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entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 12:04
von otto2
Hallo
möchte mir eine alte MZ kaufen bei der der DDR Brief 2 Schnitte hat also entwertet wurde.Nützt der mir noch was oder kann es mir im Erstfall so gehen wie dem Flotten3er mit seiner GS
Danke
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 12:32
von P-J
Ich weiss nicht wies den 3er ging aber dieser Brief ist aus zwei Gründen wichtig, zum einen damit man die Historie der Maschine nachweisen kann, zum 2ten weil da alle Daten wie die Maschine Original ausgeliefert wurde drinestehen. Zum Zulassen, also Anmelden ist der Brief wertlos, da brauchste neue Papiere dazu.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 13:01
von otto2
Oder mal andersrum.Wie war das zu DDR Zeiten mit dem alten Brief,wenn dieser entwertet wurde konnte man das Motorrad wieder mit einem anderen "neuen Brief" wieder zulassen oder war das dann vorbei.Grund ist der,wenn ich das Mopped mit dem alten entwerteten Brief kaufe kann dann noch ein anderer neuerer DDR Brief im umlauf sen mit dem eine anderer Besitzer Besitzansprüche stellen kann ?
Danke
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 13:24
von muenstermann
Der Brief ist zwar entwertet, vermutlich weil der Vorbesitzer bei der Abmeldung die Verschrottung des Fz. angekündigt hat.
Aber er erleichert eine Wiederzulassung doch ungemein, allein reicht er wahrscheinlich nicht mehr zum Eigentumsnachweis.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 13:32
von Stephan
Hast du nur den Brief? Wenn Brief und Fahrzeug/Rahmen von ein und der selben Person erworben werden, die Nummern übereinstimmen, was gibt es da noch zu zweifeln?
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 13:37
von rausgucker
So ist es. Wenn der Brief entwertet wurde, dann meist wegen dann folgender Verschrottung. Hast Du die Maschine UND den entwerteten Brief, dann ist aber schon viel gewonnen. Klar, Du kannst den Brief nicht mehr zum Anmelden verwenden, aber auf Basis des Briefs kannst Du einen neuen Brief erstellen lassen, mit Vollabnahme. Im Brief müsste zudem der Grund der Entwertung drinstehen. Bei einem alten B rief gibt es auch die Möglichkeit, dass er voll war. Aber das solltest Du ja sehen. Zudem sollte dann auch drinstehen, ob ein neuer Brief erstellt worden ist. Insofern ist der alte entwerte Brief immer noch ein wichtiges Dokument.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 14:54
von Matthias-Aw
Also einfach mit zwei Schnitten wurde nichts entwertet. Da müsste auch etwas eingetragen sein. Z.b. das ein neuer Brief erteilt wurde oder so. In der DDR wurde zum verschrotten der Brief einfach eingezogen. Entwertet als Nachweis wieder austeilen gab es erst nach der Wende. In der DDR hat man das Teil vorrübergehend stillgelegt, das müsste dann drinstehen. Oder man hat einfach garnichts gemacht. Da rein theoretisch Steuer und Versichung nachgefordet werden konnten wanderten die Briefe bei ängstlichen Leuten zum Abmelden einfach in den Ofen.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 16:22
von P-J
rausgucker hat geschrieben:er Brief entwertet wurde, dann meist wegen dann folgender Verschrottung.
oder wegen nem Neunen Brief nach 89. Ein Eigentumsnachweis ist der alte Brief nicht.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 17:14
von rausgucker
nein nein, ein Eigentumsnachweis ist der alte Brief nicht. Aber selbst wenn nach 89 ein neuer Brief ausgegeben wurde, dann steht das im alten Brief drin. Wurde verschrottet, final stillgelegt usw. dann wurde das noch eingetragen und dann wurde der Brief entwertet. Wurde ein neuer Brief ausgegeben, dann steht das im alten Brief noch drin. Im neuen (West) Brief wurde dann auch notiert, dass ein DDR-Brief dafürentwertet wurde / umgeschrieben wurde. Gehört der entwertete Brief aber noch zu einer Maschine (und gibt es keine Nachfolgebrief) dann ist der Eigentumsnachweis an der Maschine der Kaufvertrag, der entwerte Brief ist jedoch als Dokument zur Maschine immer noch nützlich, weil alle Daten drin stehen - und für eine Neuzulassung schon mal alle Fakten beisammen sind.
Summasummarum, einfach in den entwerteten Brief schauen, warum er entwertet wurde - dann siehst Du auch, ob ein Nachfolgebrief vorhanden ist - oder ebn nicht.
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 19:27
von MZ-Radler
Hallo Otto2,
die zwei Schnitte sind keilförmig von der Mitte (aufklappbare Seite) aus nach oben und unten geführt? Sind alle Spalten für Zulassungen/Halter belegt? Wenn dem so sein sollte kann es sein das der Brief entwertet wurde, da er voll war und ein neuer ausgestellt wurde. Sollten noch mind.1 Freier Eintragungsplatz da sein, wurde die Maschine zur Verschrottung abgemeldet.
Habe zu DDR Zeiten weil voll auch einen neu ausgestellten Brief bekommen. Der alte wurde wie oben beschrieben zerschnitten und mir wieder ausgehändigt. Aber wie dem auch sei. Du mußt sowieso eine neue Vollabnahme beim TÜV zur Erlangung gültiger Zulassungspapiere machen lassen, weil Du neue Papiere brauchst. Ein ordentlicher Kaufvertrag in dem der Vorbesitzer versichert das es keine anderen Papiere gibt und die Maschine sein Eigentum war und gut.
Gruß
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
30. Oktober 2016 22:56
von Matthias-Aw
MZ-Radler hat geschrieben:Habe zu DDR Zeiten weil voll auch einen neu ausgestellten Brief bekommen. Der alte wurde wie oben beschrieben zerschnitten und mir wieder ausgehändigt.
Gruß
Stimmt, in dem Fall (voller Brief) gab es den alten in der DDR wohl mit zurück, sonst nicht. Aber das wurde doch auch im alten so vermerkt?
Ich hatte auch mal sowas, da war dazu noch jede Seite diagonal durchgestrichen von vorn bis hinten und mit einen Vermerk auf den neuen Brief versehen...
Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
31. Oktober 2016 00:56
von rausgucker
@ Matthias AW und MZ-Radler Genauso war es

Re: entwerteter Brief noch brauchbar ?

Verfasst:
31. Oktober 2016 05:17
von waldi
Ich habe die alte Quick getüft und bin mit dem originalen noch von Adolf gestempelten (da war auch eine Ecke abgeschnitten) Brief zur Zulassung. Es gab einfach einen neuen Brief und schon war die Zulassung erledigt. Da war auch nichts mit Vollabnahme.
Lg. Mario