll im Bestand gibt zu dem Geräuschwerte eingetragen sind...

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon ea2873 » 14. August 2015 20:50

Die Daten für MZ haben die in der Datenbank, für IWL könnte ich mir das auch vorstellen, schließlich haben die die Daten der KTA übernommen.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Andreas » 14. August 2015 21:21

Die Daten der KTA sind bei der Dekra hinterlegt. Darauf hat auch der TÜV Zugriff. Nur leider stehen da auch keine Geräuschwerte drin.

;-)
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon oldiekurt » 14. August 2015 22:03

Andreas hat geschrieben:Die Daten der KTA sind bei der Dekra hinterlegt. Darauf hat auch der TÜV Zugriff. Nur leider stehen da auch keine Geräuschwerte drin.

;-)

Stimmt nicht, Andreas.
Typschein Nr. 511 für TR 150, über argetp21 unter KTA-Genehmigungen Hersteller: Ludwigsfelde für jeden aaS abrufbar.
Die gemessenen Geräuschwerte stehen auf Seite 18 unter Meßergebnisse Pkt. 3.5

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Andreas » 14. August 2015 22:06

Echt? Ich habe die KTA des Berliners irgendwo auf dem Rechner. Da steht nix drin. Beim Troll weiß ich es nicht, aber wenn dem so ist, sollte das Problem der Geräuschmessung ja erledigt sein.
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Egon Damm » 14. August 2015 22:08

und wenn eine Angabe fehlt, lässt das System keine Zulassung zu. Ich habe ein Fahrzeug umgemeldet.
Es fehlten Länge Breite Höhe.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Andreas » 14. August 2015 22:09

Die sollten aber im Gutachten stehen.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Egon Damm » 14. August 2015 23:02

Andreas hat geschrieben:Die sollten aber im Gutachten stehen.

;-)



Andreas ich brauchte weder TÜV noch ein Gutachten. Ich wollte das zugelassene Fahrzeug einfach
nur ummelden.

Das PC-Programm auf den Zulassungsstellen ist knallhart. Fehlt etwas, wie Länge,Breite Höhe oder
wie oben berichtet, macht das System zu. Also keine Zulassung. Ich bin zu einem Gutachter gefahren
der mir die Daten bescheinigt hat.

Das sind sone Pflichtfelder wie bei einem Kauf im Internet.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon waldi » 14. August 2015 23:37

Ich verstehe das alles nicht so richtig, meine alte Quick Bj. 38 hat einfach eine Hu bekommen und dann bin ich mit dem originalen Brief und TÜV- Bericht zur Zulassung und fertig. Da war keine §21 Abnahme. Ist das mit der Zulassungsstelle Tageslaunen abhängig?

Lg. Mario
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Buddha » 15. August 2015 05:39

Das Thema gabs schon mal im Forum. Bei uns in MV sind sich die Zulassungsstellen auch nicht gerade einig. Unser Leiter der Zulassungsstelle sagt: normaler TÜV reicht wenn der TÜV den KTA Auszug beibringt und man ihn mit vorlegt "Kurzfassung". Ich glaube das seine Unterstellten im Amt nur zu faul sind Ihre Akten zu durchwühlen oder keine Ahnung haben das es sie überhaupt gibt. Also wie immer Ermessensfrage.
Ich hasse Elektrik. Ströme krabbeln immer da lang wo man nichts sieht und selbst nicht lang krabbeln kann. Und dann die Spannung, die steigt mit jeder Minute ob das was man tut von Erfolg gekrönt ist.

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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Andreas » 15. August 2015 08:59

Egon Damm hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Die sollten aber im Gutachten stehen.

;-)



Andreas ich brauchte weder TÜV noch ein Gutachten. Ich wollte das zugelassene Fahrzeug einfach
nur ummelden.

