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Zulassung ETZ 125 / Zulässige Höchstgeschwindigkeit

BeitragVerfasst: 7. Juni 2016 22:07
von mopedhead
Hallo,

Ich bin nun nahe dran meine neu aufgebaute ETZ 125 zuzulassen.
Heute gab es ein positven Dekra Bescheid und ich habe folgende Unterlagen erhalten:

  • Bescheinigung über Einzelgenehmigung
  • Gutachten nach §21
  • Erläuterungsbogen zum Gutachten

Im alten Schein (letzte Zulassung vor 2008) war im Feld Bemerkungen eine Drosselung auf 80km/h eingetragen. Die findet sich nun nicht wieder.
Im Erläuterungsbogen des Gutachtens steht dazu: "Geschwindigkeitsbegrenzer N/A".
Im Gutachten nach §21 wird die zulässige Höcstgeschwindigkeit aber weiterhin mit 80km/h angegeben.

Ist das ein Problem? Ohne Drosselung sollte dort ja wieder 100km/h angegeben sein, oder? Wird das erst in der Zulassungsstelle angepasst?

PS: Ich bin frisch im Forum, habe aber schon oft mitgelesen und mich immer gut passiv beraten gefühlt. Danke dafür :)
Ein ordentliche Vorstellung meiner Person und des dazugehörigen Fahrzeugs folgt später. Ich hoffe Ihr seid nicht enttäuscht.

Re: Zulassung ETZ 125 / Zulässige Höchstgeschwindigkeit

BeitragVerfasst: 8. Juni 2016 16:12
von mutschy
Geh zur DEKRA und lass das Gutachten ändern. Auf Zuruf wird die Zulassungsstelle das gewiss nich ändern.

Gruss

Mutschy

-- Hinzugefügt: 8. Jun 2016, 16:13 --

Geh zur DEKRA und lass das Gutachten ändern. Auf Zuruf wird die Zulassungsstelle das gewiss nich ändern.

Gruss

Mutschy