Hallo zusammen,
mal eine Frage an die Zulassungsexperten: ich möchte meine kleine ES wieder offiziell bewegen. Zugelassen ist die kleine seit 2000 - noch im sächsischen Heimatlandkreis. 2006 wäre die nächste HU dran gewesen.
Jetzt wohne ich seit 2004 in Sachsen-Anhalt, 2011 habe ich die ES hinterher geholt. Jetzt steht das Schweinchen wieder HU-fertig da und möchte wieder bewegt werden. Also ab zum TÜV, Stempel holen und auf der Zulassungsstelle neue Adresse eintragen, Kennzeichen behalten und fertig? Oder greift bei so langer Standzeit die Regelung nicht, dass das Kennzeichen behalten werden kann? Ist ja meines Wissens ab 01.01.2015 möglich....