HEUREkaAuch wenn der thread sich inhaltlich "weiterentwickelt" hat, so habe ich ihn doch gestartet und will euch nun auch kurz vom Ergebnis meines gestrigen TÜV-Besuchs erzählen wie er sich so oder ähnlich zugetragen haben könnte.
Wie erwähnt ist die TS 125, die nun eine TS 150 ist, nach zwei Jahren "Bauzeit" fertig geworden und soll nun konsequetenterweise nach fast 20 Jahren Stillstand wieder auf die Staße.
Nein, ich bin kein Frevler, der eine seltene 125er kaltschnäuzig und ohne Herz in eine 150er umgebaut hat, ich war (und bin) der unerfahrene Depp, der das alles zum ersten Mal macht und der beim Kauf des "Scheunenfundes" aus Unwissenheit die Daten im KfZ-Brief (TS 125) nicht mit dem verbauten Motor (TS 150) abgeglichen hat
. Sei's drum... .
Der fast 1,5 stündige TÜV Besuch entwickelte sich zu einem Drama (oder sollte ich sagen "Doku-soap") im mehreren Akten und mit mehreren Akteuren:
Darsteller:
Der Prüfer
Die charmante Dame vom Empfang
Der Restaurator des Motorrades (in Personalunion mit dem Schreiber dieser Zeilen)
Der belustigte Freund des Restaurators
Der Tragödie erster Teil (Die Akteure betreten die Bühne und werden vorgestellt):Problemlose Anreise des Restaurators mit dem belustigen Freund und der nicht zugelassenen Emme auf'm Anhänger. Nach Anmeldung bei der charmanten Dame zum im Vorfeld vereinbarten Prüfungstermin und kurzer Wartezeit betritt der Hauptakteur (der Prüfer) die Bühne.
Der Restaurator (das bin dann wohl ich selbst) erklärt, dass augenscheinlich irgendetwas nach §21 benötigt werden würde (wegen des geänderten Motor) was zu einer prompten Reaktion des Prüfers führt "Oh Gott, das wird wohl ne längere Geschichte". Art und Attitüde, die dieser Reaktion innewohnten führen ungekehrt zu einer heranbrausenden Woge der Enttäuschung beim Restaurator verbunden mit der aufkeimenden Gewissheit, dass diese Abnahme nicht ganz glatt verlaufen würde. Verstärkt wird dieses Gefühl durch das Wissen des Restaurators, dass der Scheinwerfer nur Pi * Daumen eingestellt ist und die Verzögerungswirkung der Hinterradbremse sich in sehr überschaubaren Grenzen hält...
Nicht ganz sattelfest in der eigenen Gebührenordnung entwickelt sich zunächst ein lebhafter Disput zwischen Prüfer und der charmanten jungen Dame am Empfang, welche die Daten in den Computer eingeben soll und für das operative Einziehen der Gebühren zuständig ist (Originalzitat: "Was denn jetzt? Ich hab in einer viertel Stunde Feierabend"). Nach einigem Bebrüten einigen sich Prüfer und charmante Dame, dass wohl 154,70 € für eine Untersuchung §21ZO/§14FZuIV** zu berappen wären, was in der direkten Folge einen weiteren Hauptakteur, nämlich den Restaurator höchstselbst, unvermittelt auf die Bühne bringt...
Vorabinformationen, die der Restaurator (leider) in einer anderen TÜV-Filiale im gleichen Ort eingeholt hatte, ließen einen Gebührensatz von ca. 80 € erwarten, immerhin eine Diskrepanz von fast 80 € zum nun verhängten Gebührensatz.
Der Hinweis des Restaurators, dass ihm das doch recht komisch vorkäme wurde von der charmanten Dame gnadenlos abgeschmettert mit den Worten "Mit wem haben sie denn da gesprochen, die haben da keine Ahnung und erzählen immer irgendwas". Weiterhin könne ich ja, so es mir nicht passt, zur anderen TÜV-Filiale gehen (was faktisch aufgrund sparsam ausgelegter Öffnungszeiten einen Urlaubstag des Restaurators impliziert hätte und somit nicht die Option der ersten Wahl war). Und weiter monologisiert die charmante Dame: " Was ist denn nun? Ich bin seit heute morgen halb acht hier und will gleich Feierabend machen". Der Restaurator, nun bereits vollends demoralisiert und am Boden zerstört, fügt sich unter einem letzten Aufbäumen seinem Schicksal und stimmt der Zahlung der Gebühr zähneknirschend zu, nicht ohne jedoch darauf zu bestehen, dass die Rechtsgrundlage für diese Gebühr explizit auf der Quittung aufgeführt wird um spätere Reklamationen möglich zu machen. Die Reaktion des belustigten Freundes im Hintergrund auf das gebotene Szenario: Er ist belustigt. Die Reaktion des Prüfers: "Oh, jetzt müssen wir vorsichtig sein, da ist ein Kunde, der sich beschweren will". Hieraufhin leicht verunsichert sagt die charmante Dame: "Na ja, da gäb's schon noch ne andere Auswahlmöglichkeit hier im Computer, die wäre dann deutlich billiger. Aber wir nehmen immer die mit den zwei Sternchen, die andere Möglichkeit sieht irgendwie zu billig aus". Eine Nachfrage des Restaurators, wo denn der Unterschied läge zwischen den beiden Auswahlmöglichkeiten wurde kompetent und umfänglich beantwortet mit "Keine Ahnung, bei der einen sind zwei Sternchen dahinter, bei der anderen nur ein Sternchen)... .
Es bleibt also dabei; der Restaurotor überreicht der charmanten Dame desperat seine EC-Karte um die Abbuchung der Untersuchung nach §21ZO/§14 FZuIV** mit zwei Sternchen zu veranlassen und dem Prüfer die Gelegenheit zu geben, das zu tun, was er tun soll, namlich prüfen. In diesem Augenblick passiert das Unerwartete: Der Prüfer selbst interveniert. "Moment" schallt es durch den Raum und der Restaurator gefriert unvermittelt zur Eissäule. "Das Krad ist ja gar nicht zugelassen, da brauchen wir ja eine rote Nummer". Flugs und unvermittelt wird also von der charmanten Dame ein entsprechendes Kennzeichen aus dem virtuellen Hut gezaubert und die Rechnung des Restaurators steigt um weitere 15 € für das Ausstellen der Nummer. Gesamtsumme nun: 169,70 €. Kommentar von charmanter Dame und Prüfer: "Das müssen wir seit ersten vierten so machen". Kommentar des belustigten Freundes: Keiner, außer belustigt zu sein.
Der Tragödie zweiter Teil (Zwischenspiel am Schreibtisch des Prüfers):Nachdem nun also im ersten Teil die monetären Aspekte dieser Untersuchung, die es nach dem einhelligen Gefühl von Restaurator und seinem belustigen Freund noch nie zuvor gegeben zu haben scheint, umfassend und transparent geklärt waren, geht es nun darum, Art und Typ des Motorrades, sowie die durch den Restaurator herbeigeführten baulichen Veränderungen zu bewerten und aktenkundig zu machen. Die segenreiche Herstellerschlüsselnummer ist schnell entdeckt, so dass sich das Krad zweifelsfrei als ein Erzeugnis der Motorradwerke Zschopau identifizieren lässt. Schwieriger gestaltet sich nun die essentielle Suche nach dem konkreten Model... Die Datenbank des Prüfers scheint hier etwas ambivalent zu sein und nur mit Mühe gelingt es dem Restaurator darauf hinzuweisen, dass es sich ebensowenig um eine ES 150, als auch nicht um eine TS 250 und schon gar nicht um eine ETZ 150 handeln würde sondern, wie auch im KfZ-Brief ersichtlich, um eine TS 125, die nun mit einem TS 150 Motor ausgestattet ist. Weitere Nachfragen des Prüfers woher denn der Motor stamme und ob (und wie) der denn in die TS 125 passen würde wurden vom Restaurator dultsam im Rahmen eines mehrminütigen Pladoyers zurTypengeschichte der TS einschließlich Neckermann Export dargelegt und so galt es am Ende nur noch abzuwägen, ob der neue Motor denn nun 141 cm
3 oder 143 cm
3 Hubraum besitzen würde (An dieser Stelle erscheint es probat darauf hinzuweisen, dass der Prüfer offentlichtlich nur einen begrenzten Erfahrungsschatz mit kraftfahrzeugtechnischen Qualitätserzeugnissen aus der Deutschen Demokratischen Republik zu haben scheint; ein Faktum, das aufgrund des geschätzten Alters des Prüfers, sowie der Zonenrandlage des Prüfungsortes, eher verwundern mag...).
Die charmante Dame, nun bereits trotz ihrer jungen Jahre am Rande eines schweren Infarktes, korrigiert ein letztes (?) Mal, nicht ohne auf ihren nahenden Feierabend hinzuweisen, alle Einträge in den Computer, darunter auch die Korrektur von 141 cm
3 auf 143 cm
3. Leider ist diese winzige Korrektur mit der Notwendigkeit einer vollständigen Neueingabe des Datensatzes verknüpft, was zu einer weiteren Veschlechterung des kardiopulmonalen Zustandes der charmanten Dame führt.
Der Tragödie dritter Teil (Die Prüfung):Nach der erfolgreichen Abwicklung der Eingangsformalitäten schreitet der Prüfer nun zur Prüfung des Objektes. Die erste Hürde, nämlich die fehlende Befestigungsmöglichkeit für die rote Nummer, wird nach kurzem Murren des Prüfers in pragmatischer Manier genommen. Details zur gefundenen Lösung sind dem folgendem Foto entnehmbar...
test.jpg
Die Probefahrt auf dem Gelände des TÜV, die den Restaurator 15 € für eine rote Nummer kostet, erstreckt sich auf die im Foto mit rot markierte, ca. 20 Meter lange Strecke. Im Rahmen dieser ausführlichen Inspektionsfahrt wird schwerpunktmäßig das Bremsverhalten inspiziert und abschließend für gut befunden. An dieser Stelle keimt das zarte Pflänzchen der Hoffnung im Restaurator auf. Der belustigte Freund, der sich zwischenzeitig Sorgen um den psychischen Zustand des Restaurators gemacht hat, schaut nicht mehr ernst und ist wieder belustigt.
Im weiteren Fortgang der Prüfung wird ein Schwerpunkt auf die eingehende Inspektion der Beleuchtung gelegt. Mit sachverständigem Blick wird schnell erkannt, dass alle Streuscheiben eine E-Nummer haben sowie alle Leuchtmittel auf Anforderung zum leuchten gebracht werden können, ganz so, wie es weiland vom Hersteller des Gefährtes angedacht war. In diesem Zusammenhang wird ein seitens des Restaurators zu tief eingestellter Scheinwerfer mit einem beherzten Ruckeln an Selbigem vom Prüfers höchstselbst in seiner Leuchtweite korrigiert und fürderhin für gut befunden. Das zarte Pflänzchen der Hoffnung im Restaurator ist hier bereits zur Größe eines kräftigen Stecklings herangewachsen. In Einklang mit diesem Gedanken kommt der Restaurator für sich selbst zu dem Schluß, dass die erste Einschätzung des Prüfers möglicherweise korrigiert werden muss. War doch soeben im Dialog eine Spur von trockenem Humor erkennbar - nicht unsympatisch. Zum Ende der Prüfung werden Lenkkopflager und Radlager inspiziert und ohne Mängel für gut befunden. Entgültiger Abschluß und gleichermaßen emotionaler Höhepunkt dieses praktischen Prüfungsteils ist das lobende Wort des Prüfers, dass das Krad ja in einem perfekten Zustand sei und aussähe wie gerade vom Band gelaufen... Jetzt schießen dem Restaurator Tränen des Glücks in die Augen, die sich nur schwer verheimlichen lassen. Sollte es wirklich so sein, dass... Überwältigt von seinen Gefühlen ist der Restaurator nicht in der Lage, den Gedanken zu Ende zu denken. Die Pflanze der Hoffnung erlangt Baumstatus, der belustigte Freund ist sehr belustigt.