Das PC-Programm auf den Zulassungsstellen ist knallhart. Fehlt etwas, wie Länge,Breite Höhe oder
wie oben berichtet, macht das System zu. Also keine Zulassung. Ich bin zu einem Gutachter gefahren
der mir die Daten bescheinigt hat.

Das sind sone Pflichtfelder wie bei einem Kauf im Internet.


Achso, dann habe ich Dich missverstanden. Ich dachte, Du wolltest das Fahrzeug nach erfolgreicher 21er zulassen.
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Hafenpapst » 17. August 2015 18:03

Ich hatte das von deinem Problem bzw. deinem Prüfer für deinen Roller auch gelesen Andreas. Heute war 21er Termin den ich bei strömenden Regen war genommen habe. Er hat letzten Endes nur die Standgeräusche in den Daten gefunden. 83 Phon. Um die Fahrgeräusche zu messen hat er sein Messgerät geholt und das neben meinen Auspuff gehalten und ich sollte den Gashahn aufdrehen. Waren ganze 103 db. Eingetragen hat er in das Gutachten jetzt +100 :-) Hat mich letzten Endes aber auch nichts gekostet. Danach war ich mit dem Gutachten, dem original Brief und der Tüvbescheinigung zur Zulassungsstelle und wollte den Troll zulassen. Ich war ja vorher schon da um das KZ Kennzeichen zu holen. Als die meinen original Brief gesehen hatten fragten mich die Damen und Herren warum ich denn eine 21er Abnahme habe machen lassen. Mit dem original Brief hätte ich den Troll doch auch zulassen können. Ich glaube ich stehe im Wald. Da war ich doch vor einer Woche noch in der Werkstatt für die normale HU und da wurde mir das durch die Zulassungsstelle verweigert und jetzt diese Aussage. Ich könnte Ko****.

Nun gut. Ohne Mängel hat er den Troll durchgewunken. Das einzige, was er mir dann aber geschenkt hat war ein Reflektor für hinten. Ich versuchte Ihm zu erklären, dass da ein Reflektor integriert ist, wollte er aber nicht wahrhaben. Egal.. da hat er mir auf das Rücklichtglas mittig ein Reflektor draufgeklebt.

Schein wohl wirklich Tageslaunen abhängig zu sein Mario..

Mein 21er Gutachten stelle ich dann nach Absegnung der Bosse in die Datensammlung.

Da mach ich mir soviel Sorgen und am Ende ist doch alles gut.


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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon derJörn » 17. August 2015 18:47

wie doof ist denn dieser typ????? O.o
wenn er den reflektor mittig aufs rücklicht klebt sieht doch keiner mehr dein licht^^ also zumindest nur noch als kleinen rand....mach des lieber ab! die haben se ja nicht alle bei euch da drüben :D
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Re: IWL Troll Original Brief reicht nicht für Vollabnahme?

Beitragvon Lederclaus » 5. September 2015 13:13

Dennis, es sieht im Westen so aus:
Hast Du ein Fahrzeug mit westdeutschen Papieren und Abmeldebescheinigung (bzw abgeschnittenem oder entwertetem Fahrzeugschein bei der neuen Variante Papiere), kannst Du das Fahrzeug nach einer normalen HU (§29 StVZO) anmelden.
Und zwar inzwischen ohne zeitliche Begrenzung (früher 15, dann 18 Monate, dann 7 Jahre)
Ist das Fahrzeug nicht mit einem westdeutschen Papier ausgerüstet (also von irgendwoher stammend , auch alter DDR-Brief) , wird eine §21 Vollabnahme zur Wiederzulassung fällig.
Von daher hat der TÜV-Mensch richtig gehandelt und jemand auf der Zulassungsstelle irgendwas nicht mitgekriegt.
Also sei zufrieden, daß Du einen wohlwollenden Prüfer gefunden hast, der das Fahrzeug mit Augenmß geprüft hat.
Gute Fahrt und viel Spaß mit dem Troll!
ein Hamsterrad sieht nur von innen wie eine Leiter aus...

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