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50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 19:09
von Spitz
Hallo Forumler,
meine Frau hat ihren 50er- Roller verkauft.
Gilt das Mopedkennzeichen dann noch weiter oder muss sich der Käufer ein neues holen?
Danke, Gruß Spitz
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 19:24
von pierrej
Servus, die Versicherung gilt weiter für den neuen Besitzer. Hatte ich bei einem Verkauf eines SR2 mal erfragt bei der Versicherung.
Gruß Pierre
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 19:33
von Matthias-Aw
Scheind ne schwere Frage zu sein:
https://forum.allianz.de/questions/was- ... fahrzeugesWenn er mit deinem Vertrag abgesichert ist (alterseinschränkung) kann er natürlich so einfach weiterfahren, das machen wohl die meisten so.
Allerdings weiss ich nicht ob man noch irgendwelche Verantwortung hat wenn man noch als Versicherer eingtragen ist...
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 19:47
von Spitz
Ah ja, danke euch. Ales ganz easy....

Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 20:46
von ea2873
Matthias-Aw hat geschrieben:Allerdings weiss ich nicht ob man noch irgendwelche Verantwortung hat wenn man noch als Versicherer eingtragen ist...
deswegen den Verkauf an die Versicherung melden. Außerdem würde ich mir vom Käufer den Ausweis zeigen lassen.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 20:54
von Andreas
Die Versicherung geht auf den Käufer über. Käufernamen / Käuferdaten der Versicherung melden und gut.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
16. September 2015 22:22
von Alfred
Bei manchen Versicherungen wird eine kleine Gebühr für diesen "Verwaltungsakt" fällig.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 10:46
von casimodo
passt evtl auch gleich dazu. Bei mir's umgekehrt, ich habe einen 50'er gekauft und mit den Versicherungszeichen keine Erfahrung. Was brauche ich um dieses zu bekommen. Der Roller hat keine Papiere mehr, der Verkäufer hat die Kennzeichen immer über seinen Versicherungsvertreter vor Ort geholt und hat da wohl nur am Anfang vor 6 Jahren mal was gebraucht und sonst nicht mehr.
Welche Papiere braucht man für nen Roller und wo bekomme ich die bei Verlust her?
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 10:52
von atze-15
Hi,
normalerweise brauchst du eine gültige ABE.Wird auch gern von der Rennleitung kontrolliert.Die Versicherungen nehmen das nicht so genau,vorallem bei Stammkunden.
atze
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 12:40
von Andreas
casimodo hat geschrieben:Welche Papiere braucht man für nen Roller und wo bekomme ich die bei Verlust her?
Hersteller oder Importeur kontaktieren.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 13:41
von stelue
Hallo,
ohne ABE kein Kennzeichen.
Ist bei uns so.
Gruß
Martin
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 13:45
von Robert K. G.
Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben!
Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.
Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht?
Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.
Gruß
Robert
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 14:08
von Alfred
Die alte Betriebserlaubnis aus der DDR bleibt gültig und da ist es nicht wichtig, welch älterer Vorbesitzer darin eingetragen ist. Möchte man eventuellen Diskussionen mit der Polizei vorbeugen, könnte man noch die entsprechende Passagen (aus dem Einigungsvertrag?) ausgedruckt mitführen.
Aus meiner Sicht ist es wichtiger, dass mit der Versicherung geklärt ist, wer mit dem Moped fahren darf. Entscheidend ist, was im Versicherungsbrief steht. D.h., ist es auf eine einzige Person versichert, darf auch nur sie in den Genuß der Versicherung kommen. Ähnlich ist es bei manchen Versicherungspolicen, die jüngere Fahrer vom Versicherungsschutz ausschließt.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 14:12
von Robert K. G.
Danke!
Alle ab 23 oder 25 Jahren dürfen fahren, das passt also. Ich gehöre zum Kreis der zulässigen Fahrer.

Gruß
Robert
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 14:48
von Guesi
Alfred hat geschrieben:Die alte Betriebserlaubnis aus der DDR bleibt gültig und da ist es nicht wichtig, welch älterer Vorbesitzer darin eingetragen ist. Möchte man eventuellen Diskussionen mit der Polizei vorbeugen, könnte man noch die entsprechende Passagen (aus dem Einigungsvertrag?) ausgedruckt mitführen.
Aus meiner Sicht ist es wichtiger, dass mit der Versicherung geklärt ist, wer mit dem Moped fahren darf. Entscheidend ist, was im Versicherungsbrief steht. D.h., ist es auf eine einzige Person versichert, darf auch nur sie in den Genuß der Versicherung kommen. Ähnlich ist es bei manchen Versicherungspolicen, die jüngere Fahrer vom Versicherungsschutz ausschließt.
Das wäre mir neu, daß nur der Versicherungsnehmer fahren darf.
Bei Autos gibt es solche Klauseln wie "nicht unter 25 Jahren"o.ä.
Beim Mopeds gibt es sowas nicht, jeder der einen entsprechenden Führerschein hat, darf auch damit fahren.
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 14:50
von TS Paul
Robert K. G. hat geschrieben:Danke!
Alle ab 23 oder 25 Jahren dürfen fahren, das passt also. Ich gehöre zum Kreis der zulässigen Fahrer.

Gruß
Robert
Gefühlt oder nach dem Datum welches deinen Ausweis ziert?

Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 14:54
von biebsch666
Robert K. G. hat geschrieben:Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben!
Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.
Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht?
Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.
Gruß
Robert
Es reicht, dass Du den Versicherungswisch dabei hast.
Die DDR-Papiere musst Du gar nicht mitführen.
Weiss ich, weil mein Bruder letztes Jahr das Gleiche in Suhl bei der Rennleitung angefragt hat.
Gruss vom Biebsch
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 20:03
von daniel_f
biebsch666 hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Ok, dann hätte ich auch mal eine Frage, passend dazu muss ich nachher eh das neue Versicherungskennzeichen anschrauben!
Ich fahre ab und zu die Schwalbe meiner Freundin. Diese ist ordnungsgemäß versichert und hat noch die originalen DDR Papiere.
Muss ich mir eigentlich vom KBA eine neue Betriebserlaubnis holen, oder darf ich weiterhin mit den DDR Papieren von 1980 fahren, wo noch der Erstbesitzer drin steht?
Mir ist es eigentlich völlig Banane, aber ich möchte meiner Liebsten ersparen sinnlose Disskussionen mit der Rennleitung führen zu müssen.
Gruß
Robert
Es reicht, dass Du den Versicherungswisch dabei hast.
Die DDR-Papiere musst Du gar nicht mitführen.
Weiss ich, weil mein Bruder letztes Jahr das Gleiche in Suhl bei der Rennleitung angefragt hat.
Gruss vom Biebsch
Vor allem steht in der neuen Betriebserlaubnis eh kein Besitzer drin. Von daher, völlig Brust, ob alt oder neu.
Bei meiner DDR-ABE steht mein Onkel drin, es blieb also immerhin in der Familie

Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
1. März 2016 23:01
von Dieter
Das mit der Änderung der Eigtümerdaten bei der Versicherung finde ich auch sehr wichtig. Wenn der neue Fahrer mal Stress macht mit seinem Moped und nicht direkt erwischt wird könnte sonst ma die Rennleitung bei dir vor der Tür stehen und dir mitteilen, dass der Fahrer und der Halter für das Vergehen haften. Oder der Fahrer wurde nicht erkannt und nur deine Daten sind bekannt. Dann könnte es eng werden wenn die Eigentumsverhältnisse nicht klar sind. Daher ist auch der Kaufvertrag immer wichtig.
Gruß
Dieter
Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
2. März 2016 06:58
von Spitz
So, meine Anfrage hat sich erledigt, der Roller wurde vor paar Tagen total an einem Sprinter entsorgt.
Die Hftpfl hat aber den Schaden geregelt. So schnell geht das...

Re: 50er Roller verkauft, Versicherungsfrage

Verfasst:
2. März 2016 07:20
von voodoomaster
saß jemand drauf? ich hoffe mal nicht, wenn doch hoffentlich ohne personenschaden.