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Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 11:47
von mzheinz
Hallo zusammen,

mal eine Frage an die Zulassungsexperten: ich möchte meine kleine ES wieder offiziell bewegen. Zugelassen ist die kleine seit 2000 - noch im sächsischen Heimatlandkreis. 2006 wäre die nächste HU dran gewesen.

Jetzt wohne ich seit 2004 in Sachsen-Anhalt, 2011 habe ich die ES hinterher geholt. Jetzt steht das Schweinchen wieder HU-fertig da und möchte wieder bewegt werden. Also ab zum TÜV, Stempel holen und auf der Zulassungsstelle neue Adresse eintragen, Kennzeichen behalten und fertig? Oder greift bei so langer Standzeit die Regelung nicht, dass das Kennzeichen behalten werden kann? Ist ja meines Wissens ab 01.01.2015 möglich....

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 12:07
von Schumi1
Ich kenne es so das man das Kennzeichen im selben Bundesland beibehalten kann.

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 12:08
von Stephan
Da gab es aber eine Reglung, dass dies erst ab einer bestimmten EZ/ bzw. Zulassung auf den Halter gilt, wenn ich mich nicht irre.

Im Zweifelsfall einfach bei der Zulassung anrufen.

-- Hinzugefügt: 7/7/2016, 13:09 --

Schumi1 hat geschrieben:Ich kenne es so das man das Kennzeichen im selben Bundesland beibehalten kann.


Eins Straße weiter steht ein Focus mit RÜG-Kennzeichen und sächsischem Landeswappen auf dem Kennzeichen. Sollte Bundesweit gehen, Google sollte auch Infos bringen.

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 12:41
von mzheinz
Danke erstmal für die Antworten.

Also grundsätzlich kann man seit letztem Jahr bundesweit das Kennzeichen mitnehmen - Tante google hat das schon beantwortet.

Die Frage ist jetzt, ob das auch nach so langer Zeit noch geht, wo ich doch theoretisch 2004 die ES nach spätestens 3 Monaten ummelden gemusst hätte.

Naja, ich lasse es mal drauf ankommen und berichte dann...

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 15:40
von Svidhurr
Sie ist doch noch angemeldet, oder :?:
Wenn ja, sollte es doch kein Problem sein.

Also neuen TÜV und die Anschrift in der Zulassung ändern :wink:

Letztentlich liegt es nur an der Bearbeiterin, wie die das so sieht :roll:

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 15:51
von etz15088
Schumi1 hat geschrieben:Ich kenne es so das man das Kennzeichen im selben Bundesland beibehalten kann.


Eins Straße weiter steht ein Focus mit RÜG-Kennzeichen und sächsischem Landeswappen auf dem Kennzeichen. Sollte Bundesweit gehen, Google sollte auch Infos bringen.[/quote]

So etwas hat auch ein Ex-Kunde von unserer Werkstatt gehabt, ich bin mir da nicht so sicher wegen dem Landeswappen - er meinte, da er nun auch von Sachsen nach Sachsen/Anhalt gezogen ist, in Sachsen/Anhalt hat man anders gehandelt und dort war das Amt der Meinung es geht nicht, Kennzeichen & Landeswappen sollten passen? :roll:
Probier´s aus mehr als antworten und sagen was du nun tun sollst können sie dir ja nicht - viel Glück

Gruß Roman :)

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 16:59
von Robert K. G.
Ja, Kennzeichen ist quasi haltergebunden. Ich habe auch an diversen Fahrzeugen ein SHK Kennzeichen und eine berliner Adresse in den Papieren. Meine TS war auch mehrere Jahre vorher über die HU, hat trotzdem alles geklappt. Ich durfte sogar meine thüringer Siegel auf den Kennzeichen behalten! :lach:

Gruß
Robert

Re: Kennzeichen nach Umzug behalten?!

BeitragVerfasst: 7. Juli 2016 18:47
von mzheinz
Oha, das klingt vielversprechend mit der Übertragung sächsischen Lokalkolorits in das Land der Pferdeknechte und Waldbauern :versteck: :mrgreen:

Ich versuch's mal.... :ja: