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der maaß hat geschrieben:für 150 ccm bezahle ich 11 Euro
Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Meine Neckermann-TS kostet auch Steuern.
Dafür ist die Versicherung für Krafträder im Vergleich zum Leichtkraftrad deutlich günstiger.
Hast du eine Saisonzulassung ? Eigentlich sind es nämlich sogar 9 € Steuer
Gespann Willi hat geschrieben:Nils
Nein,der Trick ist, welche Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.
Mainzer hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Meine Neckermann-TS kostet auch Steuern.
Dafür ist die Versicherung für Krafträder im Vergleich zum Leichtkraftrad deutlich günstiger.
Hast du eine Saisonzulassung ? Eigentlich sind es nämlich sogar 9 € Steuer
Da frag ich dich direkt mal: Darf man eine als Kraftrad geschlüsselte TS 125 dann auch mit dem A1 fahren?
EG Richtline hat geschrieben:Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leis- tungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
MZ Alf 99 hat geschrieben:Danke für den Tip die E-Mail ist schon geschrieben
Sven Witzel hat geschrieben:Das ist normal wenn sie als Kraftrad geschlüsselt ist.
Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Habe den alten Schein und den alten Brief der Frau von der Zulassungsstelle gegeben und hab die alles machen lassen. Das da Kraftrad mit lbs steht hab ich erst realisiert, als ich den Steuerbescheid bekommen habe...
schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Glaube ich nicht. Die FZV definiert ein LKR ausschließlich nach technischen Parametern (Hubraum und Motorleistung). Diese Daten stehen auch in den Fahrzeugpapieren und müssten auch im Steuerbescheid genannt sein (jedenfalls der Hubraum), da Berechnungsgrundlage.
FZV §2 Abs. 1 Nr.9 hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Sven Witzel hat geschrieben:@Lorchen: Du hast allerdings die 109 als TSN - ich die 139.
Damit fällt meine Theorie der Schlüsselnummer wiederum flach.MZ Alf 99 hat geschrieben:Habe den alten Schein und den alten Brief der Frau von der Zulassungsstelle gegeben und hab die alles machen lassen. Das da Kraftrad mit lbs steht hab ich erst realisiert, als ich den Steuerbescheid bekommen habe...
Hast du dir die wenigstens wieder aushändigen lassen ?schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Hintergrund ist meiner Meinung nach, dass das Krad als Kraftrad geschlüsselt ist.
Glaube ich nicht. Die FZV definiert ein LKR ausschließlich nach technischen Parametern (Hubraum und Motorleistung). Diese Daten stehen auch in den Fahrzeugpapieren und müssten auch im Steuerbescheid genannt sein (jedenfalls der Hubraum), da Berechnungsgrundlage.
Das ist korrekt. § 2 Abs. 1 Nr 10 definiert das so. Das Problem ist nur, dass der Absatz 9 sagt, dassFZV §2 Abs. 1 Nr.9 hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
sind. Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Letzteres hat sich eigentlich auch immer in Versicherungen deutlich bemerkbar gemacht.
Sven Witzel hat geschrieben:Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Es liegt an den Schlüsselnummern für LKR und KR...
Gespann Willi hat geschrieben:Und das Finanzamt ärgerst du auch damit
schrauberschorsch hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Die FZV ist daher nicht zielführend für die Diskussion der Steuerpflicht. Es muss an dem Eintrag des Krades m. L. oder Leichtkraftrad liegen.
Naja. Hiernach wäre eine Definition des LKR überflüssig, weil ein LKR dann immer ein KR wäre. Das LKR muss daher ein Spezialfall des KR sein. Ein KR mit LB (diese Fahrzeugkategorie gibt es in der FZV nicht), welches die technischen Voraussetzungen eines LKR nach FZV erfüllt, soll dann trotzdem ein KR nach FZV sein?
holger999 hat geschrieben:
Aber den Weg über den TÜV bzw. im Osten DEKRA sollte man schon machen...nicht nur wegen den 7 Euro... die ja im Moment jedes Jahr bezahlt werden müssen...und wer weiß, wann wieder mal die Steuern erhöht werden...
Sven Witzel hat geschrieben:Das LKR ist immer ein KR.
Das LKR davon ein Spezialfall.
Soweit gehe ich mit. Die Frage ist eben, wie ein LKR zum LKR wird.
Reichen die technischen Voraussetzungen oder müssen diese bestätigt werden durch entsprechende Einstufung/Gutachten etc.?
Nur so kommt man dann auch mit der Steuer weiter:
LKR = zulassungsfrei, aber kennzeichnungspflichtig.
Krad = zulassungspflichtig -> KFZ-Steuer gem. KraftStG
Weitergedacht könnte das ganze dann historisch bedingt sein. Zu Zeiten der TS war die Definition eines LKR ja noch eine andere.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Es liegt an den Schlüsselnummern für LKR und KR...
schrauberschorsch hat geschrieben:OK, danach kommt es also doch auf die Schlüsselnummern an...und ich bei Lorchens Fahrzeugschein bei den Schlüsselnummern in der Zeile verrutscht.
MZ Alf 99 hat geschrieben:Ich hatte reichlich Druck gemacht
Sven Witzel hat geschrieben:Wieso eigentlich 100 ccm und 7 PS ?
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