Der Tragödie vierter Teil (zurück am Schreibtisch des Prüfers, Kollaps und Abgang der charmanten Dame):Durch die Impressionen aus der praktischen Prüfung noch immer rauschartig aufgewühlt gilt es nun, die gefundenen Untersuchungsergbnisse zu Protokoll zu bringen und in die Form eines entsprechenden Gutachtens zu gießen. Die charmante Dame ist derweil mit den letzten aufräumenden Handlungen am Ende ihres langen Arbeitstages beschäftigt (zwischenzeitig wieder zu Atem gekommen wusste sie zu berichten, dass sie mit Ablauf des Tages in den wohlverdienten Urlaub gehen würde) als.., ja als der Prüfer die Stirn runzelt und fast unmerklich den Kopf schüttelt... .
Nach eingehendem Studium der vor ihm liegenden Dokumente und kritischer Re-Evaluation der Faktenlage kommt der Sachverständige zu dem Schluß, dass möglicherweise ein Fehler bei der Taxierung der Gebühren vorliegt. Handelt es sich doch "nur" um die Eintragung eines Serienmotors mit anderer Leistung in einen vorhandenen BRD-Fahrzeugbrief, nicht aber, wie bereits in Rechnung gestellt und zähneknirschend vom Restaurator bezahlt, um eine komplette Neuausfertignung Selbigens verbunden mit einer kompletten Abnahme des Motorrades. Die nachfolgende Aufforderung des Prüfers an die charmante Dame, die Rechnung bitte zu stornieren und gemäß der gerade gewonnenen Erkentnisse auf 66,80 € für das Gutachten plus 40,20 € TÜV-Gebühr, in Summe also auf 107,00 € zu reduzieren, wurde begleitet von einem zeitgleich ertönenen dumpfen Laut, der sich bei näherem Hinsehen als Aufschlaggeräusch des Kopfes der charmanten Dame auf die Schreibtischoberfläche entpuppte. Ein Kommentar auf den überfälligen Feierabend iherseits wird nicht abgegeben und war an dieser Stelle auch nicht zu erwarten. Restaurator samt belustigtem Freund sind an dieser Stelle kollektiv belustigt. Einige Minuten später, Barauszahlung des Überschussbetrages und komplette Neueingabe in die Computermaske inklusive, nähert sich der TÜV-Besuch seinem furiosen Finale, eingeleitet durch die an die charmante Dame gerichteten Worte des Prüfers "Reich mir mal ein Fulda-Formular rüber"...
DerTragödie letzter Teil (Fulda, ich komme....)Die charmante Dame hat in der Zwischenzeit ihren Arbeitstag beendet und ist blass, kommentarlos und überhastet aus ihrer Arbeitsumgebung geflohen, hinein in den bitter verdienten Feierabend. Ein nachgerufenes "Schönen Urlaub noch" bleibt unbeantwortet und verhallt ungehört in den verlassen wirkenden Weiten der TÜV-Prüfstelle.
Der Prüfer, noch immer in völligem Einklang mit Ying und Yang, ist damit beschäftigt, die Dokumente zu finalisieren, zuzuordnen und zu drucken, zu stempeln und zu unterscheiben. Arglos und voller Euphorie erwarten der Restaurator und sein nun ebenfalls euphorisierter Freund die Übergabe der Dokumente, wissend, dass nun nichts mehr passieren kann und in wenigen Sekunden einer Anmeldung des Krads nichts mehr im Wege steht. Heureka! Heureka? Nein, denn da gibt es ja noch: Das Fulda-Formular !! Eine kurze Erklärung des Prüfers an den völlig unwissenden Restaurator und seinen entsetzen Freund: "Entweder sie fahren jetzt in ein anderes Bundesland und lassen ihr Krad direkt zu oder sie bleiben in Hessen."
Hä? Was? In Hessen, und NUR in Hessen, gibt es die Bündelungsbehörde. Sämtliche Unterlagen, TÜV-Prüfung, Gutachten, KfZ-Brief, Personalausweis sind in Kopie an diese Behörde mit Sitz in Fulda zu schicken und erst nach Erteilung einer "Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO" durch eben diese Behörde erhält man die Zulassungserlaubnis, die dann widerum vor Ort vorgenommen werden kann... Da war es wieder, dieses dumpfe Geräusch wenn ein Kopf auf eine Schreibtischplatte knallt.
Ich werde berichten.
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MZ TS150 Bj. 83