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TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Austau

Verfasst:
19. September 2016 10:33
von chrott
Hallo,
Ich habe am wochenende eine 125er ts gekauft. Sie hat einen austauschrahmen.
Ein Kfz-Brief ist nicht mehr vorhanden. Allerdings der Zulassungsschein aus der DDR. Auf diesem ist auch der verbaute Austauschrahmen eingetragen und abgestempelt.
Ich habe jetzt eine Betriebserlaubnis beim KBA mit der nummer vom Austauschrahmen beantragt. Ich habe noch mit dazu geschrieben, dass die Nummer vom Austauschrahmen ist und die originale ergänzt.
Hat hier jemad Erfahrung damit, ob es hier zu Problemen kommen kann?
Re: TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Au

Verfasst:
19. September 2016 10:46
von ventilo
Wenn das KFZ schon einmal in Deutschland zugelassen war (egal ob BRD, DDR oder vor dem Krieg Deutsches Reich), reicht eine "normale" TÜV bzw. DEKRA Abnahme (je nachdem ob Ost oder West). Dort wird auch das Datenblatt erstellt. Bei der Zulassung werden dann EU Papiere ausgestellt und online geprüft, ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist
Mit dem KBA brauchst Du Dich nicht rumärgern.
Ging bei mir immer erstaunlich problemlos.
Re: TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Au

Verfasst:
19. September 2016 11:36
von chrott
Sie war zu DDR-Zeiten mit Ausrauschrahmen zugelassen.
Re: TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Au

Verfasst:
19. September 2016 11:56
von EmmasPapa
Dann sei froh, dass Du das:
chrott hat geschrieben:.... Allerdings der Zulassungsschein aus der DDR. Auf diesem ist auch der verbaute Austauschrahmen eingetragen und abgestempelt.
.....
noch da hast. Ansonsten könnte es mit einem Austauschrahmen Probleme geben. Mit der Zulassung ist jedoch ein amtlicher Nachweis vorhanden. Das sollte eigentlich auf der Zulassungsstelle ausreichen. Einfach mal dort hin gehen und nachfragen, was die zur Zulassung sonst noch haben wollen. So hättest Du Dir den Antrag beim KBA auch schon ersparen können.
Re: TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Au

Verfasst:
19. September 2016 20:56
von schrauberschorsch
Mit dem Zulassungsschein gelingt der Nachweis, dass der Austauschrahmen mal zugelassen war, auch wird die ursprüngliche Rahmennummer noch zu lesen sein. Problematisch ist aber, dass der Brief fehlt. Das könnte bei der Zulassungsstelle Probleme geben...hierzu gab es hier im Forum schon viel zu lesen.
Re: TS 125 - neue KBA-Betriebserlaubnis mit eingetragenem Au

Verfasst:
20. September 2016 06:01
von mutschy
Mich würde mal interessieren, wo nun genau das eigentliche Problem liegt. Eine 125er muss angemeldet werden wie jedes andere zulassungspflichtige Fahrzeug. Bus auf den Brief, der bei ner 125er einfach nich vorhanden is, is alles identisch. Was hat das KBA damit zu schaffen? Bei ner Simme geht's übers KBA, be125er brauchts ne HU (ggf Vollabnahme nach § 21) u dann mit allen verfügbaren Papieren (eVb, Perso, alte Papiere zum Mopped u aktuelle HU-Bescheinigung) zur Zulassungsstelle.
Gruss
Mutschy