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KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:26
von BMW
Hallo zusammen.
Ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte mich erkundigen wie ich mit meiner TS verfahren soll. Ich habe die TS als Scheunenfund mit Kaufvertrag und ohne Papiere gekauft. Die gute Dame wollte wissen ob bekannt ist wer das Fahrzeug zuletzt angemeldet hatte,natürlich weiß ich das nicht. Auf jeden Fall sagte die Dame mir das ich das Motorrad nicht anmelden kann und höchstens als Ersatzteilspender verwenden kann wenn nichts bekannt ist. Gehts noch? :evil:
Kann mir hier jemand weiter helfen?

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:41
von Alex1989
Sollte eigentlich keine großes Problem sein und ist gewiss schon mehrfach vorgekommen.

Hab mal kurz Google befragt
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... und/264239

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 17:56
von BMW
Alex1989 hat geschrieben:Sollte eigentlich keine großes Problem sein und ist gewiss schon mehrfach vorgekommen.

Hab mal kurz Google befragt
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... und/264239

Davon bin ich auch ausgegangen. Trotz Kaufvertrag würde ich aber auch erstmal wissen wollen ob irgendwas dazu vor liegt. Laut Verkäufer schlummerte die gute seit der "Wende" in der Scheune...

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 18:17
von Jena MZ TS
Lass dir eine eidestattliche Erklärung vom VK geben und ggf machst du eine bei der Zulassungsstelle. Die sagen dir dann dass dir die Maschine jederzeit wieder abgenommen werden kann wenn einer mit dem echten Brief bedarf anmeldet.
BZW lässt du die Maschine über die Zulassung im Amtsblatt ausschreiben. Dauert aber ein bis zwei Monate.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 18:31
von BMW
Jena MZ TS hat geschrieben:Lass dir eine eidestattliche Erklärung vom VK geben und ggf machst du eine bei der Zulassungsstelle. Die sagen dir dann dass dir die Maschine jederzeit wieder abgenommen werden kann wenn einer mit dem echten Brief bedarf anmeldet.
BZW lässt du die Maschine über die Zulassung im Amtsblatt ausschreiben. Dauert aber ein bis zwei Monate.

Das könnte ich auch versuchen. Mich macht nur etwas stutzig das die Dame heute sagte das garkeine Zulassung möglich ist.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 18:55
von walkabout 98
Alles Schmarrn......
Hatte ich auch vor 4 Jahren.... Kaufvertrag, Eidesstattliche und dann sollte das laufen.....
Geh an nem anderen Tag zu einem anderen Sachbearbeiter, am besten in eine andere Zulassungsstelle.....
Die Gute hatte bestimmt ihre Erdbeerwoche oder war kurz vorm Mittagessen

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 19:13
von Jena MZ TS
Nix Schmarn. Hab das genau so durch und mein Kollege auch.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:08
von Svidhurr
Leider wird das in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt :roll:

Als erstes muss klar sein, ob die MZ als gestolen gemeldet ist.
Alles weitere bekommt man als Auskunft bei der jeweiligen Zulassungsstelle per Telefon.

Wie man das dann regelt, ist eine andere Sache :D

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:46
von Gespann Willi
Ich würde als erstes auf die Polizei in der Stadt gehen
in der sie als letztes zugelassen/gemeldet war.Dort nach
fragen,ob sie als gestohlen gemeldet ist.Mit so einem Schrieb
sieht das meist besser bei der Zulassung aus.Davor haben
sie nämlich den meisten Schiss,das da was ist.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:49
von BMW
Gespann Willi hat geschrieben:Ich würde als erstes auf die Polizei in der Stadt gehen
in der sie als letztes zugelassen/gemeldet war.Dort nach
fragen,ob sie als gestohlen gemeldet ist.Mit so einem Schrieb
sieht das meist besser bei der Zulassung aus.Davor haben
sie nämlich den meisten Schiss,das da was ist.


Die Polizei hier gibt mir keine Bescheinigung.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:53
von Siegener
Also bei uns auf der zulassungsstelle hat der in seinen Viereckigen Kasten geguckt und meinte was von wegen meine Rahmennummer sei zugelassen in einer isetta in Dänemark und der Motor in einer Puch in Österreich. Unbedenklichkeitsbescheiningung gibt´s dann bei Vorführung beim SVA und dann ab zum Tüv §21 Abnahme.

MFG Dirk

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 20:58
von daniel_f
Bei uns kann die Dame (oder der Herr) in der Zulassung anscheinend selber schauen, ob für Rahmennummer xy was hinterlegt ist. Zumindest hab ich das bisher immer so gemacht. Motorrad mit Kaufvertrag ohne Brief. Anruf in der Zulassungsstelle, Sachverhalt geschildert, Rahmennummer durchgegeben. Antwort abgewartet: Alles in Ordnung. Zulassung mit §21, Kaufvertrag und HU anschließend kein Problem.
Also nächster Sachbearbeiter oder jemanden in nem anderen Landkreis zur Zulassung schicken und anschließend ummelden...

Gruß

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 17. November 2015 21:30
von P-J
Svidhurr hat geschrieben:Leider wird das in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt :roll:


Deshalb kauf ich nix was nochmal auf die Strasse soll ohne Papiere. Wenn irgendwiemöglich muss der alte BRD Brief vorhanden sein denn damit spar ich mir auch den Schwachfug §21. Die TS die ich gekauft hab, ohne Papiere, war von anfang an als Schlachtfahrzeug gedacht.

Re: KFZ Brief MZ TS250

BeitragVerfasst: 5. Dezember 2015 12:33
von MichaDD
Ich hatte vor Jahren das selbe Problem, keine Papiere und die Tante von der Zulassungsstelle wollte auch keine neuen ausstellen. Da könnte ja jeder kommen meinte sie. Also hatte ich ne Kawasaki GPZ als Spender. Glücklicherweise konnte ich die 14 Tage später gewinnbringend verklingeln :-)